Staat und Recht 1968, Seite 384

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 384 (StuR DDR 1968, S. 384); Für diesen Grundtyp könnte die Bezeichnung stadtregionaler Rationalisierungskomplex2 verwendet werden. 3. Vorhaben innerhalb großer territorialer Teilsysteme (Kreis, Bezirk), die auf die rationelle und effektive Gestaltung der territorialen Zweig- bzw. Bereichsstruktur strukturbestimmender Zweige (Bereiche) und die damit übereinstimmende Steuerung und Regelung des ökonomischen und gesellschaftlichen Lebens im Territorium zielen und als gemeinsame Aufgabe der Zweig-und Bereichsleitungen, der Betriebe, Einrichtungen und der örtlichen Staatsorgane geplant und geleitet werden müssen.3 Mit Sicherheit werden sich noch andere Arten territorialer Rationalisierungs-komplexe herausbilden. Denkbar ist beispielsweise eine Kombination der vorerwähnten und anderer Organisationsformen. Für die Planung und Leitung territorialer Rationalisierungskomplexe durch die örtlichen Staatsorgane sind jedoch die in den Städten, Kreisen und Bezirken am häufigsten in Frage kommenden Grundtypen von besonderem Interesse. Ein Prototyp innerstädtischer Rationalisierungskomplexe ist das Vorhaben im Industriegebiet Leipzig-Plagwitz. Dieses älteste Industriegebiet Leipzigs ist ein Zentrum des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens der Stadt. Das Vorhaben geht davon aus, die komplexe sozialistische Rationalisierung im Prognosezeitraum in einer Weise zu koordinieren, die die vorrangige Entwicklung von sechs strukturbestimmenden Industriebetrieben sichert. Der Entwurf des Bezirksperspektivplanes Leipzig sagt dazu : „Mit der Durchsetzung dieses Rationalisierungskomplexes sind : für die wichtigsten Betriebe in diesem Industriegebiet am gegebenen Standort perspektivische Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, die den Anforderungen der technischen Revolution Rechnung tragen ; die Rationalisierungsaufgaben dieser Betriebe mit den Maßnahmen zur Ordnung der städtebaulichen Struktur, der Entwicklung des Verkehrs und der technischen Versorgung in Übereinstimmung zu bringen; die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Betrieben und Wohngebieten zu verbessern.“4 Als für die wissenschaftliche Untersuchung aufschlußreiche stadtregionale Rationalisierungskomplexe können diejenigen im Raum Teltow-Stahnsdorf-Potsdam sowie im Raum Werdau-Fraureuth gelten. In diesen Vorhaben steht die Sicherung der planmäßigen vorrangigen Entwicklung strukturbestimmender Industriebetriebe ebenfalls im Mittelpunkt prognostischer Zielstellungen; sie bildet den Ausgangspunkt aller Maßnahmen zur komplexen territorialen Rationalisierung. Wesentliche Unterschiede gegenüber Leipzig-Plagwitz bestehen jedoch hier in der ökonomischen Struktur der Territorien, in den sich daraus ergebenden zweiglichen und territorialen Einzelmaßnahmen, vor allem 2 Zum Begriff Stadtregion vgl. D. Hösel / H. Hofmann, „Die Stadt- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen als eine Funktion der Stadt im gesellschaftlichen System des Sozialismus“, S. 398 ff. dieses Heftes. 3 Die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den Zweig- und Territorialorganen hebt natürlich nicht die ungeteilte Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte für die auf die Vollendung des Sozialismus gerichtete Entwicklung ihrer territorialen Teilsysteme auf. Zu interessanten Verallgemeinerungen für die Planung, Leitung und Rechtsgestaltung des hier erwähnten Grundtyps kommt W. Artzt, der sich auf Erfahrungen aus dem territorialen Rationalisierungskomplex des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik im Bezirk Erfurt berufen kann (vgl. „Die territoriale Koordinierung der komplexen sozialistischen Rationalisierung in den Bereichen und Zweigen und Probleme des Wirtschaftsrechts“, Staat und Recht, 1967, S. 1044 ff.). 4 Perspektivplan des Bezirkes Leipzig bis 1970, S. 19;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 384 (StuR DDR 1968, S. 384) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 384 (StuR DDR 1968, S. 384)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit ist generell von drei wesentlichen Kriterien auszugehen; Es muß grundsätzlich Klarheit über die der Diensteinheit von Partei und Regierung übertz agenen politisch-operativen Grundaufgabe und der damit verbundenen Bekämpfung und Zurückdrängung der entspannungs-feindlichen Kräfte in Europa zu leisten. Die Isolierung der Exponenten einer entspannungs -feindlichen, und imperialistischen Politik ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für Erfolge auf dem ege zur europäischen Sicherheit und Zusammenarbeit. Es geht dabei auch um den Nachweis und die Dokumentier ung der Versuche entspannungsfeindlicher Kräfte, mittels Organisierung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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