Staat und Recht 1968, Seite 400

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 400 (StuR DDR 1968, S. 400); Alle materiellen und nichtmateriellen Funktionen des Kommunalwesens sind Dienstleistung im weitesten Sinne für die Produktion und die Konsumtion. Der Charakter der Kommunal Wirtschaft wird durch die materiellen Dienstleistungen geprägt. Sie sind Grundlage und Ausdruck der Verstädterung des Lebens und zusammen mit der materiellen Produktion gestaltende Faktoren der Vergesellschaftung des Menschen. In den genannten Teilsystemen werden die Betriebe und Einrichtungen, deren Aufgabe nicht auf den Funktionsbereich der Stadt beschränkt ist, nicht erfaßt. Diese Betriebe und Einrichtungen insbesondere die Industriebetriebe geben jedoch dem Charakter der jeweiligen Stadt das Gepräge und beeinflussen maßgeblich den Umfang und die Struktur der stadtwirtschaftlichen und anderen Funktionen des Teilsystems Stadt. Bei der Einordnung der Betriebe in dieses Teilsystem sind insbesondere die vorhandenen demographischen Bedingungen zu beachten. In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Erscheinungen von volkswirtschaftlicher Bedeutung beachtenswert: Einerseits wirkt die Tendenz einer weiteren Entwicklung der Großstädte infolge der Neuinvestition von Industriebetrieben. Diese Tendenz zur Ballung wird noch gefördert, wenn der gebietswirtschaftliche Aufwand nicht berücksichtigt oder einseitig nur unter zweiglichem Aspekt gesehen wird. Andererseits gibt es eine große Zahl von kleineren Städten, in denen die produktiven Potenzen der Bevölkerung noch nicht in dem Maße ausgeschöpft sind wie in den entwickelteren Städten.4 Im Unterschied zu den Teilsystemen der Stadt, die lokalen Charakter tragen und die man als endogene bezeichnen könnte, lassen sich die die Entwicklung der Stadt bestimmenden Teilsysteme als exogene bezeichnen. Als Struktur des Teilsystems Stadt ergibt sich damit eine Vermaschung von Teilsystemen endogenen und exogenen Charakters, wobei zu berücksichtigen ist, daß auch die Teilsysteme endogenen Charakters eine exogene Seite besitzen, die sie mehr oder weniger intensiv in Teilsysteme höheren Grades einordnet, was spezifische Besonderheiten ihrer Einordnung in das Teilsystem Stadt bewirkt. Nähern sich Teilsysteme endogenen denen exogenen Charakters, was sich hauptsächlich aus dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte ergibt, so verlieren solche Teilsysteme wie Produktion mit örtlichem Versorgungscharakter, Einzelhandel, Gaststätten, Hotel- und Speisewirtschaft, Baureparaturen u. a. ihre vorwiegend lokale Bezogenheit. Unter dieser Voraussetzung wird der Bereich Kommunalwirtschaft auch wie folgt gegliedert : 1. Stadtwirtschaft einschließlich der örtlichen, auf die spezifischen Belange der Stadt (Gemeinde) gerichteten Teile der Wasser- und Energiewirtschaft, des Stadtverkehrs und des siedlungsbedingten Straßenwesens, 2. Dienstleistungen und Reparaturen für die Bevölkerung und 3. Wohnungswirtschaft. Der Entwicklung dieser drei Bereiche der Kommunalwirtschaft liegt der miteinander verbundene Prozeß der Vergesellschaftung der Wohnbedingungen und der individuellen Hauswirtschaft zugrunde. Das Teilsystem Stadt ist schließlich auch Teilsystem übergeordneter territorialer Teilsysteme. Die Teilsysteme bilden in ihrer Gesamtheit einen komplizierten, dynamischen Organismus, dessen Funktionsmechanismus von der Entwicklung des ökonomischen und gesellschaftlichen Gesamtsystems abhängig und bestimmt ist. 4 Vgl. D. Walentei, „Sozialistische Bevölkerungspolitik“, Presse der Sowjetunion, 1966, Nr. 85, S. 6. 400;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 400 (StuR DDR 1968, S. 400) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 400 (StuR DDR 1968, S. 400)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der bezüglich den Umständen eines Transportes der Verhafteten Rahmen einer sogenannten Gesprächs- notiz, an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten, dar. In dieser wurde angeblich auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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