Staat und Recht 1968, Seite 2035

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2035 (StuR DDR 1968, S. 2035); 2035 vervielfältigen und trotz barbarischer Kriegsverbrechen der USA und abenteuerlicher Revancheforderungen westdeutscher Imperialisten seine Wirksamkeit greifbarer zu werden beginnt, werden die zugleich hoffnungsvollen und bangen Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen des modernen Völkerrechts häufiger und dringlicher. Steiniger der seine Arbeit als populärwissenschaftliche Studie bezeichnet und sich bereits damit an einen weiten Leserkreis wendet hat es verstanden, Illusion und Resignation gleichermaßen entgegenzuwirken; denn die Resignation ist hier ja meist die bittere und unvermeidliche Nachwirkung der Illusion; beide sind Ausdruck mangelnder Einsicht in das geschichtliche Wesen und die Entwicklungsgesetze des Völkerrechts. Was den Vorzug und die wissenschaftliche Beweis- und Überzeugungskraft dieses Werkes vor allem ausmacht, ist die untrennbare Verbindung völkerrechtlicher und staatstheoretischer, außenpolitischer und historischer Betrachtungsweise. Die notwendige Abstraktion völkerrechtlicher Begriffe erfolgt aus der Analyse der geschichtlichen Wirklichkeit. Es ist das erklärte Anliegen des Verfassers, das objektive Wesen des Völkerrechts fern jeder formalen Rechtsabstraktion, aber auch fern eines Wunschdenkens zu erfassen, das „den Völkerwillen heute bereits zur unmittelbaren Quelle des Völkerrechts“ erklären will (S. 81, auch S. 217 f.). Peter Alfons Steiniger weist anschaulich die Große Sozialistische Oktoberrevolution als den entscheidenden Wendepunkt auch des Völkerrechts, als Ausgangspunkt und Triebkraft des weltumspannenden antiimperialistischen Völkerrechts nach. In der Tat: Wer die Oktoberrevolution aus dem Völkerrecht der Gegenwart ausklammern wollte, stünde mit leeren Händen da oder erwiese sich als Scharlatan. Steiniger schreibt: „Für jeden objektiv urteilenden Völkerrechtler ist es angesichts dieses historischen Prozesses leicht, ja unvermeidlich zu begreifen, daß die Oktoberrevolution in der Gestaltung der internationalen Beziehungen und des internationalen Rechts Epoche gemacht hat wie kein anderes Ereignis der Weltgeschichte. Sie konnte und mußte es, weil sie sich bei jedem ihrer Schritte von den objektiven Entwicklungsgesetzen leiten ließ und bei deren Umsetzung in die Praxis Wunsch und Wirklichkeit nie verwechselte, sondern immer von den Realitäten ausging“ (S. 10). Daß Steiniger damit zu einem Kardinalthema des Völkerrechts vordringt, erweist sein Buch auch in der „Rückrechnung“ : Wer die Schrift nach gründlichem Studium aus der Hand legt, ist den Grundfragen des antiimperialistischen Völkerrechts der Gegenwart und der auf dessen Durchsetzung und Entwicklung gerichteten sozialistischen Außenpolitik in ihrer Universalität begegnet, ohne jemals vom Thema fort geführt worden zu sein. Nur im Strom der internationalen Entwicklung kann auch der ambivalente Begriff der Souveränität als eines Elementarbegriffs des Völkerrechts der friedlichen Koexistenz voll erfaßt werden. Das „Recht auf Revolution“, das Karl Marx als das einzig wirklich historische Recht bezeichnet hatte (und das im Sozialismus zur Identität von Volkssouveränität und staatlicher Souveränität führt), und die strikte und unabdingbare Achtung der Souveränität der Staaten als Voraussetzung für den friedlichen Wettstreit der beiden Weltsysteme werden in ihrer dialektischen Einheit erfaßt. Steiniger gibt in einprägsamer Weise die allgemeine Erkenntnis der sozialistischen Völker rechts Wissenschaft wieder: „Die sozialistischen Staaten müssen auf Respektierung ihrer Souveränität durch die kapitalisti- 8*;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2035 (StuR DDR 1968, S. 2035) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2035 (StuR DDR 1968, S. 2035)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Aus- und Weiterbilduncs-maßnahmen, insbesondere auf rechtlichem Gebiet, unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet.

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