Staat und Recht 1968, Seite 2049

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2049 (StuR DDR 1968, S. 2049); 2049 geschilderten Zustand grundlegend zu verändern. Die Ministerien und zentralen Organe sind nunmehr verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Institute und anderen Organisationen für die in den Betrieben und Organisationen entwickelten Maschinen, Geräte, Ausrüstungen und technologischen Prozesse, die als Erfindungen anerkannt werden können, Anträge auf Ausstellung von Urheberscheinen in der UdSSR und nötigenfalls auf Ausstellung von Patenten im Ausland einreichen. Dadurch wurde im Grunde genommen ein System der staatlichen Auswahl technischer Ergebnisse eingeführt, die durch Urheberscheine geschützt werden sollen. Die rechtzeitige Ermittlung von Erfindungen und ihr entsprechender Rechtsschutz in der UdSSR und im Ausland ermöglichen den Verkauf von Lizenzen für sowjetische Erfindungen und ihre Nachnutzung in ausländischen Staaten zu Bedingungen, die für unser Land günstig sind. Andere Formen des Schutzes der Priorität sind für wissenschaftliche Entdeckungen vorgesehen, die ihrem Wesen nach nicht für die unmittelbare Verwendung in der Produktion und in der Praxis bestimmt sind. Da es hier um das Erkennen vorher nicht bekannter objektiv existierender Gesetzmäßigkeiten, Eigenschaften und Erscheinungen der materiellen Welt geht, können sie natürlich als Grundlage für Vorschläge, die verwirklicht werden müssen, d. h. für Erfindungen, dienen. An sich stellen sie jedoch eine neue Stufe im Prozeß der wissenschaftlichen Erkenntnis der Umwelt dar. In dieser Eigenschaft finden sie im Prozeß der künftigen wissenschaftlich-schöpferischen Arbeit Verwertung. Die Priorität der wissenschaftlichen Entdeckung kann in verschiedenen Rechtsformen geschützt werden. Eine dieser Formen ist die Fixierung der Entdeckung in der wissenschaftlichen oder technischen Literatur, in Berichten auf Konferenzen bzw. wissenschaftlichen Tagungen usw. In Fach- zeitschriften, insbesondere in den von der Akademie der Wissenschaften der UdSSR herausgegebenen Zeitschriften, wird in der Regel das Eingangsdatum des Artikels bei der Redaktion angegeben. Die Verweisung auf die Zeitschrift und den Bericht ist ein hinreichender Beweis für die wissenschaftliche Priorität. Der Vorzug dieser Form des Schutzes besteht darin, daß sie die Entdeckung zum Gemeingut der wissenschaftlichen Öffentlichkeit macht und damit zum weiteren Fortschritt der Wissenschaft beiträgt. Hier besteht folglich ein grundsätzlicher Unterschied zum Schutz der Priorität von Erfindungen. Die zweite Form des Schutzes der Priorität an einer wissenschaftlichen Entdeckung ist das im Gesetz festgelegte Institut des Rechts an einer wissenschaftlichen Entdeckung. Die Sowjetunion ist das erste Land in der Geschichte, in dem ein solcher Schutz begründet wurde. Obwohl auf vielen in bürgerlichen Ländern veranstalteten juristischen und wissenschaftlichen Kongressen die Frage des Rechtsschutzes an einer Entdeckung behandelt wurde (sie hat eine Zeitlang auch die Aufmerksamkeit der UNESCO auf sich gezogen), gibt es in keinem kapitalistischen Land Gesetze, die das Recht an einer Entdeckung als solcher schützen. Das Recht an einer wissenschaftlichen Entdeckung ist in den Grundlagen für die Zivilgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken, in der Ordnung für Entdeckungen, Erfindungen und Rationalisierungsvorschläge sowie auch in den Zivilgesetzbüchern der Unionsrepubliken verankert. Die in diesen Gesetzen vorgesehene Ausstellung von Diplomen für Entdeckungen ist nicht nur eine Form, in der die Wissenschaftlichkeit der als Entdeckung formulierten Thesen anerkannt und die Urheberschaft des Wissenschaftlers bekräftigt wird; sie ist eine Methode der materiellen und moralischen Förderung von Entdeckungen; mehr noch, sie ist eine Methode des Schut- 9 StR;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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