Staat und Recht 1968, Seite 495

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 495 (StuR DDR 1968, S. 495); nialmacht mit dem Ziel einer umfassenden neokolonialistischen Durchdringung aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig muß jedoch hervorgehoben werden, daß die nicht unwesentlichen Befugnisse der Krone und des Generalgouverneurs eine reale Machtmöglichkeit darstellten, die der imperialistischen Kolonialmacht unter bestimmten Klassenkräftebedingungen einen Eingriff in das staatliche Leben des Dominions ermöglicht hätten. Jede konsequente nationale Bewegung wird deshalb das Institut des Generalgouverneurs als Symbol der imperialistischen Staatsmacht, als Einschränkung und Herabwürdigung des nationalen und demokratischen Gefühls ansehen und die Überwindung dieses Instituts im Prozeß der Weiterführung der nationalen und demokratischen Umgestaltung zur Aufgabe stellen. Von eben dieser Grundposition aus begründete die ghanesische Regierung ihren Schritt, die staatliche Bindung zur britischen Krone zu lösen. Nkrumah schrieb, „es wäre unvereinbar mit der völligen Unabhängigkeit, die Untertanentreue zur britischen Krone als Staatsoberhaupt fortzusetzen Der Führer des westafrikanischen Staates Ghana soll ein Ghanese sein Wie konnte eine Königin im Ausland residieren oder ihr Vertreter, der Staatsangehöriger eines ausländischen Staates war, danach trachten, das Volk von Ghana zu symbolisieren? Sie waren solch unverkennbare Fremde in unserem Lande, zu unserer Lebensweise, zu dem Geist unseres Volkes. Die Anwesenheit eines Generalgouverneurs in der offiziellen Stellung, die er einnahm, war ein Affront zur Souveränität, die wir erkämpft und erreicht hatten.“3 Auf ähnliche Weise begründete auch Nyerere, Präsident von Tansania, den Schritt seiner Regierung zur Überwindung des Dominionstatus.4 3 K. Nkrumah, Africa must unite, London 1963, S. 80 f. 4 vgl. East Africa and Rhodesia vom 495 8. 2. 1962. Es widerspricht somit einfach den historischen Tatsachen, wenn Clausen schreibt, daß der Dominionstatus und die damit verbundene monarchistische Staatsform von der ghanesischen Regierung erstrebt worden war (S. 140). Die Akzeptierung der britischen Krone als Staatsoberhaupt im Ergebnis des Dominionstatus war vielmehr nichts anderes als ein notwendiger Kompromiß auf dem friedlichen revolutionären Weg zur politischen Unabhängigkeit, die einzige Alternative, friedlich die Unabhängigkeit zu erlangen. (Es steht außer jedem Zweifel, daß sich die britische Regierung in einem durch Afrikaner praktizierten Süd-Rhodesien-Modell grundsätzlich anders verhalten, nämlich die „verfassungswidrige Rebellion“ gewaltsam niedergeschlagen hätte.) Nicht einverstanden sein kann man ferner mit der von Clausen gegebenen Charakterisierung der Republikverfassung als Konglomerat englischer, amerikanischer und eigener Ideen (S. 178). Zu dieser Einschätzung gelangt er aufgrund der Tatsache, daß sich in der ghanesischen Republikverfassung Strukturelemente befinden, die sowohl im englischen als auch im amerikanischen Verfassungsrecht anzutreffen sind oder Eigenentwicklungen darstellen. Damit wird aber am Wesen der Republikverfassung vorbeigegangen. Die Tatsache, daß sich in der ghanesischen Republikverfassung Strukturelemente aus dem Verfassungsrecht anderer Staaten und nicht nur Englands und der USA, nimmt man die einzelnen Strukturelemente als Kriterium finden, hält nicht einmal einer formalrechtlichen Betrachtungsweise der Verfassung als Ganzes stand, geschweige einer Wertung von ihren gesellschaftlichen Wurzeln und ihrer staatlich-politischen Funktionsbestimmung her. Darüber hinaus ist der Versuch Clausens, die einzelnen Strukturelemente zu klassifizieren, in manchen Fällen auch hinsichtlich ihrer formellen;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen sowie zur sicheren und vertragsgerechten Abwicklung des Transitverkehrs.

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