Staat und Recht 1968, Seite 493

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 493 (StuR DDR 1968, S. 493); dabei darin, die inneren Widersprüche möglichst bis zur gewaltsamen Auseinandersetzung zuzuspitzen und so den Vorwand zu schaffen, um die Unabhängigkeit mit der Begründung hinauszuschieben, das Land sei offenbar für die Selbstregierung noch nicht reif. In dem Maße also, wie mit dem Wachstum und den Erfolgen der Unabhängigkeitsbewegung die direkte politische Unterdrückung in Form der Kolonialverwaltung zurückweichen mußte, orientierte sich der englische Imperialismus auf die Unterstützung der inneren reaktionären und liberalgemäßigten Kräfte und ihren möglichst effektiven Einbau in die sich herausbildende Verfassungsstruktur.2 Darin bestehen die wahren Ursachen, daß der Termin der Unabhängigkeitsgewährung weiter hinausgeschoben werden konnte. Die „Verfassungspolitik“ Großbritanniens nach 1945 war nichts anderes als die sich aufgrund der qualitativ neuen Verhältnisse in der Welt auf neokolonialistische Herrschaftsmethoden umgestellte Kolonialpolitik des britischen Imperialismus, die auf einer bestimmten Stufe des nationalen Befreiungskampfes * die politische Unabhängigkeit als unumstößliche Realität hinnehmen mußte. In dieser Entwicklungsperiode konzentrierte sich die Kolonialmacht nicht zuletzt auf eine ihr genehme inhaltliche und strukturelle Gestaltung der jungen Staatsmacht. Die Behauptung Clausens, der Kolonialpolitik Großbritanniens habe das bewußte Bestreben zugrunde gelegen, die Kolonialvölker der ehemaligen Goldküste zur Unabhängigkeit zu führen, ist für den Zeitraum nach 1945 unhaltbar. Um so absurder ist jedoch der Versuch, glaubhaft zu machen, die britische Kolonialpolitik habe von den frühesten Anfängen an das Ziel verfolgt, die Selbstverwaltung schrittweise bis zur Unabhängigkeit zu entwickeln. Waren 2 vgl. a. a. o. nach 1945 Verfassungsreformen Hauptinstrument der britischen Kolonialpolitik, so war es vor 1945 das System der indirect rule. Dieses von dem britischen Kolonialgouverneur Lugard in Nord-Nigeria entwickelte System stellte den Versuch dar, den einheimischen Verwaltungsmechanismus sowohl der feudalen Emirate als auch jener ethnischen Gemeinschaften, deren Organisation nicht oder nur in begrenztem Ausmaß durch einen staatlich-politischen Charakter geprägt wurde und folglich mit bestimmten Attributen staatlicher Macht ausgerüstet werden mußte, in das System der Kolonialverwaltung zu integrieren. Das Charakteristische besteht darin, daß sich das System der indirect rule in seinem entwickelten Stadium weitgehend vom sozialen und politischen Inhalt der traditionellen Macht entfernt hatte und sich hauptsächlich nur noch seiner Hülle bediente. Das System der indirekten Herrschaft verlegte die Quelle der traditionellen Macht auf das englische Recht. Im Unterschied zur offiziellen Doktrin waren die durch das System der indirect rule geprägten einheimischen Organe weit davon entfernt, die adäquaten Formen der Organisation dieser Völker und ihres Weges zum eigenen und unabhängigen Verwalten und Regieren zu sein. Sie waren vielmehr ein integrierter, untergeordneter und parasitärer Bestandteil des kolonialen Verwaltungsmechanismus. Clausen stellt sich hinter die offizielle Kolonialdoktrin. Für ihn bedeutet die innerhalb des Systems der indirect rule erfolgte „Umdeutung der Häuptlingsherrschaft“, nämlich „vom Herrscher aus eigener Macht zum Beauftragten der britischen Kolonialverwaltung“ (S. 181), die 2. Phase der Demokratisierung der Kommunalverwaltung, jene Ebene, auf der die „Entwicklung zur Selbstverwaltung begann“ (S. 181). Man kann zusammenfassend feststellen, daß die Behauptung Clausens von einer angeblich auf die Unab-;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 493 (StuR DDR 1968, S. 493) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 493 (StuR DDR 1968, S. 493)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Innern geleistet. Eingeordnet in die Lösung der Ges amt aufgaben Staatssicherheit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten sowie im kameradschaftlichen Zusammenwirken mit den anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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