Staat und Recht 1968, Seite 440

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440); Manchem mögen diese* Überlegungen utopisch anmuten. Die Herausbildung des Völkerrechtsinstituts des Kontinentalschelfs, stimuliert durch den Drang nach Erdöl und Erdgas sowie das Streben nach sicheren und ergiebigen Fischfanggebieten, sollte zu denken geben: Grenzen auf dem Schelf sind heute nichts Außergewöhnliches mehr und können morgen ihre Fortsetzung auf dem Boden der Ozeane finden. III. Kontinentalschelf Die Genfer Seerechtskonferenz erkannte den Kontinentalschelf als legitimes Kind des Völkerrechts an und beendete damit eine jahrzehntelange Streitfrage der Staatenpraxis und der Völkerrechtstheorie. Die Schelf-Konvention legte in den Art. 1 und 6 die räumlichen und in den Art. 2 bis 5 die inhaltlich-sachlichen Grenzen des Kontinentalschelfs fest. Danach reicht der Schelf seewärts bis zur 200-m-Tiefenlinie oder darüber hinaus, soweit die Ausbeutung seiner Naturschätze möglich ist; für die Abgrenzung nebeneinander- und gegenüberliegender Schelfanteile gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird und keine besonderen Umstände vorliegen, das Äquidistanz- bzw. Mittellinienprinzip; der Küstenstaat übt über den Schelf souveräne Rechte hinsichtlich seiner Erforschung und der Nutzung seiner natürlichen Reichtümer aus, muß aber das Legen von Kabeln und Rohrleitungen durch andere Staaten auf dem Schelf dulden und beim Bau von For-schungs- und Nutzungsanlagen die Bedürfnisse der Schiffahrt berücksichtigen. Die ersten Schelfgrenzen in Europa wurden in der Nordsee gezogen. Diesem Schelfmeer wendet sich seit den Erdgasfunden in der nordholländischen Küstenprovinz Groningen 1959/60 das besondere Interesse der Ölkonzerne zu.53 In den Jahren 1965/67 wurden Schelf grenzen zwischen Großbritannien und Norwegen, Großbritannien und den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark, Dänemark und den Niederlanden sowie zwischen Dänemark und Norwegen festgelegt.54 Wird ein Öl- oder Gasfeld durch die vereinbarte Grenze geteilt und erfolgt seine Ausbeutung nur durch einen Vertragspartner, dann sehen die Verträge Großbritanniens mit seinen Schelfanliegern vor, daß die beiden Vertragspartner sich über die wirksamste Form der Ausbeutung und die Teilung der Ausbeute vertraglich verständigen.55 Westdeutschland schloß 1964 mit den Niederlanden und 1965 mit Dänemark Vereinbarungen über küstennahe Teilstücke der beiderseitigen Schelfgrenzen ab, während über den weiteren Verlauf keine Einigung erzielt werden konnte. Westdeutschland führte „besondere Umstände“ nach Art. 6, z. B. Küstenlänge und Bevölkerungszahl, ins Feld und verlangte einen größeren Anteil am Nordseeschelf, als Dänemark und die Niederlande ihm zubilligen wollten. Am 2. Mai 1967 Unterzeichneten die drei Staaten ein Abkommen in Bonn, wonach der Streitfall dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Entscheidung zu unterbreiten ist. Am 8. Januar 1968 wurde in Rom ein italienisch-jugoslawisches Abkommen zur Abgrenzung der beiderseitigen Schelfanteile in der Adria unterzeichnet. Im Küstengebiet von Ravenna wird nach Erdöl gesucht. Zwischen dem Irak, dem Iran, Kuweit und den Scheichtümern am Arabi- 53 vgl. G. Reintanz, „Um das Nordsee- und Ostsee-Erdöl“, Deutsche Außenpolitik, 1966, S. 458. 54 vgl. R. Young, „Offshore Claims and Problems in the North Sea“, American Journal of International Law, 1965, S. 505. 55 vgl. z. B. Art. 4 des britisch-norwegischen Abkommens vom 10. 3. 1965, Cmnd. 2757, S. 4. 440;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß rechtzeitige Entscheidungen über die Weiterbearbeitung der Materialien in Operativvorgängen getroffen werden, sofern die in der Vorgangs-Richtlinie genannten Anforderungen erfüllt sind.

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