Staat und Recht 1968, Seite 439

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 439 (StuR DDR 1968, S. 439); nen des französischen Tiefseeforschers Cousteau von den „Staaten unter Wasser“ verwirklichen werden, soll dahingestellt bleiben.46 Im Jahre 1963 hat z. B. die schweizerische „Ocean Mining AG“ unter Mitbeteiligung des südafrikanischen De-Beer-Diamantenkonzerns an der südwestafrikanischen Küste im Sch elf bereich zwischen der Walfischbai und dem Oliphant River nach Diamanten gesucht und diese auch gefunden.47 Vor der Küste von Alaska suchte sie 1964 nach Gold und 1965/66 in der Bass-Straße zwischen Australien und Tasmanien nach Zinn, Zirkon und Titaneisen; die philippinischen und thailändischen Gewässer sind für weitere Prospektierungsarbeiten vorgesehen.48 Wenn die erwähnten Arbeiten auch in Flachwasser auf dem Schelf ausgeführt wurden, so vermitteln sie doch Erfahrungen für Arbeiten in größeren Wassertiefen. Inzwischen sind Bohrungen bei Wassertiefen von etwa 330 m (1000 ft) und 4000 m (12 000 ft) niedergebracht worden,49 und das USA-Innenministerium hat eine Schürfkonzession bis zu einer Tiefe von 250 m auf dem Schelfabfall zur Tiefsee vergeben.50 Neuerdings kommt die Erforschung der sogenannten Guyots hinzu; das sind unterseeische Kuppen, Tafelberge und kleinere Plateaus, deren Oberkante häufig nur 200 m unter dem Meeresspiegel liegt. Diese aus den Tiefen der Ozeane auf ragenden Erhebungen finden sich überall in den Weltmeeren, am häufigsten jedoch im nördlichen Pazifik. Die wirtschaftliche Bedeutung der Guyots ist, soweit bis jetzt zu übersehen ist, noch gering. Als Unterwasserdepots für U-Boote und andere Kriegsschiffe oder als U-Raketenbasen können sie jedoch wichtig werden. Diese und andere Aktivitäten und Erwägungen mögen ein Sonderkomitee der USA-Gesellschaft für die Vereinten Nationen 1966 zu der Empfehlung veranlaßt haben, die Ozeane und ihre Böden zu UNO-Eigentum zu erklären.51 Auf der Pugwash-Konferenz 1967 wurde über die Internationalisierung des Meeresgrundes und das Verbot seiner militärischen Nutzung diskutiert. Malta beantragte 1967, über die Nutzung des Meeresgrundes im Politischen Ausschuß der UNO-Vollversammlung zu diskutieren.52 Im Ergebnis der Diskussion wurde gemäß der Resolution A/2340 (XXII) vom 18. Dezember 1967 ein Sonderausschuß aus 35 Staaten gebildet, der die Probleme studieren und der Vollversammlung 1968 darüber berichten soll. Es haben sich drei Hauptfragen herausgeschält: 1. Soll der Meeresboden durch die Staaten okkupiert werden können? 2. Kann die Nutzung des Meeresbodens zu militärischen Zwecken durch einen ähnlichen Vertrag, wie er für den Weltraum besteht, ausgeschaltet werden? 3. Wie kann die Erforschung und ökonomische Nutzung des Meeresbodens koordiniert und organisiert werden? Ghana und Indien vertraten den Standpunkt, daß der Meeresboden allgemeines Eigentum, also eine „res communis“ und keine okkupierbare „res nullius“, werden muß. Malta schlug ein UNO-Eigentum am Meeresgrund vor. lEine Reihe von Entwicklungsländern befürchtete, daß es nach dem Kolonialismus auf dem Erdboden einen Meeresboden-Kolonialismus geben könnte. 40 Vgl. I. Contag, „Staaten unter Wasser? Der Meeresgrund als völkerrechtliches Problem“, Rheinischer Merkur vom 29. 5. 1964. *47 vgl. W. Bascom, „Mining in the Sea“, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 161. 48 vgl. a. a. O., S. 162 f., 167 ff. 49 Vgl. W. T. Burke, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 205. 50 vgl. B. A. Harlow, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 183; vgl. auch H. D. Birr, „Guyots, Canons und Tiefseegräben“, in: Deutscher Marinekalender 1968, Berlin 1967, S. 116. 51 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.5.1966, S. 5; vgl. auch W. T. Burke/ С. M. Eichelberger, in: L. M. Alexander, a. a. O., S. 222, 299. 52 vgl. O. Leichter, „Debatten über den Seeboden“, Bonner Rundschau vom 20. 9. 1967, S. 1. 439;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 439 (StuR DDR 1968, S. 439) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 439 (StuR DDR 1968, S. 439)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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