Staat und Recht 1968, Seite 519

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 519 (StuR DDR 1968, S. 519); Nachrichten Am 24. Januar 1968 tagte an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ der Wissenschaftliche Rat „Rechtsfragen der staatlichen Leitung“. Prof. Dr. habil. M. Benjamin referierte über theoretische Probleme der Ausarbeitung von Leitungsmodellen. Aus der Sicht der vom 2. Plenum des ZK der SED umrissenen Aufgabe, schrittweise ein Modell der wissenschaftlichen Leitung der gesamten sozialistischen Gesellschaft auszuarbeiten, kennzeichnete er die an Leitungsmodelle zu stellenden Anforderungen. Der Referent betonte, daß ein Leitungssystem mit Erfolg erst dann modelliert werden könne, wenn Klarheit über die zu leitenden Prozesse insbesondere ihr Kernstück, die ökonomischen Prozesse besteht und deren Prognose erarbeitet wurde. , Zum Inhalt von Leitungsmodellen führte er generell aus, daß das System der staatlichen Führung im Territorium als ein System vermaschter, hierarchisch gegliederter wechselwirkender Regelkreise darzustellen sei. In einer regen Aussprache wurden die bisherigen Erfahrungen der Staatspraxis ausgewertet und die Vorzüge von Leitungsmodellen erörtert. Die Diskussionsbeiträge beschäftigten sich u. a. mit dem objek tiv dynamischen Charakter der' Leitungsmodelle, ihrem Verhältnis zur Prognose sowie ihrer relativen Stabilität, die die Notwendigkeit einschließt, ständig die gesellschaftliche Entwicklung zu überprüfen. (G. K.) Auf dem 79. Klinisch-Wissenschaftlichen Abend der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universi-tät Halle-Wittenberg am 4. Dezember 1967 sprachen die Straf rech tswissen-schaftler Prof. Dr. Blinderer und Dr. Luther vor den Angehörigen der Me-519 dizinischen Fakultät über „Die Ver- antwortlichkeit des Arztes im Lichte des neuen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik“. In der anschließenden Diskussion, die von Prof. Dr. Schober geleitet wurde und an der sich u. a. die Professoren Dr. Rennert, Dr. Jakobi, Dr. Helbing und Dr. Vamosi beteiligten, wurde4 zu einigen Hauptproblemen der in den beiden Vorträgen behandelten Thematik Stellung genommen. Die Grundsätze ihrer Regelung im neuen Strafgesetzbuch fanden volle Zustimmung. (H. H.) * Im Januar 1968 besuchten Prof. Dr. Stiller, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, und Dr. Schreier, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Justizministers der DDR, die Vereinigte Arabische Republik und die Syrische Arabische Republik zu Vorträgen über die Entwicklung der Rechtspflege in der DDR, ihre Struktur und die Prinzipien ihrer Tätigkeit. In einer Vielzahl von Diskussionen, Beratungen und Einzelaussprachen wurden Probleme des Verhältnisses der Justiz zum Staat, zur Gesellschaft und zu den Bürgern behandelt. Besondere Beachtung fanden die Wahl der Richter in der DDR und die Prinzipien der richterlichen Tätigkeit. Großes Interesse galt auch den Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege und der Stellung der Rechtspflegeorgane in der DDR sowie der Rolle des Rechts im Prozeß der Gestaltung des neuen ökonomischen Systems. Hinsichtlich der Probleme der Strafrechtstheorie und der Strafgesetzgebung reichten die Diskussionen vom Zweck der Strafe und ihrer Realisierung bis zum strafrechtlichen Schutz der Wirtschaft. In Kairo gehörten zu den Gesprächspartnern Angehörige und Mitarbeiter des Richterklubs, des Rechtsanwaltssyndikats, der Universität, des;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes abgeleitet. Ausgehend von der Stellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit wurden vor allem die Stellung des straf prozessualen Prüfungsstadiums, die inhaltlich-rechtlichen Anforderungen an die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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