Staat und Recht 1968, Seite 2041

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2041 (StuR DDR 1968, S. 2041); 2041 dig wachsende Ausmaß der wissenschaftlichen Forschungen durchgreifende Maßnahmen erfordert, um günstige Voraussetzungen für die wissenschaftliche Arbeit und für die Vervollkommnung ihrer Resultate zu schaffen. Das hängt vielfach von der Lösung rechtlicher Fragen ab. Nehmen wir beispielsweise die Koordinierung wissenschaftlicher Forschungen. Gegenwärtig umfaßt die gesamtstaatliche Koordinierung die wichtigsten komplexen und mehrere Zweige betreffenden wissenschaftlich-technischen Probleme. In letzter Zeit wurde in einer Reihe von Unionsrepubliken beschlossen, die Forschungen der wissenschaftlichen Institute der Republiken zu koordinieren. Trotzdem erfolgt die Koordinierungsarbeit hauptsächlich auf gesellschaftlicher Grundlage, denn das wichtigste Koordinierungorgan ist der wissenschaftliche Beirat (für Probleme bzw. Zweige), der gesellschaftlich tätig ist. Die Koordinierung der wissenschaftlichen Forschungen könnte effektiver sein, wenn die gesellschaftlichen Grundlagen in zweckmäßiger Weise mit exakten Befugnissen auf dem Gebiet der organisatorischen und materiellen Sicherung komplexer Forschungen verbunden würden. Vieles muß noch hinsichtlich der Ausarbeitung wirksamer Maßnahmen zur Stimulierung der wissenschaftlichen Arbeit getan werden. Die Praxis erfordert dringend eine Überprüfung der bestehenden Regelung, nach der die Institute hinsichtlich der Arbeitsvergütung für wissenschaftliche Mitarbeiter in Kategorien eingeteilt sind. Es ist bekannt, daß viele wissenschaftliche Institute keine qualifizierten Spezialisten einstellen können und die ihnen zugewiesenen Mittel häufig unproduktiv nutzen. Es gibt auch gegenwärtig praktisch keine effektiven Mittel, die geeignet wären, wissenschaftlich-technischen Spezialisten mit hoher Qualifikation einen Anreiz zu bieten, eine stän- dige Tätigkeit in der Produktion aufzunehmen, d. h. in der Sphäre, in der ihre Mitarbeit unter den heutigen Bedingungen außerordentlich notwendig ist. Von großer Bedeutung für die Organisation der wissenschaftlichen Forschungsarbeit ist vor allem das Leitungssystem auf dem Gebiet der Wissenschaft. Die Erfahrungen zeigen, daß die Vielgliedrigkeit des Apparates, der die Entwicklung der Wissenschaft und Technik leitet, die unzureichend präzise Abgrenzung der Kompetenzen zwischen seinen Gliedern und Doppelgleisigkeit ihrer Funktionen die Arbeit der wissenschaftlichen Institute negativ beeinflussen. Deshalb ist es unerläßlich, wissenschaftlich begründete Kriterien für den Aufbau eines rationellen Systems der Leitung der wissenschaftlichen Entwicklung zu konzipieren. Es ist notwendig, die rechtliche Stellung der wissenschaftlichen Forschungsinstitute und anderer wissenschaftlicher Kollektive exakt festzulegen. In dieser Hinsicht ist bereits vieles getan worden. Die Verordnung des Ministerrates der UdSSR „Über die Erweiterung der Rechte der Betriebsdirektoren“ vom 9. August 1955 wurde auf die Leiter der wissenschaftlichen Forschungsinstitute ausgedehnt. Im Jahre 1967 wurde den Leitern der wissenschaftlichen Forschungsinstitute das Recht eingeräumt, die Stellenpläne, die Aufteilung der Gehälter und Voranschläge über die Verwaltungskosten selbständig zu bestätigen; sie unterliegen auch nicht mehr der Registrierung bei den Finanzorganen.1 Den Betriebsleitern wurden auch einige andere Rechte eingeräumt, die für die Verwirklichung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten au- 1 Vgl. Verordnung des Ministerrates der UdSSR „Über die Erweiterung der Rechte der Leiter wissenschaftlicher Forschungsinstitute“ vom 22. 3. 1967 (Sammlung von Beschlüssen der UdSSR, 1967, Nr. 9, Art. 50).;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2041 (StuR DDR 1968, S. 2041) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2041 (StuR DDR 1968, S. 2041)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit keine Rolle. Es sei deshalb an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, daß gemäß mit eine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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