Staat und Recht 1968, Seite 403

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 403 (StuR DDR 1968, S. 403); und Leitung dieser Wechselbeziehungen ausschließlich durch übergeordnete Staatsorgane führt dazu, daß die Initiative der Bürger, ihre und die Sachkunde der in den Orten wirksamen Staatsfunktionäre nicht voll genutzt werden, letztlich also die Entwicklung der sozialistischen Demokratie gehemmt wird. Übernehmen dagegen für die Planung und Leitung dieser Verflechtungen in größerem Umfang die Staatsorgane in den Städten und Gemeinden die Verantwortung, so verlangt dies eine Veränderung der Denk- und Arbeitsweise der Räte und ihrer Mitarbeiter. Sie müssen den Blick über die Stadt- und Gemeindegrenzen hinaus richten, um die zwischengemeindlichen Verflechtungen als System zu erfassen und davon ausgehend auch die Funktion der eigenen Stadt und Gemeinde prognostisch zu gestalten. Dies erfordert den Einfluß auf die unterstellten Dienstleistungsbetriebe, damit diese ihre Kapazitäten auch entsprechend dem Bedarf umliegender Gemeinden entwickeln. Das geschieht wesentlich mit Hilfe der Planauflage. Ausdruck dieses Prozesses sind auch vertragliche Beziehungen zwischen den Räten der Städte und Gemeinden und ihre Zusammenarbeit in Form von Kommunal-(Zweck-) Verbänden. Als Grundlage der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zwischen den Städten und Gemeinden wird in zunehmendem Maße die gemeinsame Erarbeitung und Erfüllung perspektivischer Konzeptionen für die Gestaltung sich entwickelnder Siedlungsgebiete erkannt. Dies entspricht zugleich dem ökonomischen Erfordernis, optimale Größen der Dienstleistungsbetriebe herbeizuführen. Die Konzentration der Industrie und der Versorgungsträger für Dienstleistungen (im umfassenden Sinne) in mittleren, größeren und insbesondere in Großstädten und die Verflechtungen dieser Städte untereinander und zu Gemeinden im Territorium haben zur Entwicklung einer territorialen Struktur geführt, die auch als Stadtregion bezeichnet wird.12 Innerhalb dieser Stadtregion lassen sich verschiedene Zonen unterscheiden, die durch den funktionalen Wirkungsbereich der eigentlichen Stadt bestimmt werden: die Kernstadt, d. h. das eigentliche Zentrum (oder der zentrale Ort mitteloder großstädtischen Umfangs); in Ballungsgebieten kann eine Stadtregion auch mehrere Kernstädte umfassen ; die Stadtrandzone, d. h. das unmittelbar an die Kernstadt anschließende Gebiet, das ausschließlich oder fast ausschließlich durch die in der Kernstadt lokalisierten Faktoren geprägt wird. Diese Stadtrandzone kann gegebenenfalls in eine verstädterte und eine Randzone unterteilt werden, wobei die Randzone in diesem Falle das Restgebiet der Stadtregion darstellt, welches durch einen allmählichen Übergang zum Umland charakterisiert wird. Die Stadtregion wird wie jeder zentrale Ort vom Umland eingeschlossen, dem Gebiet, in dem der Einfluß der Stadt zwar nicht mehr dominierend (vorwiegend landwirtschaftliche Produktion), aber noch von erheblicher Bedeutung ist (insbesondere infolge der zentralen Leistungen). Das Umland einer Stadtregion weist bereits eine Reihe selbständiger, von der Stadt unabhängiger Funktionsträger auf (zentrale Orte niederer Stufe), die für die betreffenden Siedlungen innerörtliche, darüber hinaus aber auch überörtliche Bedeutung haben. Die Wirkungsweite und -intensität der einzelnen städtischen Funktionsträger ist hier unterschiedlich und mit denen anderer Städte verknüpft. Schließlich kann noch von einem Wirkungsbereich der Stadt im weitesten Sinne gesprochen werden, der sich aus der Fernwirkung der in der Stadt konzentrierten Faktoren ergibt, insbesondere aus dem Profil der Produktion und ihrer volkswirtschaftlichen und weltwirtschaftlichen Bedeutung. Die 403 12 zur Struktur der Stadtregion vgl. ebenda. 5*;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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