Staat und Recht 1968, Seite 234

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 234 (StuR DDR 1968, S. 234); Zentralisierung, Konzentration und Kombination der Produktion steht die gedankliche Vorwegnahme dieser Zusammenarbeit. Die weitere Vergesellschaftung der Produktion vollzieht sich nicht spontan, sondern bewußt, koordiniert, zielgerichtet. Wird ferner der Zusammenhang zwischen verschiedenen Produktionsprozessen als allgemeinste Beziehung4 zwischen technisch-ökonomischen Operationen angesehen, so ergibt sich folgerichtig, daß dieser Zusammenhang in verschiedenster Form auftreten kann, unter anderem als gemeinsame Arbeit an einem Erzeugnis, gemeinsame Verwendung eines oder mehrerer Produktionsmittel, gemeinsame Befriedigung des Bedarfs an bestimmten Leistungen in einem bestimmten Territorium, gemeinsame Abreden über künftige Arbeitsteilung und Spezialisierung zwischen verschiedenen Betrieben und Austausch von Erzeugnissen wissenschaftlich-technischer oder ökonomischer Forschung. Es wird sichtbar, daß das Marxsche Kooperationserfordernis des Zusammenhangs zwischen verschiedenen Produktionsprozessen keinesfalls mit einer seiner möglichen Formen etwa mit der gemeinsamen Arbeit an einem bestimmten Produkt identifiziert werden darf. Dies ergibt sich übrigens auch zwingend aus den Darlegungen von Marx zur Kooperation. Er deckt ihr Wesen bereits an der einfachen Kooperation auf, die solche Kooperationsformen, wie sie der arbeitsteiligen Zusammenarbeit eigen sind, noch nicht hervorbringen kann. Insbesondere ist der einfachen Kooperation die gemeinsame Arbeit an einem Produkt, die nicht selten mit der Kooperation schlechthin gleichgesetzt wird, unbekannt. Doch einfachen wie komplizierten Formen der Kooperation ist eigen, daß sie als bestimmte Strukturen des planmäßigen Zusammenwirkens verschiedener Kräfte bei der Produktion materieller Güter in jedem Falle gesellschaftliche Produktivkraft sind. An dieses wesensbestimmende Merkmal, nicht an eine ihrer Erscheinungsformen knüpft Marx den Begriff der Kooperation. Für das Erfassen der zwischengenossenschaftlichen Zusammenarbeit als Kooperation, als gesellschaftliche Produktivkraft, ist die durch Marx bewiesene Tatsache, daß bereits die einfache Kooperation Vorzüge auf weist, die sie als Massenkraft kennzeichnen, von ebensolcher Bedeutung wie die daraus abzuleitende These, daß die Kooperation verschiedenartige Erscheinungsformen besitzt. Aus der einleitend gegebenen Begriffsbestimmung der Kooperationsgemeinschaft der PGH im allgemeinen und der Arbeitsgemeinschaften der PGH im besonderen ergeben sich folgende in diesem Zusammenhang wesentliche Charakteristika der Formen zwischengenossenschaftlicher Zusammenarbeit: gemeinschaftliche Nutzung bestimmter Fonds (Einrichtungen) durch die angeschlossenen Betriebe, neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung sehr charakteristische Veränderungen im Weg, den die PGH zur Arbeitsgemeinschaft nehmen, abzeichnen. In den Jahren von 1958/1959 bis 1963/1964 war die gemeinsame Nutzung eines vorhandenen oder zu schaffenden Betriebes Beginn und Mittelpunkt gemeinschaftlichen Zusammenwirkens, in deren Gefolge sich dann ganz allmählich Produktionsbeziehungen unmittelbar zwischen den PGH zu entwickeln begannen. Gegenwärtig aber wird es zur Allgemeinerscheinung, daß am Anfang der Zusammenarbeit die Organisierung fester und dauerhafter Produktionsbeziehungen direkt zwischen den PGH steht, die bei Vorliegen entsprechender Bedingungen zum gegebenen Zeitpunkt zur Schaffung eines gemeinschaftlich zu nutzenden Betriebes führt. 4 So der philosophische Inhalt des Begriffs „Zusammenhang“ (vgl. G. Klaus / M. Buhr, Philosophisches Wörterbuch, Leipzig 1965, S. 618). 234;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials, Werbung unter Ausnutzung materieller Interessiertheit. Werbung durch politische Überzeugung. Bei dieser Art der Werbung kann das Einverständnis des Kandidaten zur Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit einen gewissen Zeitraum kleine Disziplinwidrigkeiten der Verhafteten, sehen diese danach in der ordnungsgemäßen Dienstdurchführung in der Regel Schikanen der Mitarbeiter, protestieren dagegen reagieren mit demonstrativprovokativen Aktivitäten.

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