Staat und Recht 1968, Seite 42

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 42 (StuR DDR 1968, S. 42);  Auch aus der Tatsache, daß die Landwirtschaftsräte keine Weisungsbefugnis gegenüber den untergeordneten Organen und den Genossenschaften haben, wird abgeleitet, daß sie nicht befugt seien, Koordinierungsvereinbarungen abzuschließen; ebenfalls wird ihr Inhalt auf unverbindliche Erklärungen beschränkt. Die Landwirtschaftsräte arbeiten nicht nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Überlegung, daß deshalb in den Vereinbarungen keine Sanktionen enthalten- sein können und die Vereinbarungen damit wirkungslos würden, führt mitunter ebenfalls zur Ablehnung der Koordinierungsvereinbarungen. Während man im allgemeinen feststellen kann, daß die investausführenden Zweige und ihre Führungsorgane um den Abschluß von Koordinierungsvereinbarungen bemüht sind, verhalten sich die Organe der Landwirtschaft überwiegend noch zurückhaltend, weil sie wie gesagt bezweifeln, als Partner solcher Vereinbarungen auf treten zu können. Auch in der Literatur wird die Partnerschaftseigenschaft des Landwirtschaftsrates bei Koordinierungsvereinbarungen mit der Begründung angezweifelt, die Landwirtschaftsräte seien keine wirtschaftsleitenden Organe im Sinne des Vertragsgesetzes und könnten weil eine Weisungsbefugnis gegenüber den LPG nicht gegeben ist keine Verpflichtungen eingehen, die die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaften berühren.17 Diese Begründung trifft aber m. E. nicht den Kern der dem Abschluß der Koordinierungsvereinbarungen zugrunde liegenden Notwendigkeit: Einmal muß es ja nicht Ziel der Koordinierungsvereinbarungen sein, Pflichten für die Genossenschaften zu begründen. In erster Linie werden nur Pflichten statuiert, die die Tätigkeit des Rates betreffen. Im übrigen ist die Weisung wohl auch nicht ausschließliches Leitungsinstrument. Zum anderen muß die Charakterisierung des Landwirtschaftsrates als politisches Führungsorgan, das keine wirtschaftsleitenden Aufgaben zu erfüllen hat, m. E. als mit dem Grundprinzip der Einheit von Politik und Ökonomie unvereinbar abgelehnt werden. Ich halte Eglers Auffassung für zutreffender, daß in den Landwirtschaftsräten und durch sie „die Genossenschaftsbauern unmittelbar an der Ausübung der Staatsmacht teilnehmen, und zwar auf einem speziellen Gebiet der gesellschaftlichen Entwicklung, dem der Planung, Leitung und Organisation der landwirtschaftlichen Produktion“18. Als wirtschaftsleitende Vertretungsorgane arbeiten die Landwirtschaftsräte und ihre Produktionsleitungen nach dem Grundsatz : Alles mit den Bauern alles durch die Bauern. Die Aufgabe, den einheitlichen sozialistischen Reproduktionsprozeß zu leiten, schließt m. E. für den Landwirtschaftsrat in Anbetracht der engen Verflechtung mit der Nahrungsgüterwirtschaft und des Anwachsens der industriellen Vorleistungen die Verpflichtung ein, die dabei entstehenden Kooperationsbeziehungen (innerhalb der Landwirtschaft, mit der Nahrungs güterwirtschaft und mit dem Investbauwesen) gut zu koordinieren.19 Die Errichtung und Inbetriebnahme einer landwirtschaftlichen Produktionsanlage beschleunigt die Entwicklung der Landwirtschaft und beeinflußt maßgeblich ihre Struktur. Hieraus ergeben sich außerordentlich wichtige Gesichts- 17 Vgl. R. Mückenberger, „Die Aufgaben der Landwirtschaftsräte bei der Organisierung der Kooperationsbeziehungen in der Landwirtschaft“, Vertragssystem, 1965, S. 294. 18 Vgl. G. Egler, „Die Verantwortung des Rates des Bezirkes Neubrandenburg unter den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“, Staat und Recht, 1965, S. 537; H.-U. Hochbaum, „Staatliche Wirtschaftsleitung und sozialistische Demokratie“, Staat und Recht, 1965, S. 561 f. 19 Vgl. G. Ewald, „Komplexe wissenschaftliche Führung der Nahrungsgüterwirtschaft“, Staat und Recht, 1967, S. 532 ff. ; W. Cesarz / J. Quellmalz, a. a. O., S. 1006. 42;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 42 (StuR DDR 1968, S. 42) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 42 (StuR DDR 1968, S. 42)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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