Staat und Recht 1968, Seite 2048

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2048 (StuR DDR 1968, S. 2048); Priorität sind von den Formen abhängig, in denen die Ergebnisse der schöpferischen Arbeit genutzt, werden. Sind sie ihrem Wesen nach für die Nutzung in der Praxis vorgesehen wie bei Erfindungen und Rationalisierungsvorschlägen, werden bestimmte Methoden angewandt, dienen sie hingegen der weiteren Entwicklung der Wissenschaft, so werden es andere Formen sein. Die Priorität an einer Erfindung kann nur durch Beantragung eines Urheberscheines beim Komitee für Erfindungen und Entdeckungen beim Ministerrat der UdSSR geschützt werden. Die Gesetze über das Erfindungswesen gehen in der Sowjetunion wie in allen anderen Ländern vom Prinzip der Neuheit der Erfindung aus. Als Erfindung wird die Lösung einer technischen Aufgabe anerkannt, die sich durch wesentliche Neuheit auszeichnet, wobei bei der Abgabe des Gutachtens über die Neuheit früher ausgestellte Urheberscheine, früher gestellte Anträge, Literaturquellen jeder Art, Angaben über die Nutzung der Erfindung usw. in Betracht gezogen werden. Wurde vor Einreichung des Antrages eine Erfindung bereits publiziert, über sie berichtet oder eine andere Mitteilung über ihr technisches Wesen gegeben, so ist das für die Ausstellung eines Urheberscheines in der UdSSR ein Hinderungsgrund. Ein derartiger Vorschlag besitzt nicht mehr die nach dem Gesetz erforderliche Neuheit, selbst wenn der Autor der Publikation, des Berichts oder der Mitteilung der Erfinder selbst gewesen ist. Hierbei dürfen auch die auf dem Gebiet des Erfindungswesens bedeutungsvollen internationalen Gepflogenheiten nicht außer acht gelassen werden. Das Sowjetrecht geht von dem Prinzip aus, daß die Erfindung in der ganzen Welt eine Neuheit darstellen muß. Das bedeutet, daß ihre Neuheit durch Angaben, die in der UdSSR oder im Ausland veröffentlicht wurden, eingeschränkt wird. Das Recht einiger ausländischer Staaten hingegen geht von der örtlichen (lokalen) Neuheit aus. In diesen Staaten werden Patente ausgestellt, auch wenn Informationen über das Wesen der Erfindung außerhalb der Grenzen dieser Staaten veröffentlicht wurden. Erheblich ist hier nur, daß die Erfindung in dem betreffenden Land nicht bekannt war. Der sowjetische Erfinder, der über seine Erfindung in der UdSSR einen Artikel veröffentlicht hat, kann sich daher in einer ungünstigen Lage befinden, da eine unbefugte Person seine Erfindung in einem anderen Staat patentieren lassen kann. Es muß betont werden, daß die rechtzeitige Anmeldung einer Erfindung nicht persönliche Angelegenheit des Urhebers ist. Die sowjetischen Gesetze verpflichten den Urheber, den Antrag auf Ausstellung eines Urheberscheines unverzüglich zu stellen, wenn er die Erfindung in Erfüllung eines dienstlichen Auftrages gemacht hat. Nach der Anmeldung kann über sie in der Literatur entsprechend publiziert werden. Die in früheren Jahren existierende falsche Vorstellung, die Anmeldung einer Erfindung käme mitunter fast einer Äußerung von Habgier gleich, zeugt von Unverständnis gegenüber der Bedeutung des Rechts für den technischen Fortschritt. Das hat dazu geführt, daß viele technische Errungenschaften in unserem Lande nicht als Erfindungen registriert worden sind und sich dadurch die Möglichkeiten verringerten, sie im Maßstab des gesamten Landes anzuwenden sowie die Verbreitung von Informationen über sie zu organisieren. Unsere technischen Ergebnisse, die nicht als Erfindungen in der UdSSR angemeldet wurden, können in der Regel auch im Ausland nicht patentiert werden, was kapitalistischen Firmen die Möglichkeit gibt, sie unentgeltlich zu nutzen. In den Jahren 1962/63 wurde eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen beschlossen, die geeignet sind, den 2048;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2048 (StuR DDR 1968, S. 2048) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2048 (StuR DDR 1968, S. 2048)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der mißbraucht werden können, keine Genehmigungen an Personen erteilt werden, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt außerhalb der bieten.

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