Staat und Recht 1968, Seite 533

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 533 (StuR DDR 1968, S. 533); Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und des Staates“ (Art. 2 Abs. 1). Von dieser tatsächlichen Machtausübung durch die Werktätigen her und dem damit verbundenen Verfassungsauftrag, daß die Macht dem Wohl des Volkes zu dienen, die freie Entwicklung des Menschen zu gewährleisten, seine Würde zu wahren und seine in der Verfassung verbürgten Rechte zu garantieren hat (Art. 4), ist die Stellung des Bürgers in Gesellschaft und Staat zu erfassen. Diese Souveränität des werktätigen Volkes, d. h. die sozialistische Demokratie, prägt den Inhalt der ganzen Verfassung. Sozialistische Machtausübung und freie Entfaltung der Persönlichkeit werden in jedem Teil des Verfassungsentwurfs als eine dialektische Einheit betrachtet; denn diese Persönlichkeitsentfaltung liegt nicht nur im Interesse des einzelnen, sondern sie ist zugleich ein objektives Erfordernis der Vollendung des Sozialismus. Sie entspricht den Interessen der Gesellschaft wie ihrer Mitglieder. Je gebildeter die Bürger sind, je bewußter und zielgerichteter sie arbeiten, um so wirkungsvoller werden sie ihre Macht verwirklichen und die sozialistische Demokratie gestalten. Entfaltung der Persönlichkeit ist gleichbedeutend mit Festigung und Entwicklung der Macht des Volkes. Weil in der sozialistischen Gesellschaft die Persönlichkeitsentfaltung für die produktive Machtgestaltung des Volkes gleichermaßen Ziel und Voraussetzung ist, deshalb wird sie nicht nur von Grundrechten und Grundpflichten widergespiégelt, sondern prägt die gesamte Verfassung, z. B. die Aufgabenstellung für die großen gesellschaftlichen Bereiche, wie für die Volkswirtschaft (Art. 9 Abs. 2), für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Art. 16 Abs. 2 und 3), für Kunst und Kultur (Art. 16) für die sozialistischen Gemeinschaften (Art. 42) und selbstverständlich für die Machtorgane und die anderen staatlichen Organe (Art. 2 und 4). Die verfassungsmäßige Stellung des Bürgers ist deshalb nur in komplexer Analyse zu erfassen. Auch eine Charakterisierung des Wesens der sozialistischen Grundrechte und Grundpflichten des Bürgers muß stets mit der Frage verbunden sein, wer die politische und ökonomische Macht ausübt und wem sie zu dienen hat. Weil aber unter sozialistischen Bedingungen die Macht der Werktätigen auch den Inhalt der Grundrechte und Grundpflichten, ihrer Verankerung, Verwirklichung und Gewährleistung bestimmt, widerspiegeln auch sie in ihrer Gesamtheit alle wesentlichen Seiten der Stellung des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft. Den Grundrechten liegt durchgängig die Konzeption zugrunde, daß sie dem Bürger alle Möglichkeiten geben, an der Ausübung der Macht und der Gestaltung der Gesellschaft mitzuwirken. Artikel 20, wonach jeder Bürger der DDR das Recht hat, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, ist dafür markanter Ausdruck. Als Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, als Fixierung des Prinzips der Souveränität des werktätigen Volkes, ist es sowohl als selbständig wirkendes bedeutendstes Grundrecht des Bürgers wie auch als ein Grundsatz zu verstehen, der für alle anderen Grundrechte Geltung hat. Der Bürger soll alle Grundrechte als Gestaltungsrechte verstehen und ausüben, um „seine Fähigkeiten in vollem Umfange zu entwickeln und seine Kräfte aus freiem Entschluß zum Wohle der Gesellschaft und zu seinem eigenen Nutzen in der sozialistischen Gemeinschaft unbehindert zu entfalten“ (Art. 18 Abs. 3). So zeigt und verbürgt der Verfassungsentwurf mit den Grundrechten und Grundpflichten jedem Bürger reale Wege, wie er durch sein bewußtes 533 Handeln gleichermaßen zur Entwicklung der Gesellschaft und seiner Person-;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 533 (StuR DDR 1968, S. 533) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 533 (StuR DDR 1968, S. 533)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit ist nach der Einleituna des Ermittlunqsverfahrens auch lutch die Unter-suchungsabteilung umfassend zu gewährleisten. Das Herauslösen der im Operativen Vorgang eingeys irrten ist fortzuführen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X