Staat und Recht 1968, Seite 532

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 532 (StuR DDR 1968, S. 532); Der Verfassungsent und die Grundrechte und Grundpiliditen der Bürger Eberhard Poppe I In der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsverfassung ist der werktätige Mensch nicht wie nach dem Konzept bürgerlicher Verfassungen Objekt einer ihm fremden, ja feindlichen politischen Macht, sondern Träger und Gestalter von Gesellschaft und Staat; die gesamte Macht dient der Entfaltung seiner Persönlichkeit. In diesem Sinne sagte der Vorsitzende des Staatsrates, Walter Ulbricht, in der Begründung des Verfassungsentwurfs vor der Volkskammer: „All unser Tun, all unser Planen und Arbeiten, all unsere Anstrengungen bei der Vollendung des Sozialismus dienen dem Menschen. Darum steht der werktätige Mensch auch im Zentrum unserer sozialistischen Verfassung. Alle (Hervorhebung von mir E. P.) Artikel der Verfassung dienen dem Ziel, die Beziehungen der von Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Bürger der DDR auf sozialistische Weise zu regeln, den staatsrechtlichen Rahmen abzustecken für die Entfaltung aller Talente und Fähigkeiten des Volkes, für die Ausübung seiner Macht unter Führung der Arbeiterklasse.“1 Und der Verfassungsentwurf selbst, der die wissenschaftlich-analytischen Verallgemeinerungen und die praktischen Erfahrungen der marxistisch-leninistischen Partei,2 der sozialistischen Staatsmacht der DDR3 wie auch die anderer sozialistischer Länder4 in sich aufgenommen hat, sagt dazu: „Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen ausgeübt. 1 W. Ulbricht, Die Verfassung des sozialistischen Staates deutscher Nation, Berlin 1968, S. 15. In dieser Broschüre ist auch der Entwurf der sozialistischen Verfassung der DDR enthalten, nach dessen Text im folgenden zitiert wird. 2 Vgl. dazu den Beitrag von I. u. R. Hieblinger, „Die Entwicklungn und Festigung der sozialistischen Grundrechte Ausdruck der schöpferischen, wissenschaftlichen Arbeit der SED“, in: Demokratie und Grundrechte. Ausgewähltes und überarbeitetes Protokoll der wissenschaftlichen Konferenz : Der Kampf der Arbeiterklasse und ihrer Partei um die Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger des sozialistischen Staates, Berlin 1967, S. 11 ff. 3 Hier seien insbesondere die richtungweisenden Feststellungen in der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vor der Volkskammer am 4. 10. 1960, Berlin 1960, S. 40 ff., angeführt, die zusammen mit dem Erlaß des Staatsrates der DDR über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4.4.1963, GBl. I S. 23 (Grundsätze), die weitere grundrechtliche Forschung entscheidend beeinflußt haben. Ergänzend zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Konferenz, a. a. O., ist hier auch G. Haney, Sozialistisches Recht und Persönlichkeit, Berlin 1967, zu nennen. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, daß die Bemühungen um die Herausarbeitung einer sozialistischen Grundrechtstheorie bei Freunden (vgl. beispielsweise M. S. Strogowitsch, Grundfragen der sowjetischen sozialistischen Gesetzlichkeit, Moskau 1966, russ.) und Gegnern (vgl. u. a. D. Müller-Römer, Die Grundrechte in Mitteldeutschland, Köln 1965) außerhalb der DDR Beachtung fanden. 4 Vgl. neben der von R. Hieblinger erarbeiteten Bibliographie der wichtigsten in der DDR erschienenen Arbeiten über die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger, in: Demokratie und Grundrechte, a. a. O., S. 182 ff., insbesondere die monographische Darstellung ungarischer Wissenschaftler: Socialist Concept of Human Rights, Budapest 1966 ; dazu auch die Rezension von H. Klenner, „Eine marxistische Menschenrechtskonzeption“, Staat und Recht, 1967, S. 1505 ff. 532;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 532 (StuR DDR 1968, S. 532) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 532 (StuR DDR 1968, S. 532)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Rechtssicherheit ist, wollen wir uns im folgenden der Aufgabe unterziehen, die strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prufungsstadiums in ihrer Bedeutung für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

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