Staat und Recht 1968, Seite 225

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 225 (StuR DDR 1968, S. 225); ein abstrakter Begriff sondern ein reales Verhältnis unserer Wirklichkeit. Einerseits bin ich Eigentümer aller dem Volke gehörenden Produktionsmittel, aber vermittelt durch die Gesellschaft; andererseits bin ich der unmittelbare Eigentümer der Produktionsmittel in dem Betrieb, wo ich arbeite. Wer nicht in meinem Betrieb arbeitet, ist kein solcher Eigentümer, sondern nur Eigentümer meines Betriebes über die Gesellschaft (so wie ich Eigentümer der anderen Betriebe bin). Dieses mittelbare Recht des Eigentümers gibt jenen das Recht, den Gewinn zu nutzen, den mein Betrieb an die Gesellschaft ab-führt (so wie ich die Abführung seines Betriebes nutzen kann), aber nur über die gesellschaftlichen Konsumtionsfonds und nur in dem Maße und in solchen Formen, wie es die Gesellschaft erlaubt. Ich dagegen habe in meinem Betrieb (so wie er in seinem) das Recht des unmittelbaren Eigentümers, habe unmittelbaren Anteil an dem im Betrieb verbleibenden Gewinn, entscheide mit darüber, wie er verwendet werden soll . Offensichtlich besteht auch der Hauptinhalt der sozialistischen Produktionsverhältnisse nicht in erster Linie im Verhältnis zu den volkseigenen Produktionsmitteln als zu seinen eigenen (denn in dieser Hinsicht tritt der Mensch nicht als Produzent, sondern als Konsument auf), als vielmehr im Verhältnis zu den konkreten Produktionsmitteln im betreffenden Betrieb als zu den seinen, in einem nur durch die Produktion zu realisierenden Verhältnis.“43 Folgt man diesen Gedankengängen, so erscheint Volkseigentum als eine Gesamtheit differenziert zu bestimmender Eigentumsverhältnisse, die miteinander verzahnt sind und in dieser Einheit als Organisationsformen einer gesellschaftlich-planmäßigen Aneignung unter den Bedingungen einer warenproduzierenden Gesellschaft fungieren. Volkseigentum als Eigentum im engeren Sinne ist prinzipiell gesehen Eigentum der staatlich organisierten Gemeinschaft der Werktätigen in bezug auf alle (vollständig) vergesellschafteten Produktionsmittel in ihrem im Prozeß der erweiterten Reproduktion fortwährend veränderten Bestand und in bezug auf die Resultate volkswirtschaftlich-kooperativer, planmäßiger Warenproduktion, das sich äußert als Eigentum der betrieblich organisierten Kollektive in bezug auf die ihnen zugeordneten, im konkreten Bestand wechselnden Produktionsmittel, in bezug auf die von ihnen hergestellten (oder durch Handelstätigkeit zu realisierenden) Waren und in bezug auf den ihnen zuerkannten Gewinnanteil, als Miteigentum der staatlich organisierten Gemeinschaft bzw. betrieblich organisierter Kollektive in bezug auf Produktionsmittel und entsprechende Produktionsresultate in Unternehmungen, die zusammen mit anderen Eigentümern betrieben werden, als staatliches Eigentum bzw. als Eigentum sozialistischer Wirtschaftsverbände in bezug auf die sachlichen Voraussetzungen (Mittel) der gesamtvolkswirtschaftlichen Leitungstätigkeit, in bezug auf zentralisierte Fonds und in bezug auf den an den Staatshaushalt abzuführenden Gewinnanteil der Wirtschaftsunternehmen, dessen organische Einheit durch eine Zentralisierung bestimmter, einer harmonischen Gesamtentwicklung dienender Eigentümerfunktionen und durch die aus ihr herzuleitenden Leitungsverhältnisse zwischen den Organen des Ganzen und den Teilsystemen zur Geltung gebracht wird. Klar ist, daß die Stellung der einzelnen volkseigenen Wirtschaftsunternehmen insofern durch staatliche Organe bestimmt wird und bestimmt werden muß, als ihre Gründung, Zusammenlegung, Auflösung und ihr grundlegendes Profil von staatlichen Leitungsentscheidungen abhängen. Das entspricht der Notwendigkeit, alle für das Ganze wesentlichen Strukturprobleme aus der 225 Ы N. I. Alexe jew, a. a. O., S. 471 f. 4 StR;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Personen traten Täter mit anonymen oseudonymen Drohungen in Erscheinung, Insgesamt ist das Vorgehen dieser Personen durch folgende Feststellungen gekennzeichnet: Von den Tätern, die bereits mit Realisierung der Fahne flucht begonnen hatten, handelten als Einzeltäter; in zwei Fällen hatten sich jMpJ:it ärpe rsonen zusammengeschlossen; Täter begingendie Straftat gemeinsam mit Zivilperson.

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