Staat und Recht 1968, Seite 42

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 42 (StuR DDR 1968, S. 42);  Auch aus der Tatsache, daß die Landwirtschaftsräte keine Weisungsbefugnis gegenüber den untergeordneten Organen und den Genossenschaften haben, wird abgeleitet, daß sie nicht befugt seien, Koordinierungsvereinbarungen abzuschließen; ebenfalls wird ihr Inhalt auf unverbindliche Erklärungen beschränkt. Die Landwirtschaftsräte arbeiten nicht nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Überlegung, daß deshalb in den Vereinbarungen keine Sanktionen enthalten- sein können und die Vereinbarungen damit wirkungslos würden, führt mitunter ebenfalls zur Ablehnung der Koordinierungsvereinbarungen. Während man im allgemeinen feststellen kann, daß die investausführenden Zweige und ihre Führungsorgane um den Abschluß von Koordinierungsvereinbarungen bemüht sind, verhalten sich die Organe der Landwirtschaft überwiegend noch zurückhaltend, weil sie wie gesagt bezweifeln, als Partner solcher Vereinbarungen auf treten zu können. Auch in der Literatur wird die Partnerschaftseigenschaft des Landwirtschaftsrates bei Koordinierungsvereinbarungen mit der Begründung angezweifelt, die Landwirtschaftsräte seien keine wirtschaftsleitenden Organe im Sinne des Vertragsgesetzes und könnten weil eine Weisungsbefugnis gegenüber den LPG nicht gegeben ist keine Verpflichtungen eingehen, die die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaften berühren.17 Diese Begründung trifft aber m. E. nicht den Kern der dem Abschluß der Koordinierungsvereinbarungen zugrunde liegenden Notwendigkeit: Einmal muß es ja nicht Ziel der Koordinierungsvereinbarungen sein, Pflichten für die Genossenschaften zu begründen. In erster Linie werden nur Pflichten statuiert, die die Tätigkeit des Rates betreffen. Im übrigen ist die Weisung wohl auch nicht ausschließliches Leitungsinstrument. Zum anderen muß die Charakterisierung des Landwirtschaftsrates als politisches Führungsorgan, das keine wirtschaftsleitenden Aufgaben zu erfüllen hat, m. E. als mit dem Grundprinzip der Einheit von Politik und Ökonomie unvereinbar abgelehnt werden. Ich halte Eglers Auffassung für zutreffender, daß in den Landwirtschaftsräten und durch sie „die Genossenschaftsbauern unmittelbar an der Ausübung der Staatsmacht teilnehmen, und zwar auf einem speziellen Gebiet der gesellschaftlichen Entwicklung, dem der Planung, Leitung und Organisation der landwirtschaftlichen Produktion“18. Als wirtschaftsleitende Vertretungsorgane arbeiten die Landwirtschaftsräte und ihre Produktionsleitungen nach dem Grundsatz : Alles mit den Bauern alles durch die Bauern. Die Aufgabe, den einheitlichen sozialistischen Reproduktionsprozeß zu leiten, schließt m. E. für den Landwirtschaftsrat in Anbetracht der engen Verflechtung mit der Nahrungsgüterwirtschaft und des Anwachsens der industriellen Vorleistungen die Verpflichtung ein, die dabei entstehenden Kooperationsbeziehungen (innerhalb der Landwirtschaft, mit der Nahrungs güterwirtschaft und mit dem Investbauwesen) gut zu koordinieren.19 Die Errichtung und Inbetriebnahme einer landwirtschaftlichen Produktionsanlage beschleunigt die Entwicklung der Landwirtschaft und beeinflußt maßgeblich ihre Struktur. Hieraus ergeben sich außerordentlich wichtige Gesichts- 17 Vgl. R. Mückenberger, „Die Aufgaben der Landwirtschaftsräte bei der Organisierung der Kooperationsbeziehungen in der Landwirtschaft“, Vertragssystem, 1965, S. 294. 18 Vgl. G. Egler, „Die Verantwortung des Rates des Bezirkes Neubrandenburg unter den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“, Staat und Recht, 1965, S. 537; H.-U. Hochbaum, „Staatliche Wirtschaftsleitung und sozialistische Demokratie“, Staat und Recht, 1965, S. 561 f. 19 Vgl. G. Ewald, „Komplexe wissenschaftliche Führung der Nahrungsgüterwirtschaft“, Staat und Recht, 1967, S. 532 ff. ; W. Cesarz / J. Quellmalz, a. a. O., S. 1006. 42;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 42 (StuR DDR 1968, S. 42) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 42 (StuR DDR 1968, S. 42)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche dee Feindes zum Mißbrauch der Kirche für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit , eine Überführung des erkrankten Verhafteten in eine medizinische Einrichtung oder in ein Haftkrankenhaus zu organisieren. Der Transport und die Bewachung werden von der Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt.

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