Staat und Recht 1968, Seite 324

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 324 (StuR DDR 1968, S. 324); wirtschaftlichen Nutzung). S tocki zrenija prava. 5 Bl. Pravda, 151/1966, ÜR 5243/5244 Sumskij, D.: Kostet der Boden Geld? Stoit li deneg zemlja? 4 Bl. Pravda, 151/1966, ÜR 5241/5242 Vysokaj, J.: Das Gesetzbuch der Arbeit und die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder der LEG. Zakonik prace a prâcovm vztahy cleny JZD. 37 Bl. Prävnik, 10/1966, ÜT 1337 Zivilrecht Über die Anwendung des Art. 16 des Zivilgesetzbuches der RSFSR über die Beschränkung der Handlungsfähigkeit der Bürger bei Alkoholmißbrauch. О primenenii stat’i 16 GK RSFSR ob ogranicenii deesposobnosti grazdan, zloupotrebljajuscich spirt-nymi napitkami. 9 Bl. Sovetskaja ju-sticija, 1/1967, ÜR 5192 Jakubowski, J.: Funktionen und Bereich des Internationalen Privatrechts. Funke je i zakres prawa prywatnego miçdzynarodowego. 38 Bl. Panstwo i prawo, 11/1966, ÜP 1220/1221 Das Internationale Privatrecht. Gesetz vom 12. 11. 1965. Prawo prywatne miçdzynarodowe. Mikrofilm. Dzien-nik ustaw 290/1965, Mi 378 Familienrecht Vorozejkin, E. M.: Das Familienrecht als selbständiger Rechtszweig. Semejnoe pravo как samostoja-tei’naja otrasl’ prava. 23 Bl. Sovetskoe gosudarstvo i pravo, 4/1967, ÜR 5247/5248 Sonstiges Byckovskij, G.: Die Rolle des juristischen Dienstes muß erhöht werden. Povysat’ гоГ juridiceskoj sluzby. Mikrofilm. Sovetskäja justieija, 21/1966, Mi 372 Der juristische Dienst muß den neuen Aufgaben entsprechen. Juridiceskuju sluzbu na uroven’ novych zadac. Mikrofilm. Sovetskoe gosudarstvo i pravo, 11/1966, Mi 370 Die „Kulturrevolution“ und die juristische Ausbildung in China. „КиГ-turnaja revoljucija“ i prepodavanie prava V Kitae. Mikrofilm. Sovetskoe gosudarstvo i pravo, 11/1966, Mi 371 Luby, Betrachtung über die bürgerliche vergleichende Rechtswissenschaft. Pohl’ad na burzoäznu porov-nävaciu prävnu vedu. 36 Bl. Prävny obzor, 5/1966, ÜS 186 Nachrichten Am 19. und 20. Dezember 1967 fand in Moskau eine Sitzung des Wissenschaftlichen Rates des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR und der vereinigten Sektion für Staat und Recht der Ministerien für Hoch-und Fachschulwesen der UdSSR und der RSFSR zum Thema „Die Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung des Staates, der Leitung und des Rechts“ statt. An der Beratung nahmen führende Staats- und Rechtswissenschaftler aller Unionsrepubliken und einiger sozialistischer Bruderländer teil, u. a. der Direktor des Rechts- instituts der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften, Prof. Wassilew, der Direktor des Instituts für Rechtswissenschaften der Polnischen Akademie der Wissenschaften, Prof. Ry-bitzki, der Mitarbeiter des Instituts für Staat und Recht der Slowakischen Akademie der Wissenschaften, Prof. Rebro, und der Rektor der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Prof. Arlt. Der Direktor des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. W. M. Tschchikwadse, hielt einen vielbeach- 324;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 324 (StuR DDR 1968, S. 324) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 324 (StuR DDR 1968, S. 324)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, der sich die entsprechende Belehrung anschließt. Eine Zuführung ist bereits dann möglich, wenn aus dem bisherigen Auftreten einer Person im Zusammenhang mit ihrer Bereitschaft, an der Wahrheitsfindung nitzuwirken, einzuschätzen. Die Allseitigkeit und damit Objektivität einer derartigen Einschätzung hat wesentlichen rinfluß auf die Wirksamkeit der vernehmungs-takbischen Einwirkung des Untersuchungsführers.

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