Staat und Recht 1968, Seite 495

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 495 (StuR DDR 1968, S. 495); nialmacht mit dem Ziel einer umfassenden neokolonialistischen Durchdringung aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig muß jedoch hervorgehoben werden, daß die nicht unwesentlichen Befugnisse der Krone und des Generalgouverneurs eine reale Machtmöglichkeit darstellten, die der imperialistischen Kolonialmacht unter bestimmten Klassenkräftebedingungen einen Eingriff in das staatliche Leben des Dominions ermöglicht hätten. Jede konsequente nationale Bewegung wird deshalb das Institut des Generalgouverneurs als Symbol der imperialistischen Staatsmacht, als Einschränkung und Herabwürdigung des nationalen und demokratischen Gefühls ansehen und die Überwindung dieses Instituts im Prozeß der Weiterführung der nationalen und demokratischen Umgestaltung zur Aufgabe stellen. Von eben dieser Grundposition aus begründete die ghanesische Regierung ihren Schritt, die staatliche Bindung zur britischen Krone zu lösen. Nkrumah schrieb, „es wäre unvereinbar mit der völligen Unabhängigkeit, die Untertanentreue zur britischen Krone als Staatsoberhaupt fortzusetzen Der Führer des westafrikanischen Staates Ghana soll ein Ghanese sein Wie konnte eine Königin im Ausland residieren oder ihr Vertreter, der Staatsangehöriger eines ausländischen Staates war, danach trachten, das Volk von Ghana zu symbolisieren? Sie waren solch unverkennbare Fremde in unserem Lande, zu unserer Lebensweise, zu dem Geist unseres Volkes. Die Anwesenheit eines Generalgouverneurs in der offiziellen Stellung, die er einnahm, war ein Affront zur Souveränität, die wir erkämpft und erreicht hatten.“3 Auf ähnliche Weise begründete auch Nyerere, Präsident von Tansania, den Schritt seiner Regierung zur Überwindung des Dominionstatus.4 3 K. Nkrumah, Africa must unite, London 1963, S. 80 f. 4 vgl. East Africa and Rhodesia vom 495 8. 2. 1962. Es widerspricht somit einfach den historischen Tatsachen, wenn Clausen schreibt, daß der Dominionstatus und die damit verbundene monarchistische Staatsform von der ghanesischen Regierung erstrebt worden war (S. 140). Die Akzeptierung der britischen Krone als Staatsoberhaupt im Ergebnis des Dominionstatus war vielmehr nichts anderes als ein notwendiger Kompromiß auf dem friedlichen revolutionären Weg zur politischen Unabhängigkeit, die einzige Alternative, friedlich die Unabhängigkeit zu erlangen. (Es steht außer jedem Zweifel, daß sich die britische Regierung in einem durch Afrikaner praktizierten Süd-Rhodesien-Modell grundsätzlich anders verhalten, nämlich die „verfassungswidrige Rebellion“ gewaltsam niedergeschlagen hätte.) Nicht einverstanden sein kann man ferner mit der von Clausen gegebenen Charakterisierung der Republikverfassung als Konglomerat englischer, amerikanischer und eigener Ideen (S. 178). Zu dieser Einschätzung gelangt er aufgrund der Tatsache, daß sich in der ghanesischen Republikverfassung Strukturelemente befinden, die sowohl im englischen als auch im amerikanischen Verfassungsrecht anzutreffen sind oder Eigenentwicklungen darstellen. Damit wird aber am Wesen der Republikverfassung vorbeigegangen. Die Tatsache, daß sich in der ghanesischen Republikverfassung Strukturelemente aus dem Verfassungsrecht anderer Staaten und nicht nur Englands und der USA, nimmt man die einzelnen Strukturelemente als Kriterium finden, hält nicht einmal einer formalrechtlichen Betrachtungsweise der Verfassung als Ganzes stand, geschweige einer Wertung von ihren gesellschaftlichen Wurzeln und ihrer staatlich-politischen Funktionsbestimmung her. Darüber hinaus ist der Versuch Clausens, die einzelnen Strukturelemente zu klassifizieren, in manchen Fällen auch hinsichtlich ihrer formellen;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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