Staat und Recht 1968, Seite 242

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 242 (StuR DDR 1968, S. 242); gleich die Einflußnahme der genossenschaftlichen Kollektive auf Grundprobleme der Ökonomik der AGP gesichert. 4. Die Verschiedenartigkeit der in einer Arbeitsgemeinschaft der PGH miteinander verbundenen Beziehungen bestimmt auch die Rechtsformen, mit deren Hilfe die zwischengenossenschaftliche Zusammenarbeit organisiert wird. Daß die AGP entsprechend der Zusammenarbeit wirtschaftlich und rechtlich selbständiger PGH zugleich Kooperationsgemeinschaft und Betrieb ist, drückt sich auch in der Verzahnung der statutarischen Regelungen mit verschiedenen Formen des Vertrages, insbesondere des Wirtschaftsvertrages, aus. Das Statut jeder AGP regelt deren Aufgaben und Ziele sowie die Beziehungen zu den zugehörigen PGH (Mitgliedschaft), den Aufbau und die Arbeitsweise der Leitung der AGP, die Finanzierung und Planung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Stellung des Be-schäftigtenkollektivs in diesen Einrichtungen. Dabei liegt der Schwerpunkt der statutarischen Regelung auf der Gestaltung der betrieblichen Seite des gemeinschaftlichen Zusammenwirkens. In ihrem Zentrum stehen die Schaffung, Erhaltung, Nutzung und Leitung der gemeinschaftlichen Einrichtungen durch die Mitglieder. Gerade dieser typische Inhalt der statutarischen Regelung führt bei oberflächlicher Betrachtung nicht selten zur Identifizierung von Gemeinschaftseinrichtungen und Kooperationsgemeinschaft und damit zur Negierung der AGP als Kooperationsgemeinschaft. Das Statut gestaltet damit nur einen Teil der Beziehungen, die in ihrer Gesamtheit die Kooperation in der AGP ausmachen. Es sind jene für die Existenz der Gemeinschaftseinrichtung unbedingt erforderlichen Beziehungen. Weiterreichende Formen des Zusammenwirkens der Mitglieder mit den Gemeinschaftseinrichtungen und untereinander enthalten die Statuten in der Regel als erstrebenswerte Möglichkeit. Verbindliche Regelungen dazu kann das Statut jedoch nicht festlegen. Die Aufnahme derartiger Beziehungen muß der Entscheidung der zuständigen Organe den Mitgliederversammlungen und Vorständen der PGH überlassen werden. Nur unter diesen Bedingungen wird auch bei enger zwischengenossenschaftlicher Zusammenarbeit die genossenschaftliche Demokratie ausgebaut und gefestigt. Daraus ergibt sich, daß die Organisierung der umfassenden Zusammenarbeit innerhalb der Kooperationsgemeinschaft unbedingt des Vertrages bedarf, der vornehmlich ein Wirtschaftsvertrag sein wird. Diese vertraglichen Beziehungen bestehen nicht isoliert von den statutarischen Regelungen, sondern sind mit ihnen eng verbunden. Die Verträge stützen sich auf die durch Statut gestalteten stabilen organisatorischen und ökonomischen Beziehungen, die ihrerseits mit Hilfe der Verträge erst voll wirksam gemacht werden. Das zeigt schon eine kurze Betrachtung der in der arbeitsgemeinschaftlichen Entwicklung meistgebrauchten Vertragsformen. Zu diesen gehören Verträge, die der Konkretisierung der im Statut enthaltenen generellen Regelung dienen. Über diese verwirklichen die Mitglieder ihr Recht, die Gemeinschaftseinrichtungen der AGP zu nutzen, ihre Leistungen in Anspruch zu nehmen. So werden über den Bezug von Produktionsmitteln zwischen dem Mitglied und der AGP Lieferverträge abgeschlossen ; Verträge, die notwendig sind, um bestimmte Beschlüsse der höchsten Organe der AGP (Bevollmächtigtenversammlung) gegenüber den Mitglieds-PGH durchsetzen zu können. Dazu gehört der Delegierungsvertrag eine spezifische Form des Arbeitsvertrages , der zwischen AGP, PGH und Mitglied der PGH abgeschlossen wird, wenn ein PGH-Mitglied auf Beschluß der Bevollmächtigtenversammlung langfristig oder unbefristet zur Arbeitsleistung in die Gemeinschaftseinrichtungen der AGP delegiert werden soll; 242;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 242 (StuR DDR 1968, S. 242) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 242 (StuR DDR 1968, S. 242)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß bei vorliegendem operativen Material die Beweis läge bezüglieh der vorliegenden Straftat eindeutiger ist als bei Verdachtshinweisprüf ungen ohne operativ erarbeiteten Erkenntnisstand.

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