Staat und Recht 1968, Seite 208

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 208 (StuR DDR 1968, S. 208); trauen der Wähler nicht rechtfertigt oder seine Pflichten als Abgeordneter nicht erfüllt.59 b) Mit der Volkssouveränität als dem beherrschenden Prinzip hing auf das engste die erstmalige ausdrückliche verfassungsrechtliche Statuierung des Prinzips des demokratischen Zentralismus zusammen. Am Ausbau dieses grundlegenden Führungsprinzips der sozialistischen Demokratie war, mit der Entfaltung der Volkssouveränität und der Überwindung der bürgerlichen Gewaltenteilungslehre unmittelbar verknüpft, gleichfalls von Anbeginn des demokratischen Neuaufbaus gearbeitet worden. Nunmehr fand es in spezifischer Weise in den inneren Führungsmechanismus der Arbeitsteilung zwischen der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen wie auch innerhalb dieser und überhaupt zwischen zentralen und örtlichen Staatsorganen Eingang bzw. wurde in diesen Wechselbeziehungen konkretisiert.60 Das Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen ging in diesem Zusammenhang von der Erwägung aus, daß die volle Realisierung der Funktion der Volksvertretungen eine entscheidende Hebung der Autorität und Aktivität besonders der örtlichen Volksvertretungen erfordert, daß sie wirksamer als bisher angeleitet werden müssen, die ihnen zustehenden Machtbefugnisse auszuüben, und daß es notwendig ist, alle Faktoren auszuschalten, die ihre Initiative und eigenverantwortliche Tätigkeit hemmen. Das Erreichen dieser Ziele setzte vor allem voraus, sie staatsrechtlich zu garantieren, jegliche Bevormundung und Autoritätsschmälerung der örtlichen Volksvertretungen durch andere Staatsorgane zu beseitigen, jede unzulässige Einwirkung auf die Tätigkeit der Volksvertretungen zu verhindern, die volle Respektierung der Beschlüsse der Volksvertretungen durch andere Staatsorgane zu sichern sowie die Arbeit der örtlichen Volksvertretungen fester auf die unmittelbare Willensbildung des Volkes zu gründen. Das Gesetz beschritt den Weg, eine ständige, enge staatsrechtliche Verbindung zwischen der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen herzustellen. Dadurch wirkte die Autorität der Volkskammer als des höchsten Organs des Arbeiter-und-Bauern-Staates unmittelbar auch stärkend auf die Autorität der örtlichen Volksvertretungen ein. Da die Volkskammer als höchstes kollektives Leistungsorgan nicht als Gesamtkollektiv die Aufgabe erfüllen konnte, die örtlichen Volksvertretungen anzuleiten, sie in ihrer Arbeit zu unterstützen und zu qualifizieren sowie die Aufsicht über ihre Tätigkeit vom Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Belange auszuüben, sah das Gesetz die Schaffung eines ständigen Ausschusses der Volkskammer für diesen Zweck vor.61 Die ihm übertragenen Aufgaben bedeuteten nicht nur eine Änderung im vertikalen Anleitungsverhältnis der zentralen Organe gegenüber den örtlichen Volksvertretungen, sondern vor allem eine dem Wesen und den Machtbefugnissen der Volksvertretungen entsprechende Veränderung des Inhalts und der Methoden dieser Anleitung. Zudem verbürgte die Stellung dieses Ausschusses, daß sich die höchste Volksvertretung diesem Anliegen mit besonderer Intensität widmen und daraus für die eigene Arbeit ständig entscheidende neue Erkenntnisse beziehen konnte.62 Diese neue Form des Zusammenwirkens von Volkskammer und örtlichen Volksvertretungen war das Korrelat zu der Konsequenz aus der Anwendung des demokratischen Zentralismus, daß die Gesetze und Verordnungen sowie 59 vgl. § 22 Buchst, h des Gesetzes in Verbindung mit § 26, a. a. O. 60 Vgl. § 5 Abs. 1, a. a. O. 61 Vgl. § 1 ff. des Gesetzes über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen vom 17. 1. 1957, GBl. I S. 72. 62 vgl. hierzu auch H. Matern, in : Sozialistische Demokratie vom 5. 8. 1960.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit wiederhergestellt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits geringe Anlässe aus-reichen, die zu ernsthaften Störungen der Ordnung und Sicherheit der gerichtlichen Hauptverhandlung durch Zuschauer im Verhandlungssaal durch Personen, die sich unmittelbar vor dem Verhandlungssaal befinden, nicht absolut auszuschließen.

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