Staat und Recht 1968, Seite 498

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 498 (StuR DDR 1968, S. 498); schaft übt auch wichtige ideologische Funktionen aus, ist sie doch eines der wirksamsten Mittel, um den neuen Menschen zu formen. Unter den Bedingungen des vollständigen Sieges des Sozialismus in unserem Lande und des allmählichen Übergangs zum Kommunismus erlangt die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung, die Vervollkommnung der Rechtsnormen, die die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Arbeit regulieren und damit zur allseitigen Lösung der im Programm der KPdSU und vom XXIII. Parteitag gestellten Aufgaben beitragen, noch größere Bedeutung. Daraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit, die Rechtswissenschaft des Sozialismus weiter zu entwickeln. I Der Marxismus-Leninismus lehnt alle anarchistischen, die Notwendigkeit des Staates im Sozialismus leugnenden Theorien entschieden ab. Die Leninsche Lehre erteilt den Ansichten all derer eine vernichtende Abfuhr, die unter dem Vorwand des Kampfes gegen den angeblich die Persönlichkeit „verschlingenden“ Etatismus faktisch dafür eintreten, die sozialistische Staatlichkeit zu liquidieren. Die großen Siege, die die Sowjetmacht im Laufe ihres fünfzigjährigen Wirkens errungen hat, zeugen davon, daß unser sozialistischer Staat eine große schöpferische Kraft, das Hauptinstrument des Aufbaus des Sozialismus und Kommunismus ist. Die Leninsche Lehre bildet zugleich den Gegensatz zum pseudorevolutionären Herangehen an die Fragen des Staates und des Rechts, wie es gegenwärtig weitestgehend von der Gruppe Mao Tse-tungs praktiziert wird und das zur faktischen Negation des sozialistischen Rechts, zu Willkür und Gesetzlosigkeit führt. Es steht außer Zweifel, daß der Standpunkt dieser Gruppe der Sache des Sozialismus ungeheuren Schaden zufügt und letztlich Wasser auf die Mühle seiner Feinde leitet. Eine beliebte Methode der bürgerlichen Ideologen zur Fälschung der marxistisch-leninistischen Lehre vom Staat und Recht ist die Behauptung, Diktatur des Proletariats sei mit Demokratie, Recht und Gesetzlichkeit unvereinbar. In den USA und anderen imperialistischen Ländern erscheinen nach wie vor „Werke“ von Juristen und Politikern, in denen sie zu „beweisen“ suchen, daß der Marxismus-Leninismus angeblich die Notwendigkeit des Rechts im Sozialismus ausschließt und für „das sofortige Aufheben oder Absterben des Rechts“ eintritt. Ausgehend von diesen absurden Behauptungen gelangen die bürgerlichen Autoren zu der eindeutig politischen Schlußfolgerung, in der Sowjetunion fehle es an wirklichen Freiheiten. Jeder ehrliche Mensch, der die Werke der Begründer des Marxismus-Leninismus gelesen hat, jeder, der die sowjetische Wirklichkeit kennt, weiß, daß der Sozialismus Recht und Gesetzlichkeit nicht nur nicht negiert, sondern diese im Gegenteil unbedingt voraussetzt. Freilich ist es nicht jenes Recht, das der Herrschaft des Kapitals dient, das Privateigentum schützt und die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen verankert. Es ist vielmehr ein neues, revolutionäres Recht, das dem Willen des werktätigen Volkes Ausdruck verleiht und dessen Interessen dient, ein Recht, das die sowjetische Gesellschafts- und Staatsordnung und die großen Freiheiten der Sowjetbürger fixiert und schützt. Es ist das wichtigste Mittel zur Ausübung der Kontrolle über das Maß der Arbeit und des Verbrauchs, das sich gegen die unsere Vorwärtsbewegung behindernden verbrecherischen Elemente richtet, das über die staatliche Integrität der Sowjetheimat wacht und sie vor ausländischen Spionen und ihren Helfershelfern zu schützen hilft. 498;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 498 (StuR DDR 1968, S. 498) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 498 (StuR DDR 1968, S. 498)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung haben zu gewährleisten, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, ihre Entwicklung vor und nach der Tat, in die Beurteilung der Tat und in die Strafzumessung im gerichtlichen Urteil mit einzubeziehen.

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