Staat und Recht 1968, Seite 409

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 409 (StuR DDR 1968, S. 409); 1. die Einordnung der stadt- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen in die planmäßige, proportionale Entwicklung der Städte und ihren Funktionsbereich. So werden Umfang und Struktur des Versorgungssystems stadt- und hauswirtschaftlicher Dienstleistungen wesentlich durch demographische, ökonomische, technische und bauliche Gegebenheiten der Städte und des Siedlungsnetzes innerhalb der Kreise und Bezirke beeinflußt. Der Aufbau von Versorgungssystemen muß die zukünftigen Entwicklungsproportionen der Produktion, der Bevölkerung, der Konsumtion, des Verkehrs und der Struktur der Wohngebiete innerhalb der Stadt und im Wirkungsbereich der städtischen Funktionsträger berücksichtigen; 2. die Einordnung der stadt- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen in die übereinstimmende Entwicklung der Arbeitsbedingungen und der materiellen und geistig-kulturellen Lebensbedingungen der Bevölkerung außerhalb ihres Arbeitsbereichs. Die Entwicklung der stadt- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen muß sich deshalb in die komplexe Entwicklung der Versorgung der Bevölkerung sowie der materiellen und geistig-kulturellen Lebensbedingungen bzw. jenes Bereichs einfügen, der als „Kommunalwesen“ bezeichnet wurde. Er umfaßt alle Elemente der Gestaltung sozialistischer Lebensverhältnisse außerhalb der unmittelbaren Produktion; 3. die Einordnung der stadt- und insbesondere der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen in die Gesamtheit der Prozesse, die die Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und der sozialistischen Menschengemeinschaft bestimmen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Haushaltungen (die Hauswirtschaften) die grundlegenden Teilsysteme im Bereich der Konsumtion der Bevölkerung darstellen. Vom Standpunkt der Konsumtion aus betrachtet sind sie Teilsysteme des Systems Stadt. Die Funktion des Systems Stadt muß wiederum wesentlich darauf gerichtet sein, die Funktion der Haushaltungen zu rationalisieren bzw. durch Vergesellschaftung aufzuheben. Das verlangt, bei der Entwicklung der stadt- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen den wissenschaftlich-technischen Fortschritt in der gesamten Volkswirtschaft, das Wachstum des Lebensstandards der Bevölkerung und die Entwicklung der sozialistischen Lebensweise in der Republik und in der Stadt zu berücksichtigen und solche Faktoren wie die Entwicklung der Produktion, insbesondere der führenden Betriebe, der Berufsstruktur, des Realeinkommens, des persönlichen Eigentums und des Grades der Frauenbeschäftigung innerhalb der Stadt und im umliegenden Territorium zu beachten. Ausgehend davon, daß der Funktionsbereich der Stadt, der örtliche und überörtliche Funktionen umfaßt, ein grundlegendes Teilsystem der sozialistischen Gesellschaft ist, in dem sich das gesellschaftliche Leben der Bürger vollzieht, besteht die wichtigste Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung und ihres Rates darin, die komplexe Entwicklung dieses Teilsystems zu sichern. Diese Aufgabe entspricht der Stellung der Stadtverordnetenversammlung im einheitlichen System der sozialistischen Staatsmacht. Die Stadtverordnetenversammlung verkörpert die Einheit aller gesellschaftlichen Kräfte in der Stadt und verfügt damit über die Potenz und Verantwortung für die Umsetzung der Politik des sozialistischen Staates in ihrem Territorium. Die Komplexität der Entwicklung der Stadt, ihres Funktionsbereichs, wird bestimmt durch die Entwicklung der Produktionsstruktur im Territorium, ihr materiell-technisches Niveau und die durch beide Faktoren bewirkten und notwendig werdenden Ansprüche an das Entwicklungsniveau der Produzenten, Die Erfordernisse der Produktion und die Bedürfnisse der Bevölkerung, die sich in engem Zusammenhang entwickeln, sind bestimmende Faktoren für die Entwicklung der Städte und ihres Umlandes und darin 409 eingeschlossen der stadt- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 409 (StuR DDR 1968, S. 409) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 409 (StuR DDR 1968, S. 409)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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