Staat und Recht 1968, Seite 220

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 220 (StuR DDR 1968, S. 220); wird und das gilt für das Wesen wie für die notwendigen Organisationsformen des Volkseigentums gleichermaßen. „Mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse beginnen alle Elemente des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, darunter auch die Produktionsverhältnisse selbst, sich auf der eigenen Grundlage des Sozialismus zu entwickeln. Die Gesetzmäßigkeiten und Kategorien der sozialistischen Gesellschaftsformation, darunter Warenproduktion, Wertgesetz, Preis und Gewinn , existieren auch im Sozialismus objektiv, weil sie zutiefst in den gegenwärtigen konkreten Bedingungen des Wechsel Verhältnisses von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen verwurzelt sind. Deshalb besteht die Aufgabe der wissenschaftlichen Führungstätigkeit beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsformation nicht darin, diese Kategorien zu überwinden, sondern darin, sie im Interesse der Werktätigen vollständig auszunutzen.“24 Das bedeutet: Dem Wesen nach ist Volkseigentum heute ein Prozeß gesamtgesellschaftlicher Aneignung, der unter den Bedingungen und im Einklang mit den Erfordernissen einer entfalteten sozialistischen Warenproduktion planmäßig verwirklicht wird. Seine Wesenszüge kann man darin sehen: Volkseigentum ist eine Aneignung, die durch einen. volkswirtschaftlichkooperativen Prozeß25 von Produzentenkollektiven ausgeübt wird, welche ein Ganzes bilden und mit (vollständig) vergesellschafteten Produktionsmitteln arbeiten.26 Sie basiert also auf einer organischen Vereinigung von sachlichen und persönlichen Produktionsbedingungen, von Produktionsmitteln und Produzenten, die auf gesamtgesellschaftlicher Ebene vollzogen ist und einen einheitlichen Wirtschaftsorganismus mit einer einheitlichen Gesamtleitung verkörpert. Jede Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Unterwerfung der Produzenten unter einen fremden Willen sind damit ausgeschlossen. Hier liegt vielmehr die Aneignung eigener kooperativer Arbeit vor, die von den Werktätigen selbst bzw. von ihren Leitungsorganen organisiert, geleitet und kontrolliert wird. Volkseigentum ist gesellschaftlich-planmäßige Aneignung, die nach Maßgabe und zur Verwirklichung objektiver gesellschaftlicher Gesetzmäßigkeiten bewußt gestaltet wird.27 Ihr ist daher die Aufhebung der Isolierung der einzelnen Produzenten und Produzentenkollektive vom gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang unmittelbar immanent. Das Substrat einer solchen Aneignung ist das produktive Tätigwerden des vergesellschafteten Gesamtarbeiters; ihr Ziel ist die optimale Mehrung des Nationaleinkommens, die ständige Vervollkommnung der vergesellschafteten sachlichen Produktionsbedingungen, die immer bessere Befriedigung der wachsenden Bedürfnisse der Gesellschaftsmitglieder, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und die Entfaltung aller sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen.28 Volkseigentum wird von Betrieben, ihren Verbänden und den zentralen 24 w. Ulbricht, a. a. O., S. 22 f. 25 vgl. hierzu die Marxsche Lehre von den kooperativen Arbeitsprozessen und . vom Gesamtarbeiter („Das Kapital“, Bd. I, a. a. O., S. 340 ff., 531). „Die Form der Arbeit vieler, die in demselben Produktionsprozeß oder in verschiedenen, aber zusammenhängenden Produktionsprozessen planmäßig neben- und miteinander arbeiten, heißt Kooperation“ (a. a. O., S. 344). 2 Nach den Worten von K. Marx handelt es sich hier insoweit um „einen Verein freier Menschen ., die mit gemeinschaftlichen Produktionsmitteln arbeiten und ihre vielen individuellen Arbeitskräfte selbstbewußt als eine gesellschaftliche Arbeitskraft verausgaben“ (a. a. O., S. 92; vgl. ferner a. a. O., S. 789 ff.). 27 Vgl. F. Engels, „Anti-Dühring“, a. a. O., S. 264. 28 Vgl. W. Ulbricht, a. a. O., S. 24. 220;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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