Staat und Recht 1968, Seite 565

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 565 (StuR DDR 1968, S. 565); gehört es auch, den Inhalt und den Umfang der von den örtlichen Volksvertretungen zu beschließenden Volkswirtschafts- und Haushaltspläne neu zu gestalten. Es muß gesichert sein, daß die Hauptfragen der Entwicklung des Territoriums von den Volksvertretungen beraten und entschieden werden. Ihre Funktion in bezug auf die Planung und Leitung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses besteht darin; die Hauptproportionen für die gesellschaftliche Entwicklung im jeweiligen Verantwortungsbereich zu bestimmen, das sozialistische Staatsbewußtsein der Bürger zu fördern, sie mit den konkreten Entwicklungsperspektiven des Territoriums vertraut zu machen und für deren Realisierung zu gewinnen sowie die Kontrolle über die Erfüllung der Planaufgaben gegenüber den Organen des Staats- und Wirtschaftsapparates auszuüben. Besonders in den örtlichen Volksvertretungen gilt es, die Übereinstimmung der gesamtgesellschaftlichen Erfordernisse mit den örtlichen Belangen und Bedürfnissen zu sichern. Die Bestimmung der spezifischen Verantwortung der , örtlichen Volks Vertretungen im Gesamtsystem muß damit verbunden sein, für jede Volksvertretung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs die koordinierte proportionale Entwicklung aller Bereiche zur Lösung der komplexen Aufgaben zu sichern. Das erfordert, in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden alle Teilfragen der politischen Führungstätigkeit in materieller, finanzieller und rechtlicher Hinsicht als Gesamtkomplex zu lösen und auch in den Territorien das ökonomische System des Sozialismus als Ganzes durchzuführen. Aus dem Charakter der Volksvertretungen als Verkörperung der Einheit aller politischen Kräfte des Volkes unter Führung der Arbeiterklasse ergibt sich für sie das Erfordernis, die vielfältigen Formen der sozialistischen Demokratie im Territorium wirksamer mit ihrer Arbeit zu verbinden. Den örtlichen Volksvertretungen ist im Verfassungsentwurf die Aufgabe gestellt, die Mitwirkung der Bürger an der Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens zu organisieren und mit den gesellschaftlichen Organisationen der Werktätigen eng zusammenzuarbeiten. Schließlich gewinnt auch die von den Volksvertretungen auszuübende Kontrolle über die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Sicherung der Rechte der Bürger zunehmend an Bedeutung. Dazu wird auch die Bildung von Beschwerdeausschüssen bei den Bezirks- und Kreistagen beitragen. Diese Ausschüsse sollen das Recht erhalten, bei offensichtlichen Ver stoßen gegen die Gesetzlichkeit Entscheidungen der örtlichen Organe des Staatsapparates aufzuheben. Damit wird die Eigenverantwortung der örtlichen Volksvertretungen für die Wahrung der Rechte der Bürger erweitert und die Gestaltung sozialistischer Beziehungen der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit gegenüber jedermann gefördert. Der Entwurf der neuen, sozialistischen Verfassung enthält somit in bezug auf die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe den verbindlichen staatsrechtlichen Rahmen für ihre Entwicklung in der kommenden Zeit. Diese verfassungsrechtlichen Prinzipien einzuhalten und mit Leben zu erfüllen, das ist die Voraussetzung, um die sozialistische Demokratie in ihrer Arbeit umfassend entfalten, um ihre Funktion im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus erfüllen zu können. 565 565;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 565 (StuR DDR 1968, S. 565) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 565 (StuR DDR 1968, S. 565)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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