Staat und Recht 1968, Seite 280

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 280 (StuR DDR 1968, S. 280); In seinem Referat „Rechte und Pflichten der VEB zur Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion“ nahm Dr. Schützenmeister den Zusammenhang zwischen dem betrieblichen und dem gesamtgesellschaftlichen Reproduktionsprozeß auf der Grundlage des Volkseigentums als Aus-gangspunkt, um die wachsende Bedeutung des Prinzips der Eigenerwirtschaftung für die rechtliche iStellung der VEB und WB nachzuweisen. Für die Untersuchung der komplexen Rechtsstellung des VEB hält er es unter den Bedingungen einer planmäßigen Kontinuität der Preisbildung für unerläßlich, den grundlegenden Zusammenhang zwischen Reineinkommen und zentralisiertem Reineinkommen rechtlich so zu gestalten, daß eine wirkungsvolle Verbindung und gegenseitige Abhängigkeit zwischen den aus dem Gewinn zu deckenden gesamtgesellschaftlichen Reproduktionsbedürfnissen (endgültige Umverteilung durch den Staatshaushalt), den für die materielle Interessiertheit zu erwirtschaftenden Mitteln (Prämienfonds) und den für die Investitionen selbst aufzubringenden Mitteln hergestellt wird. Anhand zahlreicher überzeugender Beispiele aus der Wirtschaftspraxis wies Schützenmeister nach, daß z. B. die dem Betrieb nach der VEB-Verordnung zustehenden Fondsbildungsbefugnisse sowie das Recht auf Ausgleich der ihm durch andere Wirtschafts- und Staatsorgane zugefügten ökonomischen Nachteile vielfach deshalb nicht zur Stabilität der wirtschaftlichen Rechnungsführung beitragen, weil durch das Regelsystem der zentralisierten Umverteilung noch zu differenziert und zu variabel über Teile des erwirtschafteten Reineinkommens des Betriebes verfügt wird. Deshalb verlangt das Prinzip der Eigenerwirtschaftung als unerläßliche Voraussetzung seiner Wirksamkeit für die Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung eine nomative Regelung steuerähnlichen Charakters, in der die Voraussetzungen, die Höhe und die Bemessungsgrundlagen sowie das Verfahren des zu zentralisierenden Reineinkommens festgelegt werden. In diesem Zusammenhang wies der Referent auf eine durch das Prinzip der Eigenerwirtschaftung ausgelöste Tendenz hin, die sich künftig in der Finanzwirtschaft sowohl der VEB als auch der örtlichen Organe einstellen wird, daß nämlich immer umfangreichere finanzielle Mittel in den Reproduktionseinheiten und den örtlichen Organen umverteilt werden. Das verlangt wiederum neue rechtliche Methoden der Umverteilung, die das materielle Interesse an der Bildung dieser Mittel und die Verfügung über diese stimulieren und zugleich sichern, daß durch eine entsprechend produktive Selbsterwirtschaftung und Disposition die zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen an den Reproduktionsprozeß (z. B. Struktureffekte) befriedigt werden können. Über beide Referate dieser Sektion entwickelte sich ein lebhafter Meinungsstreit. Insbesondere wurden Einwände gegen die These Penigs von der Gebundenheit des Ausgleichsanspruchs an den Plan- bzw. Kalenderzeitraum vorgetragen, zumal damit eine Reihe von Problemen nicht gelöst werden könne. Vor allem Oberländer wies überzeugend nach, daß die Begrenzung des Ausgleichsanspruchs auf das Planjahr zur Belebung der Meinung führen könne, daß der Vertrag allein an das Planjahr gebunden sei, was der Kontinuität der Planung entgegensteht. Das im Anschluß an diese Diskussion vorgesehene Referat der wissenschaftlichen Mitarbeiter Brömel und Kannacher zum Thema „Die Rechtsstellung des Betriebsleiters und das innerbetriebliche Vertretungssystem der Werktätigen zur Mitwirkung an der Leitung des Betriebes“ konnte aus Zeitgründen nur noch auszugsweise von Brömel vorgetragen werden. So muß nach Ansicht der Verfasser die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses des Betriebsleiters das als Arbeitsrechtsverhältnis gekennzeichnet wird die widersprüchlichen Zusammenhänge, die die sozialökonomische und rechtliche Stel- 280;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 280 (StuR DDR 1968, S. 280) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 280 (StuR DDR 1968, S. 280)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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