Staat und Recht 1968, Seite 534

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 534 (StuR DDR 1968, S. 534); lichkeit beitragen kann und soll. Jedes Grundrecht und jede Grundpflicht verkörpert ein objektives Erfordernis für diese sich wechselseitig bedingende Entwicklung. Die Verfassungskonzeption wendet sich entschieden gegen die verlogene bürgerliche Fiktion von einer angeblich staatsfreien Sphäre, die durch die Bürgerrechte gesichert sein soll. Der sozialistische Staat ist das Machtinstrument der Werktätigen; sie brauchen nicht vor der Macht geschützt zu werden, die sie selbst revolutionär geschaffen haben und nach ihrem Willen und Interesse ausüben. Die Inanspruchnahme und Verwirklichung der Grundrechte durch die Bürger führt nicht zu ihrer Isolierung von der Gesellschaft, sondern läßt sie als Glieder der sozialistischen Menschengemeinschaft bewußt handeln. Wie sich die sozialistische Grundrechtskonzeption generell nur von der Machtfrage her begreifen läßt, so besteht dieser Zusammenhang auch zu ihren einzelnen Komponenten. Eine davon soll hier näher erörtert werden: die Problematik der Grundrechtsgarantien.5 Jedes Grundrecht ist durch Garantien gesichert, die sich in politische, ideologische, ökonomische, juristische und andere klassifizieren lassen. Aber für eine Verfassung ist es aus mehreren Gründen unmöglich, bei jedem Grundrecht alle real vorhandenen Garantien anzuführen. So werden als spezielle Garantien z. B. für das Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 33) die Begrenzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, der vollbezahlte Jahresurlaub und der planmäßige Ausbau der Erholungs- und Urlaubszentren bezeichnet. Das ist eines von vielen möglichen Beispielen dafür, daß der Verfassungsentwurf unsere sozialistischen Errungenschaften sachlich darstellt. Beim Recht auf Freizeit und Erholung wäre es durchaus möglich, auf die 5-Tage-Arbeitswoche für die Mehrheit der Bevölkerung ebenso hinzuweisen wie auf die verkürzte Arbeitszeit von wöchentlich 44 oder weniger Stunden, auf die zunehmende gesellschaftliche und staatliche, geistig-kulturelle und materielle Sicherung sinnvoller, persönlichkeitsbildender Freizeitgestaltung. Der Verfassungsentwurf beschränkt sich auf das Wesentliche; er nimmt die grundsätzlichen Garantien in sich auf, die in der Wirklichkeit und durch gesetzliche Regelung noch viel reicher gestaltet sind. Das ist aber nur ein Gesichtspunkt. Eine enumerative, detaillierte Regelung der Garantien in der Verfassung würde auch zu Wiederholungen und Überschneidungen führen, die den Charakter einer Verfassung ,,als grundlegendes Gesetz des Zusammenlebens und des zielgerichteten Handelns aller Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“6 verwischen würden. Ohne die Bedeutung einer detaillierten Garantierung eines jeden Grundrechts herabmindern zu wollen, die vor allem der speziellen Gesetzgebung obliegen muß, gilt es, die Sanktion der verfassungsmäßigen Grundrechte in erster Linie unter der Sicht der Machtgestaltung zu betrachten. Wesentlich dafür ist die an der Spitze des Abschnitts über die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger stehende Bestimmung des Verfassungsentwurfs, in der es heißt: „Die Deutsche Demokratische Republik garantiert allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie gewährleistet die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit“ (Art. 18 Abs. 1). Mit dieser umfassenden Garantie durch die Staatsmacht selbst und dem damit verbundenen Gebot für alle Staatsorgane, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger, Würde und Freiheit der Persönlich- 5 Vgl. auch bereits H. Klenner, „Zu unbewältigten Grundrechtsproblemen“, in: Demokratie und Grundrechte, a. a. O., S. 119. W. Ulbricht, Die Verfassung des sozialistischen Staates a. a. O., S. 15 534;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft aus-üben kann. Grundlegende Aufgaben, die sich aus der Stellung der Linie als operative Diensteinheit Staatssicherheit ergeben.

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