Staat und Recht 1968, Seite 21

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 21 (StuR DDR 1968, S. 21); Die reaktionärsten imperialistischen Kräfte der Großbourgeoisie bemühen sich, der Bevölkerung einen „Plan für Europa“ vorzugaukeln, in dem von der Vorherrschaft Westdeutschlands in Europa in Partnerschaft mit dem USA-Imperialismus gesprochen wird. Real ist daran nur die Partnerschaft des westdeutschen Finanzkapitals und seiner CDU/CSU-Führung mit dem Finanzkapital der USA auf dem Rücken der westdeutschen Werktätigen. Die Unterstützung der abenteuerlichen Globalstrategie der USA und der Verzicht auf eine deutsche Politik des Friedens, der Demokratie und der friedlichen Regelung des Neben- und Miteinanders der beiden deutschen Staaten sind auch gegen die westdeutsche Bevölkerung gerichtet. Was ist denn aus dem Friedensgebot geworden, das in der westdeutschen Verfassung formuliert ist? Es heißt dort, daß alle Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Vorbereitung eines Angriffskrieges, unter Strafe zu stellen sind. Aber die westdeutsche Großbourgeoisie und ihre Regierungen seit 1949 unternehmen ausschließlich Handlungen, die darauf abzielen, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören und zu untergraben. Der Tatbestand der Friedensgefährdung ist eindeutig gegeben, wenn mit der revanchistischen Alleinvertretungsanmaßung eine Politik der ständigen Kriegserklärung gegen die DDR betrieben wird, wenn die bestehenden Grenzen in Europa nicht anerkannt und territoriale Forderungen erhoben werden ! Mit der jetzt offen proklamierten Expansionspolitik sind die rechtesten Kräfte der CDU/CSU im Bunde mit sozialdemokratischen Ministern von kurzzeitigen demagogischen Entspannungsbeteuerungen zu einer langfristigen Politik des kalten Krieges zurückgekehrt. All das ist totale Negation des Friedensgebotes der Bonner Verfassung. Es ist zugleich elementare Verletzung des geltenden Völkerrechts. Betrachtet man die westdeutsche Wirklichkeit, die Allmacht der Monopole und die heute immer schwerer zu tarnende Machtlosigkeit des Volkes, sc erweist sich vor allem der in der Verfassung formulierte Grundsatz, daß alle Macht vom Volke auszugehen habe, als hohle Phrase. Von Demokratie kanr keine Rede sein, solange das imperialistische Herrschaftssystem existiert une die Rechte der Bürger darauf beschränkt sind, alle vier Jahre einen Stimmzettel anzukreuzen, und solange den Werktätigen elementarste Rechte au: Mitbestimmung in Wirtschaft und Staat verweigert werden. Während wir gerade dabei sind, die sozialistische Demokratie des werktäti gen Volkes immer wirksamer auszugestalten, ist zur gleichen Zeit der Prozel des Abbaus der Reste der bürgerlichen Demokratie in Westdeutschland ii eine neue Phase eingetreten. Wurde schon unter Adenauer und Erhard mi einer parlamentarisch verbrämten Kanzlerherrschaft die schrittweise Ent rechtung und Entmündigung des Volkes, die Aushöhlung der demokratische] Verfassungsgrundsätze betrieben, so ist das Monopolkapital heute dabei seine autoritäre Herrschaft vollständig zu installieren. Mit Hilfe einer söge nannten inneren Staatsreform, die von der Regierung Kiesinger/Strauß mi über 80 Verfassungsänderungen betrieben wird, soll das ohnehin schon un zureichende westdeutsche Grundgesetz zur Urkunde der offenen Monopol diktatur gemacht werden. Wirtschafts- und finanzpolitische Ermächtigungs gesetze, Wahlrechtsreform und Verschärfung des politischen Strafrecht sollen das Machtsystem der Monopole ausbauen und die Einflußlosigkeit de Volkes verewigen. Alle diese aufeinander abgestimmten, ineinandergreifenden Maßnahmen zv Zwangsformierung der westdeutschen Bevölkerung kulminieren in der N01 Standsverfassung, die Westdeutschland auf den Weg der Errichtung eint 21 Militärdiktatur zu führen droht. Zunächst will das westdeutsche Monopo;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 21 (StuR DDR 1968, S. 21) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 21 (StuR DDR 1968, S. 21)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Damit werden zugleich Voraussetzungen zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, bereitet in der Praxis kaum Schwierigkeiten. In der Mehrzahl der Fälle ist dem bewußt, daß ihre Entscheidung gleichzeitig ihre Einstellung und Verbundenheit mit dem Staatssicherheit verdeutlicht.

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