Staat und Recht 1968, Seite 442

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 442 (StuR DDR 1968, S. 442); dem Schelf. Der tiefere Grund für diese Forderung besteht darin, daß den USA die Durchführung von Forschungsaufgaben auf dem Schelf in den letzten Jahren von einigen Küstenstaaten nicht gestattet worden ist.60 Die Gewässer über dem Schelf sind wegen ihres Gehalts an Phyto- und Zooplankton sehr fischreich; etwa 75 Prozent aller Seefische werden in Schelfgewässern gefangen. Der Fischfang in den Schelfgewässern ist mit Ausnahme der Grundfischerei für alle Staaten frei. Der Fischreichtum der Schelfgewässer hat jedoch einige Küstenstaaten dazu verführt, den Fischfang in diesen Gewässern für sich zu monopolisieren. Ausgangspunkt dieser Entwicklung waren die Proklamationen des USA-Präsidenten Truman vom 28. September 1945 über den Schelf und die Fischerei,61 in denen noch recht vage von USA-Ansprüchen über das Schelfmeer und seine Schätze gesprochen wurde; in der Kommentierung durch den Innenminister I.ckes wurde schon deutlicher von der USA-Jurisdiktion über die Fischressourcen des offenen Meeres, das an die USA-Küste grenzt, gesprochen.62 Allerdings gingen die USA bei der Verwirklichung ihrer Proklamationen von 1945 sehr zurückhaltend vor, hatten sie doch deren Bumerangwirkung schnell erkannt. So berührte ihr Schelf-Gesetz von 1953 nicht den Rechtszustand des Schelfmeeres,63 und erst seit 1966 nahmen sie eine Fischereizone von 9 sm, gerechnet von der äußeren Grenze der 3 sm breiten Territorialgewässer, in Anspruch.64 Mit der Sowjetunion erreichten die USA 1965 ein Abkommen über die Krabbenfischerei auf dem amerikanischen Schelf im Beringmeer;65 mit Japan hatten sie schon 1964 ein ähnliches Abkommen vereinbart. Zum Schutz der Fischbestände vor ihrer Atlantikküste schlossen die USA 1967 mit der Sowjetunion ein Abkommen, das die sowjetischen Fangmengen bestimmter Fischarten vor dem mittelatlantischen Küstenabschnitt der USA zwischen Long Island und Rhode Island gewichtsmäßig begrenzt, den Umschlag von den Trawlern auf die sowjetischen Mutterschiffe innerhalb der USA-Territorialgewässer gestattet und beide Partner verpflichtet, in der Laichzeit vom Fang abzusehen.66 Die Truman-Proklamationen von 1945 veranlaßten eine Reihe von lateinamerikanischen Staaten, durch einseitigen Akt und gegen den Protest einiger 60 vgl. W. T. Burke, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 172. 61 vgl. den englischen Text der Schelf-Proklamation vom 28. 9.1945 bei H. Standke, a. a. O., S. 243. 62 Vgl. UN-Doc. ST/LEG/SER.B/1, S. 39. 63 vgl. Gesetz vom 7. p. 1953 (Outer Continental Shelf Act), in: American Journal of International Law, 1954, S. 110. 64 vgl. Gesetz vom 14. 10. 1966 (Act to establish a contiguous Fishery Zone beyond the Territorial Sea of the United States), in: International Legal Materials, 1966, S. 1103; American Journal of International Law, 1967, S. 658. 65 vgl. International Legal Materials, 1965, S. 359; A. A. Wolkow („Völkerrechtliche Fragen der Ausbeutung der lebenden Ressourcen des Kontinentalschelfs“, in: Sowjetisches Jahrbuch des Völkerrechts, І964/1965, S. 227) bemerkt zu beiden Abkommen: „Sie zeigen sehr anschaulich, daß auch die schwierigsten Probleme, die im Zusammenhang mit der Ausbeutung der lebenden Ressourcen des Kontinentalschelfs auftreten, durch Verhandlungen auf einer gerechten und gleichberechtigten Grundlage und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts erfolgreich gelöst werden können, wenn der gute Wille und die Achtung gegenüber den Rechten und wirtschaftlichen Interessen des anderen Staates vorhanden sind.“ 66 vgl. Bulletin of Legal Developments, 1967, Nr. 23, S. 188, und 1967, Nr. 24, S. 199. Zur Schonung der Robbenbestände in der Barentssee und im Weißen Meer schloß die Sowjetunion mit Norwegen 1964 ein entsprechendes Abkommen mit einer Laufzeit von 3 Jahren (vgl. TASS vom 23. 12. 1964 ; Revue Générale de Droit International Public, 1965, Nr. 1, S. 178). 44:;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 442 (StuR DDR 1968, S. 442) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 442 (StuR DDR 1968, S. 442)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X