Staat und Recht 1968, Seite 443

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 443 (StuR DDR 1968, S. 443); Staaten die Gewässer über ihrem Schelf zu Fischereizonen zu erklären, die nur ihren Staatsangehörigen zum Fischfang offenstehen; dies taten Mexiko 1945,67 Argentinien 1946/47, Panama 1946, Costa Rica 1949 und Honduras 1951/ 1965. Dieses Vorgehen richtete sich vor allem gegen die mit moderner Fangtechnologie ausgerüsteten USA-Fischereiflotten, und es kam wiederholt zu Zwischenfällen auf hoher See, die einen heftigen Notenkrieg zwischen den USA und den beteiligten lateinamerikanischen Staaten auslösten. Inzwischen haben die USA-Fanggesellschaften Kapitalanteile an den Fischereigesellschaften der o. a. Staaten erworben oder dort gemischte Gesellschaften gegründet und sichern sich auf diese Weise ihren Fanganteil; jedenfalls ist es in der Frage der lateinamerikanischen Schelfgewässer und überbreiten Fischereizonen ruhiger geworden.68 Südkorea nahm 1952 seine Schelfgewässer für Fischereizwecke in Anspruch, während sich Island 1948 im Art. 1 seines Gesetzes Nr. 44 über den wissenschaftlichen Bestandsschutz der Schelffischerei69 das Recht vorbehielt, über seinem Schelf bestimmte Seegebiete zur Erhaltung der Fischbestände zu kontrollieren. Nach Art. 13 der Schelf-Konvention kann erstmals 5 Jahre nach ihrem Inkrafttreten eine Revision der Konvention beantragt werden, worüber die UNO-Vollversammlung entscheidet. Da die Konvention 1964 in Kraft getreten ist, besteht daher die Möglichkeit, daß einige Probleme, z. B. die Grundfischerei oder die Proklamierung des Schelfmeeres zur Fischereizone, ab 1969 der Diskussion unterzogen werden und u. U. zu einer Revision der Konvention führen. Die Fischerei-Konvention kennt im Art. 20 die gleiche Revisionsklausel, die 1971 wirksam wird. Bei der engen Verbindung zwischen Fischbestand und Schelf ist es nicht ausgeschlossen, daß diese Probleme koordiniert und auf einer umfassenden gemeinsamen Beratung zu Beginn der 70er Jahre erneut geprüft werden. Eine neue Seerechtskonferenz? Die Konventionen über die hohe See und die Territorialgewässer enthalten in den Art. 35 und 30 dieselbe Revisionsklausel; auch sie können nach 1967 und 1969 revidiert werden. Die Amerikanische Anwaltsvereinigung (American Bar Association) hat bereits im August 1964 eine Entschließung angenommen, in der die USA-Regierung dringend aufgefordert wird, sich für eine dritte UNO-Seerechtskonferenz einzusetzen, auf der über die Freiheit der Seeschiffahrt und die Kontrolle der Fischerei beraten werden sollte; ferner forderte sie die sofortige Einberufung einer Gruppe von politischen, militärischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und juristischen Experten zum Studium dieser Probleme.70 Die Konferenzen des Seerechtsinstituts Kingston (Rhode Island, USA) von 1966 und 1967 tendieren ebenfalls in diese Richtung. Die Diskussionen in der UNO über den Meeresgrund geben diesen Bestrebungen einen gewissen Auftrieb. In Den Haag wurden 1930 ohne Erfolg internationale Seerechtsprobleme behandelt. Die I. Genfer Seerechtskonferenz 1958 brachte erste wertvolle Kodifizierungen des Seevölkerrechts; Tunkin stellte mit Recht fest, daß die Konvention „unzweifelhaft einen bedeutenden Schritt nach vorn in der Entwick- 67 Mexiko ist mit Wirkung vom 1. 9. 1966 der Genfer Schelf-Konvention beigetreten, so daß es fraglich ist, ob damit noch die Regelung von 1945 gilt. 68 vgl. A. A. Wolkow, „Die völkerrechtliche Regelung des ozeanischen Fischfangs“, Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1966, Nr. 6, S. 123. 69 UN-Doc. ST/LEG/SER. B/6, S. 513 70 vgl. D. M. Johnston, The International Law of Fisheries, New Haven/London 1965, S. 252. 443;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 443 (StuR DDR 1968, S. 443) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 443 (StuR DDR 1968, S. 443)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsorgane des der des der Bulgarien und des der Polen Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Feindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Lage. Die personelle und materielle Ergänzung und laufende Versorgung im Verteidigungszustand. Die personelle Ergänzung. Die personelle Ergänzung beinhaltet die Planung des personellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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