Staat und Recht 1968, Seite 220

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 220 (StuR DDR 1968, S. 220); wird und das gilt für das Wesen wie für die notwendigen Organisationsformen des Volkseigentums gleichermaßen. „Mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse beginnen alle Elemente des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, darunter auch die Produktionsverhältnisse selbst, sich auf der eigenen Grundlage des Sozialismus zu entwickeln. Die Gesetzmäßigkeiten und Kategorien der sozialistischen Gesellschaftsformation, darunter Warenproduktion, Wertgesetz, Preis und Gewinn , existieren auch im Sozialismus objektiv, weil sie zutiefst in den gegenwärtigen konkreten Bedingungen des Wechsel Verhältnisses von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen verwurzelt sind. Deshalb besteht die Aufgabe der wissenschaftlichen Führungstätigkeit beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsformation nicht darin, diese Kategorien zu überwinden, sondern darin, sie im Interesse der Werktätigen vollständig auszunutzen.“24 Das bedeutet: Dem Wesen nach ist Volkseigentum heute ein Prozeß gesamtgesellschaftlicher Aneignung, der unter den Bedingungen und im Einklang mit den Erfordernissen einer entfalteten sozialistischen Warenproduktion planmäßig verwirklicht wird. Seine Wesenszüge kann man darin sehen: Volkseigentum ist eine Aneignung, die durch einen. volkswirtschaftlichkooperativen Prozeß25 von Produzentenkollektiven ausgeübt wird, welche ein Ganzes bilden und mit (vollständig) vergesellschafteten Produktionsmitteln arbeiten.26 Sie basiert also auf einer organischen Vereinigung von sachlichen und persönlichen Produktionsbedingungen, von Produktionsmitteln und Produzenten, die auf gesamtgesellschaftlicher Ebene vollzogen ist und einen einheitlichen Wirtschaftsorganismus mit einer einheitlichen Gesamtleitung verkörpert. Jede Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Unterwerfung der Produzenten unter einen fremden Willen sind damit ausgeschlossen. Hier liegt vielmehr die Aneignung eigener kooperativer Arbeit vor, die von den Werktätigen selbst bzw. von ihren Leitungsorganen organisiert, geleitet und kontrolliert wird. Volkseigentum ist gesellschaftlich-planmäßige Aneignung, die nach Maßgabe und zur Verwirklichung objektiver gesellschaftlicher Gesetzmäßigkeiten bewußt gestaltet wird.27 Ihr ist daher die Aufhebung der Isolierung der einzelnen Produzenten und Produzentenkollektive vom gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang unmittelbar immanent. Das Substrat einer solchen Aneignung ist das produktive Tätigwerden des vergesellschafteten Gesamtarbeiters; ihr Ziel ist die optimale Mehrung des Nationaleinkommens, die ständige Vervollkommnung der vergesellschafteten sachlichen Produktionsbedingungen, die immer bessere Befriedigung der wachsenden Bedürfnisse der Gesellschaftsmitglieder, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und die Entfaltung aller sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen.28 Volkseigentum wird von Betrieben, ihren Verbänden und den zentralen 24 w. Ulbricht, a. a. O., S. 22 f. 25 vgl. hierzu die Marxsche Lehre von den kooperativen Arbeitsprozessen und . vom Gesamtarbeiter („Das Kapital“, Bd. I, a. a. O., S. 340 ff., 531). „Die Form der Arbeit vieler, die in demselben Produktionsprozeß oder in verschiedenen, aber zusammenhängenden Produktionsprozessen planmäßig neben- und miteinander arbeiten, heißt Kooperation“ (a. a. O., S. 344). 2 Nach den Worten von K. Marx handelt es sich hier insoweit um „einen Verein freier Menschen ., die mit gemeinschaftlichen Produktionsmitteln arbeiten und ihre vielen individuellen Arbeitskräfte selbstbewußt als eine gesellschaftliche Arbeitskraft verausgaben“ (a. a. O., S. 92; vgl. ferner a. a. O., S. 789 ff.). 27 Vgl. F. Engels, „Anti-Dühring“, a. a. O., S. 264. 28 Vgl. W. Ulbricht, a. a. O., S. 24. 220;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den anderen strafverfahrensrecht liehen Regelungen über die Beschuldigten-vernehmung spiegelt die im Gesetz enthaltene Forderung die Bedeutung der Wahrung: der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteiiichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit strikt eingehal-ten und unter den Bedingungen der Bahre mit noch höherer Qualität durchgesetzt wird.

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