Staat und Recht 1968, Seite 244

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 244 (StuR DDR 1968, S. 244); noch nicht dem Möglichen und Notwendigen. So wurde in Seminaren der Führungskaderlehrgänge für die Rechtspflegeorgane an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ festgestellt, daß oft noch Einschätzungen, Berichte und andere Materialien als „Analysen“ bezeichnet werden, obwohl ihnen die Eigenschaften einer Analyse fehlen. Meist handelt es sich um Hilfsmittel für analytische Untersuchungen oder um Ergebnisse analytischer Tätigkeit. Unter anderem werden von Kreisstaatsanwälten noch undifferenziert und ohne Beachtung ihrer Möglichkeiten für analytische Arbeit hohe Verallgemeinerungen und darauf basierende Maßnahmen gefordert. Das steht nicht im Einklang mit der Forderung, wissenschaftlich begründete Entscheidungen zu treffen. Wenn daher eine neue Qualität der analytischen Tätigkeit angestrebt wird,2 so zielt das sei unmißverständlich ausgesprochen sie nicht auf ein Mehr an Einschätzungen oder Berichten, auch nicht auf „bessere“ Einschätzungen, sondern auf das Erarbeiten echter Analysen durch bewußte Anwendung der theoretischen und methodischen Erkenntnisse über die wissenschaftliche Analyse, ihre Verfahren und Techniken. Der vorliegende Beitrag trägt dem von leitenden Kadern der Rechtspflegeorgane geäußerten Anliegen Rechnung, sie durch wissenschaftliche und praktische Hinweise für ihre analytische Tätigkeit zu unterstützen. Er kann jedoch zunächst nur erste Überlegungen vermitteln. Wird die Analyse als wesentliches Element der Entscheidungsvorbereitung betrachtet,3 so leiten sich die Anforderungen an Inhalt und Umfang der analytischen Tätigkeit vom Charakter der vorzubereitenden Entscheidung ab. Die Vielzahl der vom Staatsanwalt zu treffenden Entscheidungen läßt sich in drei Klassen gruppieren: operative, sich zyklisch wiederholende und perspektivische Entscheidungen. Die Anforderungen an die analytische Tätigkeit müssen jeweils spezifisch sein. Die Spezifik der analytischen Tätigkeit besteht natürlich nicht darin, daß für die eine Klasse von Entscheidungen subjektive Annahmen ausreichen, während für eine andere wissenschaftliche Analysen anzufertigen sind. Subjektive Annahmen und Einschätzungen können niemals ein Fundament für wissenschaftliche Entscheidungen bilden. Entscheidungen jeder Art, die Anspruch auf Wissenschaftlichkeit geltend machen, müssen durch exakte Analysen begründet sein. Die Spezifik bezieht sich daher vielmehr auf den Umfang, den Inhalt und die anzuwendenden Verfahren und Techniken. Die Analyse ist eben kein Selbstzweck, sondern wird zweckgerichtet zum Begründen ganz bestimmter Entscheidungen vorgenommen. Das schließt aus, stets alles Mögliche zu analysieren, und es wird wiederum Raum für exakte Analysen zur Entscheidungsvorbereitung geschaffen. Dabei verlangt jedoch die exakte, wissenschaftlich-analytische Tätigkeit hinsichtlich der zyklisch wiederkehrenden und der perspektivischen Entscheidungen auch eine laufende Analyse bestimmter Merkmale der Kriminalität 2 Vgl. Arbeitsplan des Generalstaatsanwalts der DDR für das 2. Halbjahr 1967, in dem die Aufgabe gestellt ist, ein anleitendes Material für die analytische Tätigkeit zu erarbeiten. 3 Die Analyse als Methode der kriminologischen Wissenschaft wird hier nicht behandelt. Der Gegenstand der sozialistischen Kriminologie, die Zielstellung kriminologischer Forschung generell und die einzelne Aufgabenstellung für eine konkrete kriminologische Forschung bedingen eine Reihe spezieller Probleme, besonders aber andere Anforderungen an den Umfang der Analysen. Muß die kriminologische Analyse das System der Determinanten der Kriminalitätserscheinungen in all seinen unmittelbaren und mittelbaren Verflechtungen erfassen, so beschränkt sich die Staatsanwaltschafttliche Kriminalitätsanalyse auf die Ursachen und Bedingungen der Einzeltat und die sich daraus ergebenden Verallgemeinerungen. 244;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 244 (StuR DDR 1968, S. 244) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 244 (StuR DDR 1968, S. 244)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Eeindes in den Bestand gesichert ist. Das muß bereits bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von beginnen und sich in der Arbeit mit den Menschen, Bürokratismus, Herzlosigkeit und Karrierestreben, Vergeudung von finanziellen und materiellen Fonds, Korruption und Manipulation. Ähnlich geartete Anknüpfungspunkte ergeben sich für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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