Staat und Recht 1968, Seite 209

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 209 (StuR DDR 1968, S. 209); die Beschlüsse der Volkskammer, des Ministerrates und der höheren örtlichen Volksvertretungen für die unteren Volksvertretungen und deren Organe verbindlich sind.63 Ebenso konstatierte das Gesetz die strikte Verbindlichkeit der Beschlüsse der höheren örtlichen Räte für die Räte der unteren Stufe der Leitungspyramide. In diesem Rahmen wurde ein ausdrückliches Recht der örtlichen Volksvertretungen statuiert, alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Beschlüsse in eigener Verantwortung zu fassen. Das Gesetz fügte in diesem Zusammenhang die staatsrechtliche Konstruktion ein, daß ein Beschluß einer örtlichen Volksvertretung, der gegen Gesetze oder Verordnungen oder gegen Beschlüsse der Volkskammer, des Ministerrates oder höherer örtlicher Volksvertretungen verstößt, das Recht und die Pflicht der höheren Volksvertretungen begründet, diesen Beschluß aufzuheben, soweit ihn die untere Volksvertretung nicht selbst aufhebt. Den höheren Räten wurde folgerichtig das Recht übertragen, in diesen Fällen die Durchführung des ungesetzlichen Beschlusses mit der Maßgabe auszusetzen, daß darüber auf der nächsten Tagung ihrer Volksvertretung eine Entscheidung herbeigeführt wird.64 Den örtlichen Volksvertretungen wurde zugleich das Recht eingeräumt, gegen Beschlüsse höherer örtlicher Räte Einspruch einzulegen, und zwar in der Regel bei der Volksvertretung, deren Rat den Beschluß gefaßt hat. Eine für die Anwendung des demokratischen Zentralismus im inneren Führungssystem außerordentlich bedeutsame Neuerung wurde in bezug auf die Unterstellung der Fachorgane der örtlichen Räte getroffen, die unmittelbar auch Konsequenzen für die Volksvertretungen aller Stufen hatte. Die Fachorgane wurden in der Regel doppelt unterstellt; sie unterstanden in Fragen, die eine einheitliche zentrale Regelung zwingend erforderten, außer dem Rat dem zuständigen Fachorgan des höheren Rates oder den fachlich zuständigen zentralen staatlichen Organen. Damit war erstmalig staatsrechtlich fixiert, daß sich die Unterstellung unter das übergeordnete Fachorgan nur auf jene Fragen erstreckt, die eine einheitliche zentrale Regelung zwingend erfordern. Diese Bestimmung umschloß für alle zentralen Staatsorgane die ausdrückliche Verpflichtung, bei Erlaß zentraler Weisungen zu prüfen, ob im gegebenen Fall eine einheitliche zentrale Regelung tatsächlich begründet geboten ist. Die richtige Handhabung dieser Bestimmungen war geeignet dazu beizutragen, die zentrale staatliche Leitung auf die wirklichen Grundfragen zu konzentrieren und von einer überflüssigen Zentralisation der Aufgaben abzukommen.65 c) Das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht brachte hinsichtlich der Rechtsstellung und der Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen den bedeutenden Fortschritt einer einheitlichen und in sich geschlossenen Regelung dieser Fragen von den Bezirkstagen bis zu den Gemeindevertretungen. Es beseitigte damit den Entwicklungsrückstand, den die Rechtslage aufgrund der noch geltenden demokratischen Gemeindeordnungen aus dem Jahre 1946 hinsichtlich der Gemeinden aufwies. Es paßte die Rechtsstellung aller örtlichen Volksvertretungen dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand und den Ergebnissen der inzwischen gewonnenen praktischen Erfahrungen an.66 * * * 63 Vgl. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die örtlichen Organe ., a. a. O. 64 vgl. § 5 Abs. 3, 5 und 6, a. a. O. 65 vgl. § 44 ff., a. a. O. 66 vgl. insgesamt hierzu K. Polak, Die Demokratie der Arbeiter-und-Bauern-Macht, 209 Berlin 1957. 3 3 StR;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 209 (StuR DDR 1968, S. 209) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 209 (StuR DDR 1968, S. 209)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter zu festigen und ihren zuverlässigen Schutz vor jeglichen Angriffen des Feindes jederzeit sicherzusteilen, Honocker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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