Staat und Recht 1968, Seite 249

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 249 (StuR DDR 1968, S. 249); Ill Vom Wesen der Analyse her müssen entsprechend dem gegebenen Gegenstand auch die Anforderungen an den Ablauf und die Organisation der analytischen Tätigkeit bestimmt werden. Um hierbei die staatsanwaltschaftliche Praxis zu unterstützen, soll nachfolgend ein Modell des Ablaufs der Kriminalitätsuntersuchungen dargestellt werden. Dieses Modell umfaßt vier Komplexe : 1. die Aufgabenstellung für die Untersuchung der Kriminalitätsbedingungen ; 2. die Vorbereitung der Analyse der Kriminalitätsbedingungen; 3. die Analyse der komplexen Kriminalitätsbedingungen; 4. die theoretische Verarbeitung der durch die Analyse gewonnenen Erkenntnisse und ihre Umsetzung in konkrete Vorschläge der Kriminalitätsvorbeugung. Für die Aufgabenstellung ist es bedeutsam, den richtigen Ausgangspunkt der Überlegungen, der Planung und praktischen Tätigkeit zu finden. Das hier zu behandelnde Modell für die Kriminalitätsforschung muß zu seinem Ausgangspunkt die Frage nehmen, welches Teilsystem durch die jeweils zu treffenden Entscheidungen und ihre Realisierung vervollkommnet werden soll. Davon ist es abhängig, welcher Informationsbedarf befriedigt werden muß, welche Kriminalitätserscheinungen in welchen Bezugssystemen, Bereichen oder Territorien und in welchen Zeiträumen zu untersuchen sind und welche Ziele sich die Staatsanwaltschaft selbst für ihren Beitrag bei der Vervollkommnung oder Herausbildung entsprechender Teilsysteme stellen kann. Von der Beantwortung dieser Frage hangt die Formulierung des konkreten Untersuchungszieles ab. Das oft noch anzutreffende Beschränken auf die Untersuchung der Jugendkriminalität, der Eigentumskriminalität oder einer anderen Kriminalitätsart worauf von Teilnehmern der Führungskaderlehrgänge hingewiesen wurde läßt erkennen, daß die Entwicklung unseres gesellschaftlichen Systems noch nicht immer zum Ausgangspunkt aller Entscheidungen genommen wird und die bisherigen Erkenntnisse der Kriminalitätsforschung noch nicht genügend theoretisch verarbeitet sind. Es kommt jedoch gerade darauf an, stärker die Verbindungen zu den grundlegenden gesellschaftlichen Prozessen in der Kriminalitätsforschung herzustellen. Dies schließt die Untersuchung spezieller Kriminalitätserscheinungen nicht aus, sondern ein. Zugleich wird es entsprechend den Erfordernissen der grundlegenden gesellschaftlichen Prozesse unserer Entwicklung notwendig, stärker Querschnittsprobleme und die Wechselwirkung zwischen ddminie-renden Determinanten der Kriminalität und bestimmten gesellschaftlichen Prozessen zu untersuchen, um zu neuen Erkenntnissen für die Kriminalitätsvorbeugung zu gelangen. Vor jeder Untersuchung muß daher das eigentliche Problem exakt Umrissen sein, dessen Lösung durch die betreffende Analyse vorbereitet werden soll. Nur unter dieser Voraussetzung werden Analysen vermieden, die bereits bekannte Wahrheiten erneut zutage fördern und für die Entscheidungsfindung letztlich nicht ausreichen bzw. wertlos sind. Ein spezielles Problem, das mit dem Konkretisieren der Aufgabenstellung für die Kriminalitätsanalyse verbunden ist, bildet das Herausarbeiten und Nutzen der Optimalitätskriterien der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. Die Tatsache, daß nur von der Kriminalitätsbekämpfung der Straforgane ausgegangen wird, widerspiegelt sich in der vielfach nur quantitativen Betrachtung der Effektivität der Tätigkeit der Straforgane. Teilweise werden die Erfolge der Bekämpfung der Kriminalität allein an den Zahlen der Kriminalitätsentwicklung gemessen. Die künftige Entwicklung verlangt jedoch Optimali-249 tätskriterien, die sowohl die quantitativen wie auch die qualitativen Prozesse;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 249 (StuR DDR 1968, S. 249) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 249 (StuR DDR 1968, S. 249)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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