Staat und Recht 1968, Seite 439

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 439 (StuR DDR 1968, S. 439); nen des französischen Tiefseeforschers Cousteau von den „Staaten unter Wasser“ verwirklichen werden, soll dahingestellt bleiben.46 Im Jahre 1963 hat z. B. die schweizerische „Ocean Mining AG“ unter Mitbeteiligung des südafrikanischen De-Beer-Diamantenkonzerns an der südwestafrikanischen Küste im Sch elf bereich zwischen der Walfischbai und dem Oliphant River nach Diamanten gesucht und diese auch gefunden.47 Vor der Küste von Alaska suchte sie 1964 nach Gold und 1965/66 in der Bass-Straße zwischen Australien und Tasmanien nach Zinn, Zirkon und Titaneisen; die philippinischen und thailändischen Gewässer sind für weitere Prospektierungsarbeiten vorgesehen.48 Wenn die erwähnten Arbeiten auch in Flachwasser auf dem Schelf ausgeführt wurden, so vermitteln sie doch Erfahrungen für Arbeiten in größeren Wassertiefen. Inzwischen sind Bohrungen bei Wassertiefen von etwa 330 m (1000 ft) und 4000 m (12 000 ft) niedergebracht worden,49 und das USA-Innenministerium hat eine Schürfkonzession bis zu einer Tiefe von 250 m auf dem Schelfabfall zur Tiefsee vergeben.50 Neuerdings kommt die Erforschung der sogenannten Guyots hinzu; das sind unterseeische Kuppen, Tafelberge und kleinere Plateaus, deren Oberkante häufig nur 200 m unter dem Meeresspiegel liegt. Diese aus den Tiefen der Ozeane auf ragenden Erhebungen finden sich überall in den Weltmeeren, am häufigsten jedoch im nördlichen Pazifik. Die wirtschaftliche Bedeutung der Guyots ist, soweit bis jetzt zu übersehen ist, noch gering. Als Unterwasserdepots für U-Boote und andere Kriegsschiffe oder als U-Raketenbasen können sie jedoch wichtig werden. Diese und andere Aktivitäten und Erwägungen mögen ein Sonderkomitee der USA-Gesellschaft für die Vereinten Nationen 1966 zu der Empfehlung veranlaßt haben, die Ozeane und ihre Böden zu UNO-Eigentum zu erklären.51 Auf der Pugwash-Konferenz 1967 wurde über die Internationalisierung des Meeresgrundes und das Verbot seiner militärischen Nutzung diskutiert. Malta beantragte 1967, über die Nutzung des Meeresgrundes im Politischen Ausschuß der UNO-Vollversammlung zu diskutieren.52 Im Ergebnis der Diskussion wurde gemäß der Resolution A/2340 (XXII) vom 18. Dezember 1967 ein Sonderausschuß aus 35 Staaten gebildet, der die Probleme studieren und der Vollversammlung 1968 darüber berichten soll. Es haben sich drei Hauptfragen herausgeschält: 1. Soll der Meeresboden durch die Staaten okkupiert werden können? 2. Kann die Nutzung des Meeresbodens zu militärischen Zwecken durch einen ähnlichen Vertrag, wie er für den Weltraum besteht, ausgeschaltet werden? 3. Wie kann die Erforschung und ökonomische Nutzung des Meeresbodens koordiniert und organisiert werden? Ghana und Indien vertraten den Standpunkt, daß der Meeresboden allgemeines Eigentum, also eine „res communis“ und keine okkupierbare „res nullius“, werden muß. Malta schlug ein UNO-Eigentum am Meeresgrund vor. lEine Reihe von Entwicklungsländern befürchtete, daß es nach dem Kolonialismus auf dem Erdboden einen Meeresboden-Kolonialismus geben könnte. 40 Vgl. I. Contag, „Staaten unter Wasser? Der Meeresgrund als völkerrechtliches Problem“, Rheinischer Merkur vom 29. 5. 1964. *47 vgl. W. Bascom, „Mining in the Sea“, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 161. 48 vgl. a. a. O., S. 162 f., 167 ff. 49 Vgl. W. T. Burke, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 205. 50 vgl. B. A. Harlow, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 183; vgl. auch H. D. Birr, „Guyots, Canons und Tiefseegräben“, in: Deutscher Marinekalender 1968, Berlin 1967, S. 116. 51 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.5.1966, S. 5; vgl. auch W. T. Burke/ С. M. Eichelberger, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 222, 299. 52 vgl. O. Leichter, „Debatten über den Seeboden“, Bonner Rundschau vom 20. 9. 1967, S. 1. 439;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 439 (StuR DDR 1968, S. 439) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 439 (StuR DDR 1968, S. 439)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen und die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und SichaMeifeizutragen; ZliSü die operative Sicherung des Reise-, Besucher- umgrärisilverkehrs zu unterstützen. Die Einbeziehung von der ernstem helfen der Aufklärung in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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