Staat und Recht 1968, Seite 576

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 576 (StuR DDR 1968, S. 576); Gesellschaft ist ein durch das bürgerliche Recht selbst gar nicht erfaßtes Gebiet. Das bürgerliche Recht sieht nur das Produkt der Produktion, die Ware, wenn sie in Eigentum genommen oder in Austausch getreten ist. Die Entstehung des Produkts, die Produktion selbst, sieht es nicht. Die ganze Sphäre der Produktion selbst ist für dieses Recht gleichsam Urzustand, Naturzustand, nicht beherrschtes Gelände. Hier herrschen die Wirtschaftsgesetze, die das bürgerliche Bewußtsein nur in ihren Reflexen verspürt, die aber in ihren letzten Fundamenten für dieses rätselhaft sind und bleiben. Diese vom bürgerlichen Bewußtsein, von der bürgerlichen Praxis, vom bürgerlichen Recht dem spontanen Ablauf überlassene Sphäre der Produktion ist das eigentliche Feld, dem sich das Bewußtsein und die Praxis des Proletariats zuwenden. Das Proletariat hebt diese Sphäre ans Tageslicht und trachtet danach, sie allseitig und rationell auszugestalten. Es geht also nicht um eine quantitative Verschiebung, um eine bessere Verteilung der Produkte, es geht um einen Sprung in eine neue Qualität. Die bisher spontan ablaufende, nicht beherrschte Sphäre der Produktion gilt es zu beherrschen. Das aber verlangt, daß die politische Gewalt, der Staat, das Recht regulierend, gestaltend durch die Oberfläche hindurch bis in die Basis selbst einzudringen haben. Erst wenn die Menschen nicht mehr nur die Produkte verteilen, sondern die Produktion bewußt gestalten, schaffen sie die Basis ihres eigenen Daseins. Marx verlagert, indem er auf das Verlassen der Sphäre des bürgerlichen Rechts orientiert* das Bewußtsein der Menschen in eine tiefere Sphäre, in ihr eigentliches Sein, in die Sphäre der Produktion. Dies ist der ureigenste Sinn der Marxschen Deduktionen gegen das bürgerliche Recht. Damit hatte Marx zugleich ein neues gesellschaftsbildendes Prinzip auf die Tagesordnung gesetzt: Die Achse des gesellschaftlichen Zusammenlebens (also auch des Rechts) ist nicht die gerechte Verteilung der produzierten Güter (wie Lassalle meinte), sondern die systematische Entfaltung der Produktion selbst durch die allseitige Förderung und Lenkung der produktiven Kräfte. Für ihn ist die systematische Entfaltung und Lenkung der Ökonomie das Gesetz, die Achse der Tätigkeit der politischen Gewalt. Hinkt unter den bürgerlichen Verhältnissen die politische Gewalt der ökonomischen Gesetzmäßigkeit nach, so erhebt das Proletariat die bewußte Entfaltung, die Gestaltung der Ökonomie zum Prinzip seiner politischen Gewalt. Die Diktatur des Proletariats ist somit die Macht, die die Ökonomie gleichsam in die Hand nimmt und mit ihrer Hilfe die Erde in einen blühenden Garten verwandelt. Das neue gesellschaftsbildende Prinzip ist also nicht nur quantitativ von der bürgerlichen Gesellschaft verschieden, sondern qualitativ, es wälzt die gesellschaftlichen Verhältnisse grundlegend um. Ein neues Wechselverhältnis von Gesellschaft und Individuum ist hier hergestellt. Das -j Individuum ist nicht mehr aus der Gesellschaft ausgestoßen, wie dies in der bürgerlichen Gesellschaft der Fall ist, wo der einzelne dem gesellschaftlichen Ganzen fremd und feindlich gegenübersteht. Das Individuum gibt der Gesellschaft, was in seiner Kraft steht, und erhält von der Gesellschaft zurück, was in der Kraft der Gesellschaft steht. Und je reicher und kräftiger die Gesellschaft ist, desto mehr wird der einzelne von ihr erhalten, desto mehr wird der einzelne wiederum vom Druck der ökonomischen Notwendigkeiten befreit, wird mächtiger und kräftiger und kann damit der Gesellschaft wieder mehr geben. Es ist klar, daß dieser höchste Zustand nicht auf einmal da sein kann, daß die Menschen ihn durch ihre Arbeitskraft herbeiführen müssen. Die 576;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 576 (StuR DDR 1968, S. 576) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 576 (StuR DDR 1968, S. 576)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit mit der Untersuchungsabteilung. Vor der Durchführung erster Prüfungshandlungen bedarf es in jedem Fall gemeinsamer Berktj ngen zur Bestimmung des im konkreten Fall auszuweisenden sses für die Begründung des strafprozessualen Tatverdachtes zu schaffen. Dazu sind alle Möglichkeiten der Untersuchungsarbci;, insbesondere das Prüfungsstadiun gemäß konsequent zu nutzen. Ein derartiges Herangehen ist auch im Zusammenhang mit nicht warheitsgemäßen Aussagen offenbart wirdCweil sie sich der Bedeutung solcher Details für die Beweisführung nicht bewußt sind oder ihnen Fehler bei der- einer gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens.

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