Staat und Recht 1968, Seite 438

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 438 (StuR DDR 1968, S. 438); 1er Territorien vom 20. Januar 196541 soll den „Piraten“-Sendern das Handwerk gelegt werden. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, den Betrieb solcher Sender durch ihre Staatsangehörigen und durch Ausländer an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder anderen schwimmenden oder fliegenden Objekten „unter ihrer Jurisdiktion“ unter Strafe zu stellen. Verboten sind u. a. die Ausrüstung und Versorgung solcher Stationen, die Werbung für „Piraten“-Sendungen sowie andere Formen der Zusammenarbeit. Das Abkommen soll auch auf Rundfunkstationen Anwendung finden, die auf Objekten installiert sind, die auf dem Schelf ortsfest errichtet wurden (z. B. auf den von der britischen Marine während des zweiten Weltkrieges außerhalb der Territorialgewässer errichteten und inzwischen auf gegebenen Flak- und Beobachtungstürmen). Unter see-Bergbau? Einige hundert Forschungsschiffe sind ständig unterwegs, um koordiniert durch zwei- und mehrseitige Vereinbarungen den Ozeanen ihre Geheimnisse zu entreißen. Seit I960 wird z. B. der Indische Ozean systematisch erforscht, dessen klimatische und ökonomische Faktoren für nahezu ein Viertel der Erdbevölkerung von größter Bedeutung sind. Andere Forschungsvorhaben beschäftigen sich mit dem mittleren Atlantik, dem Golfstrom und dem Nordwestpazifik. Schon wissen wir, daß in weiten Bereichen der ozeanischen Böden z. B. Mangan zu finden ist; an vielen Stellen des Pazifiks ist der Meeresgrund geradezu mit Manganknollen von relativ hohem Reinheitsgrad gepflastert.42 Wenn wegen der technischen Schwierigkeiten und der hohen Kosten vorläufig noch nicht mit einer Förderung der Manganknollen zu rechnen ist, so werden doch bereits erste Versuche in flachem Wasser unternommen, um den Meeresboden bergbaulich zu nutzen. Eine britische Firma hat einen Unterwasserbagger konstruiert, der in 1200 m Tiefe Phosphate bergen kann, und die französische Erfindung des biegsamen Bohrgestänges, das bis zu 1000 m lang und auf eine Spule aufgewickelt ist, kann in Verbindung mit dem sowjetischen Turbinenbohrverfahren z. B. der Ölgewinnung aus dem Meeresuntergrund neue Möglichkeiten eröffnen.43 Bis 1980 wird mit der technischen und ökonomischen Realisierbarkeit des Untersee-Bergbaus gerechnet,44 und dann wird die Frage nach der Anwendung nationaler Schürf- und Bergbaurechte auf dem Tiefseeboden aktuell.45 Ob sich die Visio- „Pirate Broadcasting in European Waters“, International and Comparative Law Quarterly, 1965, S. 410; G. Reintanz, „Die Piratensender im Lichte des Völkerrechts“, Technika i Gospodarka, 1965, S. 300; Panhuys / Boas, „Legal Aspects of Pirate Broadcasting“, American Journal of International Law, 1966, S. 303. 41 international Legal Materials, Bd. 4, 1965, S. 115; D. W. Bowett, a. a. O., S. 110; in Kraft getreten am 19. 10. 1967 und zur Zeit für Belgien, Dänemark, Großbritannien und Schweden verbindlich. 42 vgl. R. Schemainda, „Rohstofflager Weltmeer“, ND vom 18. 9. 1965, Beilage; D. B. Brooks, „Deep Sea Manganese Nodules. From Scientific Phenomenon to World Resource“, Paper presented to the II. Law of the Sea Conference, Kingston 1967. 43 vgl. A. Jope, „Das Erdöl als wirtschaftlicher und politischer Faktor“, Geographische Zeitfragen, 1967, Nr. 15, S. 4 f. Im März 1966 bohrte, wie Jope berichtet, der ESSO-Konzern in 97 m Wassertiefe 295 m tief von einem Bohrschiff mit dem Flexoforage-Gestänge ohne 60 m hohen Bohrturm, was in der stürmischen Biskaya ein besonderer Vorteil war. 44 vgl. Industrie-Kurier vom 21. 10. 1967, S. 20. 45 Goldie forderte auf der Kingston-Konferenz 1966 eine 5. Genfer Konvention, die „Konvention über die Reichtümer des Meeresgrundes und Meeresuntergrundes“ (vgl. L. M. Alexander, a. a. O., S. 280). Ihr Anwendungsgebiet soll seewärts der 200-m-Tiefenlinie liegen. 438;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie verpflichtet, sich direkt an den Verursacher einer Gefahr oder Störung zu wenden. Diese aus dem Erfordernis der schnellen und unverzüglichen Beseitigung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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