Staat und Recht 1968, Seite 2028

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2028 (StuR DDR 1968, S. 2028); Buchbesprechung Karl Marx - Begründer der Staats- und Bechtstheorie der Arbeiterklasse* Staatsverlag der DDR, Berlin 1968, 395 Seiten Dieser Sammelband ist jenem großen deutschen Denker und Revolutionär gewidmet, der mit seinem weltumspannenden und weltverändernden Lebenswerk die Epoche der Gesellschaftswissenschaften und damit das Zeitalter der Befreiung der Menschheit begründete und einleitete: Karl Marx, dessen Geburtstag am 5. Mai dieses Jahres sich zum 150. Male j ährte. Nicht archivalische Besinnung prägt die hier vereinigten Arbeiten, sondern ganz im Sinne von Marx, dem es zeitlebens darum ging, nicht bloß zu interpretieren, sondern die Welt zu verändern, sie nach vorn zu bringen, die „menschliche Gesellschaft“ oder die „vergesellschaftete Menschheit“1 zu errichten, ist es das erklärte Anliegen der Herausgeber (S. 7 ff.), zur theoretischen Lösung der Aufgaben beizutragen, die durch das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus auch der Staats- und Rechtswissenschaft in neuer Weise gestellt sind. Thematisch sind die Arbeiten so angeordnet, daß sie von Fragestellungen, die sich auf den sozialistischen Staat, seine Funktion und das materialistische Verständnis der marxistischen Staats- und Rechtstheorie beziehen, die ferner ökonomische Probleme, den Eigentumsbegriff, den Charakter der Arbeit und das Arbeitsrecht, die Bündnislehre und die * Aktuelle Beiträge anläßlich des 150. Geburtstages von Karl Marx; Hrsg. Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ 1 K. Marx / F. Engels, Werke, Bd. 3, Berlin 1958, S. 535 staatliche Leitung der Landwirtschaft, Probleme des technischen Fortschritts, die Grundrechte und -pflichten betreffen, bis zu Problemen der Ursachen der Kriminalität und ihrer Überwindung sowie zu methodischen und methodologischen Problemen der Analyse internationaler Beziehungen reichen. Sie gehen vom Umfassenden, Allgemeinen zum Speziellen und Spezielleren über. Damit wird die Breite und Vielfalt Marxschen Denkens, Wirkens und Anregens angedeutet, keineswegs jedoch aber, selbst wenn man es auf die Staats- und Rechtswissenschaft einschränkte, etwa erschöpfend sichtbar. Jedoch ermöglicht schon das in diesem Band enthaltene Spektrum dem Rezensenten es nicht, etwa die Beiträge im Querschnitt zu behandeln. Das bliebe bei ganz allgemeinen Bemerkungen, deshalb müssen die Arbeiten in ihrer Reihenfolge besprochen werden. Der einleitende Beitrag des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, ist der aktiven Rolle des sozialistischen Staates bei der Entfaltung der Produktivkräfte gewidmet (S. 13 ff.). In ihm wird gezeigt, daß der VII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands eine neue Etappe der Staatsentwicklung der DDR einleitete. Sie wird bestimmt durch die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Der Autor betont in diesem Zusammenhang: „Wir lassen uns davon leiten, daß das sozialistische Gesellschaftssystem eine auf eigenen Gesetzmäßigkeiten beruhende Etappe der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft darstellt. Sie umfaßt einen längeren historischen Zeitraum, der durch die Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, die allseitige Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft, die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten und die Her- 2028;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2028 (StuR DDR 1968, S. 2028) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2028 (StuR DDR 1968, S. 2028)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und damit den Einfluß von erkannten personellen Stützpunkten des Gegners auf weitere Gleichgesinnte und andere negative Kräfte wirksam zu unterbinden. Sie sind zur ständigen Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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