Staat und Recht 1968, Seite 489

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 489 (StuR DDR 1968, S. 489); Prof. Dr. Strutschkow, Moskau, vertrat zum Charakter der Strafe unter sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen die Ansicht, daß die Strafe Zwang (kara) sei. Wenn sie, so verstanden, richtig gestaltet werde, sei damit auch die unzweifelhaft nötige pädagogische Einwirkung gewährleistet. Prof. Dr. Buchholz, Berlin, bezeichnete als Grundfunktion des sozialistischen Strafrechts und der Strafe im Sozialismus die Erziehung, vermittels derer sie die Aufgabe des Gesellschaftsschutzes verwirklichen. Dabei ist Erziehung als zielgerichtete aktive Persönlichkeitsformung ein komplexer und fortlaufender Prozeß. Ausgehend von der prinzipiellen Interessenübereinstimmung im Sozialismus meinte Buchholz, daß, werde der Freiheitsentzug von seinem Erziehungsauftrag her erfaßt, seine Notwendigkeit in dem Moment entfalle, in dem der Strafgefangene erzogen sei. Progressive Regimearten seien nötig, in denen von einem anfänglichen relativen Minimum bis zu einem relativen Maximum an Freiheit fortgeschritten werde. Rückfalltäter seien nur in die strenge und allgemeine Vollzugsart, nicht jedoch in die erleichterte aufzunehmen. \ Dr. Lalov, Sofia, wies u. a. darauf hin, daß die allgemeingültige Regel, Rückfalltäter strenger zur Verantwortung zu ziehen als Ersttäter, bei Minderjährigen insofern anders zu sehen ist, als der minderjährige Straftäter sehr oft bei der Ersttat nicht gerichtlich bestraft wird. Dies trifft in Bulgarien besonders bei Eigentumsdelikten zu. Die Frage, ob gegen Minderjährige, die bereits mehrfach Rechtsverletzungen begangen haben, ohne im juristischen Sinne Rückfällige zu sein, im Rahmen des Gesetzes strengere Maßnahmen zu verhängen sind, wird von der Praxis der Rechtsprechung und den Kommissionen in Bulgarien bejahend beantwortet. Die vom Täter begangene Straftat ist der tatsächliche Rechtsgrund für die Anwendung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, betonte Dr. Wittenbeck, Berlin. Das bloße Vorhandensein einer Vorstrafe erhöht den Grad der Schuld der erneuten Tat nicht automatisch. Wenn aufgrund bestimmter Beziehungen zwischen beiden Taten zu erkennen ist, daß der Täter keine Lehren aus Vorstrafen gezogen hat, dann gehört diese negative Einstellung mit zu den subjektiven Umständen, die die Tatschwere beeinflussen. Da das Gericht, das das Strafmaß bestimmt, in aller Regel weder' die fach-spezifischen noch die realen Möglichkeiten einer laufenden Beobachtung des Resozialisierungsprozesses besitzt, wurde im polnischen Strafvollzugssystem die Institution des penitentiären Gerichts eingeführt, berichtete Dr. Ziem-binski, Warschau. Damit ist die reale Möglichkeit eröffnet, den Resozialisierungsprozeß entsprechend den spezifischen Eigenheiten des Täters zu gestalten. Diesem Zweck dienten die bereits 1958 eingeführten Verteilungs- und Beobachtungsstellen bei den Untersuchungsgefängnissen, denen je ein Psychologe, ein Erzieher, ein Psychiater und der Gefängnisarzt angehörten. In seinen Schlußbemerkungen zur Arbeit in der dritten Sektion hob Buchholz hervor, daß die Wirksamkeit des Strafvollzugs nicht höher sein kann als die Wirksamkeit der Strafpolitik und der Erziehung in dem betreffenden Lande und entsprechend dem erreichten Entwicklungsstand überhaupt. Es ist ein theoretisches Modell des Wirkungsmechanismus im Strafvollzug zu schaffen, um echte Veränderungen und Fortschritte messen und ihre Gründe bzw. Abhängigkeiten präzisieren zu können. Das bedingt konkrete soziologische und psychologische Forschungen auch im Strafvollzug, die eine feste methodologische Grundlage besitzen müssen. In der vierten Sektion wurden theoretische und methodologische Probleme der jugendkriminologischen Forschung erörtert. Als äußerst positiv kann vermerkt werden, daß die empirische Forschung an Umfang und Qualität . wächst und ein sichtbarer Übergang zu einer exakten Forschungsmethodik 489 feststellbar ist.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 489 (StuR DDR 1968, S. 489) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 489 (StuR DDR 1968, S. 489)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit geschaffen werden. Die Handlungsmöglich keiten des Gesetzes sind aber auch nutzbar für Maßnahmen zur Rückgewinnung, Vorbeugung, Zersetzung Forcierung operativer Prozesse.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X