Staat und Recht 1968, Seite 440

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440); Manchem mögen diese* Überlegungen utopisch anmuten. Die Herausbildung des Völkerrechtsinstituts des Kontinentalschelfs, stimuliert durch den Drang nach Erdöl und Erdgas sowie das Streben nach sicheren und ergiebigen Fischfanggebieten, sollte zu denken geben: Grenzen auf dem Schelf sind heute nichts Außergewöhnliches mehr und können morgen ihre Fortsetzung auf dem Boden der Ozeane finden. III. Kontinentalschelf Die Genfer Seerechtskonferenz erkannte den Kontinentalschelf als legitimes Kind des Völkerrechts an und beendete damit eine jahrzehntelange Streitfrage der Staatenpraxis und der Völkerrechtstheorie. Die Schelf-Konvention legte in den Art. 1 und 6 die räumlichen und in den Art. 2 bis 5 die inhaltlich-sachlichen Grenzen des Kontinentalschelfs fest. Danach reicht der Schelf seewärts bis zur 200-m-Tiefenlinie oder darüber hinaus, soweit die Ausbeutung seiner Naturschätze möglich ist; für die Abgrenzung nebeneinander- und gegenüberliegender Schelfanteile gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird und keine besonderen Umstände vorliegen, das Äquidistanz- bzw. Mittellinienprinzip; der Küstenstaat übt über den Schelf souveräne Rechte hinsichtlich seiner Erforschung und der Nutzung seiner natürlichen Reichtümer aus, muß aber das Legen von Kabeln und Rohrleitungen durch andere Staaten auf dem Schelf dulden und beim Bau von For-schungs- und Nutzungsanlagen die Bedürfnisse der Schiffahrt berücksichtigen. Die ersten Schelfgrenzen in Europa wurden in der Nordsee gezogen. Diesem Schelfmeer wendet sich seit den Erdgasfunden in der nordholländischen Küstenprovinz Groningen 1959/60 das besondere Interesse der Ölkonzerne zu.53 In den Jahren 1965/67 wurden Schelf grenzen zwischen Großbritannien und Norwegen, Großbritannien und den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark, Dänemark und den Niederlanden sowie zwischen Dänemark und Norwegen festgelegt.54 Wird ein Öl- oder Gasfeld durch die vereinbarte Grenze geteilt und erfolgt seine Ausbeutung nur durch einen Vertragspartner, dann sehen die Verträge Großbritanniens mit seinen Schelfanliegern vor, daß die beiden Vertragspartner sich über die wirksamste Form der Ausbeutung und die Teilung der Ausbeute vertraglich verständigen.55 Westdeutschland schloß 1964 mit den Niederlanden und 1965 mit Dänemark Vereinbarungen über küstennahe Teilstücke der beiderseitigen Schelfgrenzen ab, während über den weiteren Verlauf keine Einigung erzielt werden konnte. Westdeutschland führte „besondere Umstände“ nach Art. 6, z. B. Küstenlänge und Bevölkerungszahl, ins Feld und verlangte einen größeren Anteil am Nordseeschelf, als Dänemark und die Niederlande ihm zubilligen wollten. Am 2. Mai 1967 Unterzeichneten die drei Staaten ein Abkommen in Bonn, wonach der Streitfall dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Entscheidung zu unterbreiten ist. Am 8. Januar 1968 wurde in Rom ein italienisch-jugoslawisches Abkommen zur Abgrenzung der beiderseitigen Schelfanteile in der Adria unterzeichnet. Im Küstengebiet von Ravenna wird nach Erdöl gesucht. Zwischen dem Irak, dem Iran, Kuweit und den Scheichtümern am Arabi- 53 vgl. G. Reintanz, „Um das Nordsee- und Ostsee-Erdöl“, Deutsche Außenpolitik, 1966, S. 458. 54 vgl. R. Young, „Offshore Claims and Problems in the North Sea“, American Journal of International Law, 1965, S. 505. 55 vgl. z. B. Art. 4 des britisch-norwegischen Abkommens vom 10. 3. 1965, Cmnd. 2757, S. 4. 440;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 440 (StuR DDR 1968, S. 440)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im am Dienstobjekt der Unter-suchungshaftanstalt sowie zur wirksamen Bekämpfung von Provokationen und anderen feindlich-negativen Handlungen von innen und außen, die Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt zu erarbeiten.

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