Staat und Recht 1968, Seite 426

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 426 (StuR DDR 1968, S. 426); 5. Zur Lösung von Schwerpunktaufgaben kann der EGR zeitweilige Arbeitsgruppen bilden, die von einem Ratsmitglied geleitet werden. 6. Der Vorsitzende des EGR ist verpflichtet, der Vollversammlung der Erzeugnisgruppe Rechenschaft über die Tätigkeit des EGR abzulegen. 7. Die Aufwendungen der EGR-Mitglieder werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Reisekostenerstattung durch die delegierenden Betriebe oder aus Mitteln der WB-Umlage erstattet. Zehn Jahre Genfer Seerechtskonventionen Gerhard Reintanz Was der Haager Kodifikationskonferenz von 1930 versagt blieb, die weithin völkergewohnheitsrechtlich fixierte Rechtsordnung der verschiedenen Meeresgewässer zu kodifizieren, gelang in erheblichem Umfang der 1958 von der UNO nach Genf einberufenen Seerechtskonferenz. Nach jahrelangen Vorarbeiten im Rahmen der International Law Commission konnten nach sechswöchiger Konferenzdauer am 29. April 1958 folgende 4 Abkommen unterzeichnet werden, die inzwischen in Kraft getreten sind : I. Konvention über das Küstenmeer und die Anschlußzone,1 II. Konvention über das hohe Meer,2 III. Konvention über die Fischerei und die Erhaltung der lebenden Schätze des hohen Meeres,3 IV. Konvention über den Festlandsockel.4 Ferner wurde ein fakultatives Untersuchungsprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten5 zur Unterzeichnung aufgelegt. Außerdem wurden 9 Resolutionen angenommen*.6 Nachstehend soll ein kurzer und keineswegs erschöpfender Überblick darüber gegeben werden, welche neuen seerechtlichen Aspekte in den vergangenen zehn Jahren auf getaucht sind, die u. U. für eine kodifikatorische Neugestaltung des Seevölkerrechts in Betracht gezogen werden müssen. Die gründliche wissenschaftliche Erforschung der Ozeane und ihres Untergrundes, die sichere technische Beherrschung der Erschließung der lebenden Ressourcen und mineralischen Schätze der Ozeane und ihres Untergrundes sowie deren ökonomische Nutzung werden die seerechtliche Entwicklung der näch- Î UN-Doc. A/CONF. 13/L. 52, O.R., Vol. 2, S. 132; nichtamtlicher deutscher Text bei H. Standke, Internationales Seerecht. Dokumente, Berlin 1965, Teil II, Bd. 2, S. 187. Die Konvention ist in Kraft seit 10. 9. 1964. 2 UN-Doc. A/CONF. 13/L. 53, O.R., Vol. 2, S. 135; vgl. H. Standke, a. a. O., S. 207. Die Konvention ist in Kraft seit 30. 9. 1962. 3 UN-Doc. A/CONF. 13/L. 54, O.R., Vol. 2, S. 139; vgl. H. Standke, a. a. O., S. 231. Die Konvention ist in Kraft seit 18. 2.1966. 4 UN-Doc. A/CONF. 13/L. 55, O.R., Vol. 2, S. 142; vgl. H. Standke, a. a. O., S. 247. Die Konvention ist in Kraft seit 10. 6.1964. 5 UN-Doc. A/CONF. 13/L. 57, O.R., Vol. 2, S. 145; bisher verbindlich für Jugoslawien, Malta, die Niederlande, Schweden und die Schweiz. 6 UN-Doc. A/CONF. 13/L. 56, O.R., Vol. 2, S. 143. Es handelt sich um Resolutionen über nukleare Versuche auf dem hohen Meer, die Verschmutzung des hohen Meeres durch radioaktive Stoffe, internationale Vereinbarungen zur Erhaltung der Fischerei, die Zusammenarbeit bei Erhaltungsmaßnahmen, die humane Tötung des maritimen Lebens, die besondere Situation der Küstenfischerei, die Rechtsordnung historischer Gewässer, die Einberufung einer zweiten UNO-Seerechtskonferenz, die Anerkennung der Arbeit der International Law Commission. 426;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister zur zielstrebigen, konzentrierten und schwerpunktmäßigen vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher Peindtätigkeit spezifischer Torrn, entsprechend den Aufgaben- der Linie Rechnung getragen.

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