Staat und Recht 1968, Seite 436

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 436 (StuR DDR 1968, S. 436); Auch der Abschluß zweiseitiger Fischereiverträge kann bis zu einem gewissen Umfang helfen; die wachsende Zahl derartiger Verträge bis in die jüngste Zeit deutet auf diese Möglichkeit hin.30 Unbefriedigend ist das Problem der „Newcomer“, der neu auf einem Fangplatz der offenen See auftretenden Staaten, gelöst, wenn die bisher dort fischenden Staaten sich über bestimmte Schonmaßnahmen geeinigt haben. Der neue Fangstaat, vielleicht ein Staat mit hochentwickelten Fangmethoden, ist als Außenseiter nicht an diese Abmachungen gebunden.31 Es wird notwendig sein, zunächst theoretisch, dann praktisch für ein Fanggebiet den Grundsatz der Interessengemeinschaft aller in diesem Gebiet fischenden Staaten, gleichgültig, ob anliegende Küstenstaaten oder entfernte „Newcomer“, ob Staaten mit moderner Fangtechnologie oder junge Entwicklungsländer, zu entwickeln. Für die Zukunft muß man sich auf spezielle Fischzuchtgebiete und „Fischweiden“ mit besonders gedüngtem Wasser einstellen,32 für die ein eigenes Schiffahrts- und Fischereiregime gelten wird. Piraterie Die Definition im Art. 15 der Hochsee-Konvention gibt im wesentlichen die traditionelle Auffassung von der Piraterie als einem Verbrechen juris gentium zur persönlichen Bereicherung oder aus anderen individuellen Motiven wider. Sie berücksichtigt nicht die seit dem Abkommen von Nyon 193733 eingetretene Entwicklung, die auch von Staats wegen betriebene Piraterie und Behinderung des friedlichen Seeverkehrs zum Völkerrechts verbrechen stempelt.34 Mit Recht gaben die sozialistischen Staaten zu Art. 15 Erklärungen ab, die auf den Widerspruch zwischen Art. 15 und der wahren Rechtslage aufmerksam machten; so heißt es in dem Vorbehalt der Sowjetunion, „daß die Definition nicht den Interessen der Sicherung der Freiheit der Seeschifffahrt auf den internationalen Seestraßen entspricht“.35 In den letzten Jahren sind wiederholt sowjetische Handelsschiffe in den verschiedensten Seegebieten, so im Mittelmeer, im Atlantik und im Pazifik, durch sogenanntes „boozing“ von Kriegsschiffen und Militärluftfahrzeugen der USA und anderer NATO-Staaten belästigt worden („boozing“ ist das bewußt gewollte, gefährliche Kreuzen von Schiffskursen).36 Die Sowjetunion sah sich daher gezwungen, in einer Note an die USA-Regierung vom 23. Februar 1965 gegen solche gefährlichen Praktiken zu protestieren und sie als 30 Nach UN-Doc. A/CONF. 13/23 wurden zweiseitige Fischereiverträge oder andere zweiseitige Abkommen mit Fischereiklauseln abgeschlossen: im 17. Jh.‘2, im 18. Jh. 6, im 19. Jh. 68, im 20. Jh. (bis 1956) 104. 31 D. W. Bowett (The Law of the Sea, Manchester 1967, S. 31) ist der Meinung, daß der „Newcomer“ ausgeschlossen werden könnte, wenn das Fanggebiet bereits maximal befischt wird ; er räumt aber ein, daß diese Meinung nicht durch Art. 5 der Genfer Fischereikonvention von 1958 geschützt wird. 32 vgl. Daniel / Minot, a. a. O., S. 187. 33 vgl. Zeitschrift für ausländisches öffentliches Hecht und Völkerrecht, 1938, S. 303 ff. 34 Vgl. z. B. P. B. Lewin / G. P. Kaljushnaja, Völkerrecht, Berlin 1967, S. 211 f. 35 UN-Doc. ST/LEG/3, Rev. 1, S. XXI -15 36 Boozing-Kurse fahren auch westdeutsche Kriegsschiffe gegen die Grenzsicherungsboote und -schiffe unserer Volksmarine, um diese zu provozieren (vgl. H. Jordt, „Auf Wacht an der Seegrenze der Deutschen Demokratischen Republik“, Marinewesen, 1966, S. 353). Im Schrifttum findet sich anstelle von boozing auch die synonyme Bezeichnung buzzing (vgl. Mc. Dougal / Burke, The Public Order of the Oceans, New Haven und London 1962, S. 783). 436;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 436 (StuR DDR 1968, S. 436) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 436 (StuR DDR 1968, S. 436)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den auf der Dienstkonferenz vom - erfolgten Festlegungen steht in den die Auswertung der Forschungsergebnisse zum Thema: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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