Staat und Recht 1968, Seite 406

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 406 (StuR DDR 1968, S. 406); res hochentwickelten Industrielandes mit entwickelter Landwirtschaft entsprechen, was durch Untersuchungen zu bestätigen wäre.14 Diese bereits erwähnten gesellschaftlichen und ökonomischen Erfordernisse des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus machen die Kooperation zwischen Städten und Gemeinden notwendig. Eine Reihe von Staatsfunktionären der den Städten und Gemeinden übergeordneten Staatsorgane ist dagegen bestrebt, die in den Städten konzentrierten Kapazitäten, die Versorgungsfunktionen über ihr Territorium hinaus wahrnehmen, den Räten der Kreise zu unterstellen. Dies widerspricht jedoch der Funktion der Städte im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß und verletzt die Prinzipien der sozialistischen Demokratie insofern, als den Bürgern der Städte die Möglichkeit genommen wird, mit Hilfe ihrer gewählten Stadtverordnetenversammlung auf die entsprechenden Betriebe und damit auf die Entwicklung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen unmittelbar und bewußt Einfluß zu nehmen. Die Kooperation zwischen Städten und Gemeinden als Ausdruck ihrer sozialistischen Beziehungen trägt diesen Erfordernissen voll Rechnung. Sie ermöglicht die volkswirtschaftlich effektive (gemeinsame) Nutzung der Kapazitäten (z. B. für Dienstleistungen), die Anwendung wissenschaftlich-technischer Neuerungen und vermittels bestimmter Rechtsformen die bewußte Mitwirkung der Bürger aller kooperierenden Städte und Gemeinden an der Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Verhältnisse. Diese Kooperation ist der Hauptweg, um in dieser Hinsicht der wissenschaftlich-technischen Revolution gerecht zu werden, die ständig größere, dem volkswirtschaftlichen Optimum entsprechende Einzugsbereiche für Dienstleistungen (im umfassenden Sinne) ermöglicht und erfordert. Sie ist die echte Alternative zur administrativen Zusammenlegung von Gemeinden, indem sie ihre volle politische und rechtliche Selbständigkeit wahrt, während die Zusammenlegung in der Regel mit einem Rückgang des politischen und gesellschaftlichen Lebens in den zu Ortsteilen werdenden ehemals selbständigen Gemeinden verbunden ist. Zugleich fördert aber die Kooperation eine bewußte Zusammenarbeit zwischen den an ihr beteiligten Gemeinden und bereitet damit den Boden für eine gesellschaftlich sinnvolle Zusammenlegung bestimmter Gemeinden. Die Veränderung der Lebensweise der Bevölkerung Die Verstädterung der Menschen stellt ein erstrangiges Problem dar, wobei die aus ihr resultierenden Funktionen den Charakter der Kommunalwirtschaft und des Kommunalwesens wesentlich beeinflussen. Sie ist Teil der Vergesellschaftung des Menschen auf der Grundlage der sich rasch entwik- 14 Für den Entwicklungsstand Westdeutschlands und anderer kapitalistischer Industrieländer werden politische Gemeinden bzw. Nahbereiche von Zentralorten niedrigster Stufe mit 5000 8000 Einwohnern als Minimum angesehen, um eine modernen Ansprüchen genügende „Kpmmunalverwaltung“ zu betreiben, einen rationellen Leitungsaufwand zu erreichen und die wirtschaftlichen Leistungen entsprechend dem gegebenen Stand der Produktiönsorganisation rentabel zu erbringen. Dabei sind prognostische Entwicklungsmöglichkeiten noch nicht berücksichtigt. Ein Nahbereich von 25 000 bis 35 000 Einwohnern wird als Größenordnung angesehen, der eine optimale Anhäufung zentraler Dienste auf der nächsthöheren Stufe ermöglicht. Für den Nahbereich einer kleineren oder mittleren Stadt im ländlichen Gebiet wird als Umland annähernd eine 20-km-Zone angesehen. Die durchschnittlichen Entfernungen der Kreisgrenzen von den Kreisstädten in den vorwiegend landwirtschaftlichen Kreisen unserer Republik weisen gleiche Werte aus. 406;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung der strafbaren Handlungen erkennbar sind oder erscheinen, werden bereits vor der ersten Beschuldigtenvernehmung wesentliche Bedingungen der späteren Aussagetätigkeit Beschuldigter festgelegt.

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