Staat und Recht 1968, Seite 431

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 431 (StuR DDR 1968, S. 431); gewässer bis zu maximal 12 sm ausdehnen darf, ist es zulässig, bei einer Breite der Territorialgewässer von weniger als 12 sm diesen noch eine besondere Fischereizone so vorzulagern, daß Territorialgewässer und Fischereizone zusammen 12 sm breit sind. Der Küstenstaat schützt damit die ökonomischen Interessen seiner Fischer. Das Völkerrecht sanktioniert diese Schutzfunktion.17 In der Fischereizone übt der Küstenstaat die volle Souveränität hinsichtlich aller Fischereifragen aus. Ob die Fischereizone damit eine besondere Anschlußzone oder eine Zone sui generis wird, braucht uns hier nicht zu beschäftigen.18 Zu den „Radikalen“ gehören gegenwärtig19: Argentinien 200 sm breites Territorialgewässer, Chile 50 sm breites Territorialgewässer und 200 sm breite Fischereizone, Ceylon 6 sm breites Territorialgewässer und 100 sm breite Fischereizone, Ecuador 12 sm breites Territorialgewässer und 200 sm breite Fischereizone, Ghana 12 sm breites Territorialgewässer und 100 sm breite Fischereizone, Guinea 130 sm breites Territorialgewässer, Honduras 12 sm breites Territorialgewässer und 200 sm breite Fischereizone, Indien 6 sm breites Territorialgewässer und 100 sm breite Fischereizone, Costa Rica 3 sm breites Territorialgewässer und 200 sm breite Fischereizone, Mexiko 9 sm breites Territorialgewässer und Fischereizone im Bereich des Kontinentalschelfs, Nikaragua 200 sm breite Fischereizone, Panama 200 sm breites Territorialgewässer und Fischereizone bis zur äußeren Grenze des Kontinentalschelfs, Peru 200 sm breites Territorialgewässer (?) und 200 sm breite Fischereizone, Salvador 200 sm breites Territorialgewässer und Südkorea 50 bis 200 sm breite Fischereizone. Die Inselstaaten Indonesien und Philippinen beanspruchen die Archipelsee als Territorialgewässer. Die einseitige Erweiterung der Territorialgewässer und der Fischereizonen über die 12-Seemeilen-Grenze hinaus muß als unzulässig angesehen werden, da sie den Grundsatz von der Freiheit des Fischfangs auf hoher See Art. 1 der Konvention über das offene Meer von 1958 einschränkt. Im britisch-norwegischen Fischereistreitfall stellte der Internationale Gerichtshof fest: „Die Abgrenzung von Seegebieten hat immer einen internationalen Aspekt; sie kann nicht allein vom Willen des Küstenstaates abhängen, wie er sich in seinem innerstaatlichen Recht ausdrückt. Wenn es auch wahr ist, daß der Akt der Abgrenzung notwendigerweise ein einseitiger Akt ist, weil nur der Küstenstaat zuständig ist, um ihn zu vollziehen, so hängt andererseits die Gültigkeit der Abgrenzung gegenüber dritten Staaten vom Völkerrecht ab.“20 Und das Völkerrecht gestattet gegenwärtig Territorialgewässer und Fischereizonen nur in dem oben angegebenen Umfang. II, Das offene Meer Die Meere und Ozeane sind sowohl Verkehrswege als auch Quelle tierischer, pflanzlicher und chemischer Reichtümer.21 Der Verkehrssicherheit auf dem offenen Meer dienen eine Reihe von internationalen Abkommen, so z. B. die 17 a. A. Wolkow, a. a. O., S./208: „Heute wird das Recht des Küstenstaates, in vernünftigen Grenzen Fischereizonen zum Schutze der Interessen seiner Fischerei festzulegen, praktisch von niemandem bestritten.“ 18 Vgl. a. a. O., S. 213. 19 Zusammengestellt nach M. I. Kehden / M. L. Henkmann, a. a. O. 20 Affaire des Pêcheries, С. I. J. Recueil 1951, S. 132 21 Vgl. O. de Ferron, Le droit international de la mer, Bd. I, Paris/Genf 1958, S. 25; Daniel / Minot, The Inexhaustible Sea, New York 1961, S. 8: „Im Meer existieren Mineralien und Chemikalien in einem solchen Umfang, daß die Zahlen darüber fast 431;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 431 (StuR DDR 1968, S. 431) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 431 (StuR DDR 1968, S. 431)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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