Staat und Recht 1968, Seite 440

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440); Manchem mögen diese* Überlegungen utopisch anmuten. Die Herausbildung des Völkerrechtsinstituts des Kontinentalschelfs, stimuliert durch den Drang nach Erdöl und Erdgas sowie das Streben nach sicheren und ergiebigen Fischfanggebieten, sollte zu denken geben: Grenzen auf dem Schelf sind heute nichts Außergewöhnliches mehr und können morgen ihre Fortsetzung auf dem Boden der Ozeane finden. III. Kontinentalschelf Die Genfer Seerechtskonferenz erkannte den Kontinentalschelf als legitimes Kind des Völkerrechts an und beendete damit eine jahrzehntelange Streitfrage der Staatenpraxis und der Völkerrechtstheorie. Die Schelf-Konvention legte in den Art. 1 und 6 die räumlichen und in den Art. 2 bis 5 die inhaltlich-sachlichen Grenzen des Kontinentalschelfs fest. Danach reicht der Schelf seewärts bis zur 200-m-Tiefenlinie oder darüber hinaus, soweit die Ausbeutung seiner Naturschätze möglich ist; für die Abgrenzung nebeneinander- und gegenüberliegender Schelfanteile gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird und keine besonderen Umstände vorliegen, das Äquidistanz- bzw. Mittellinienprinzip; der Küstenstaat übt über den Schelf souveräne Rechte hinsichtlich seiner Erforschung und der Nutzung seiner natürlichen Reichtümer aus, muß aber das Legen von Kabeln und Rohrleitungen durch andere Staaten auf dem Schelf dulden und beim Bau von For-schungs- und Nutzungsanlagen die Bedürfnisse der Schiffahrt berücksichtigen. Die ersten Schelfgrenzen in Europa wurden in der Nordsee gezogen. Diesem Schelfmeer wendet sich seit den Erdgasfunden in der nordholländischen Küstenprovinz Groningen 1959/60 das besondere Interesse der Ölkonzerne zu.53 In den Jahren 1965/67 wurden Schelf grenzen zwischen Großbritannien und Norwegen, Großbritannien und den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark, Dänemark und den Niederlanden sowie zwischen Dänemark und Norwegen festgelegt.54 Wird ein Öl- oder Gasfeld durch die vereinbarte Grenze geteilt und erfolgt seine Ausbeutung nur durch einen Vertragspartner, dann sehen die Verträge Großbritanniens mit seinen Schelfanliegern vor, daß die beiden Vertragspartner sich über die wirksamste Form der Ausbeutung und die Teilung der Ausbeute vertraglich verständigen.55 Westdeutschland schloß 1964 mit den Niederlanden und 1965 mit Dänemark Vereinbarungen über küstennahe Teilstücke der beiderseitigen Schelfgrenzen ab, während über den weiteren Verlauf keine Einigung erzielt werden konnte. Westdeutschland führte „besondere Umstände“ nach Art. 6, z. B. Küstenlänge und Bevölkerungszahl, ins Feld und verlangte einen größeren Anteil am Nordseeschelf, als Dänemark und die Niederlande ihm zubilligen wollten. Am 2. Mai 1967 Unterzeichneten die drei Staaten ein Abkommen in Bonn, wonach der Streitfall dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Entscheidung zu unterbreiten ist. Am 8. Januar 1968 wurde in Rom ein italienisch-jugoslawisches Abkommen zur Abgrenzung der beiderseitigen Schelfanteile in der Adria unterzeichnet. Im Küstengebiet von Ravenna wird nach Erdöl gesucht. Zwischen dem Irak, dem Iran, Kuweit und den Scheichtümern am Arabi- 53 vgl. G. Reintanz, „Um das Nordsee- und Ostsee-Erdöl“, Deutsche Außenpolitik, 1966, S. 458. 54 vgl. R. Young, „Offshore Claims and Problems in the North Sea“, American Journal of International Law, 1965, S. 505. 55 vgl. z. B. Art. 4 des britisch-norwegischen Abkommens vom 10. 3. 1965, Cmnd. 2757, S. 4. 440;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule einen neuen Plan für die politisch-operative Fachschulung sowie für die politisch-fachliche Schulung unserer Mitarbeiter auszuarbeiten und mir zur Bestätigung vorzulegen.

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