Staat und Recht 1968, Seite 2024

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2024 (StuR DDR 1968, S. 2024); fang, in dem Betriebsangehörige Mitglieder der Gewerkschaft werden sollen, und zwar dahingehend, daß leitende Angestellte, Aushilfskräfte, Arbeiter in der Probezeit u. a. nicht Mitglieder der Gewerkschaft sein sollen. Solange das den persönlichen Geltungsbereich des Kollektiwertrages betrifft, ist das richtig, aber hinter dieser Maßnahme verbirgt sich eine unlautere Machenschaft des Arbeitgebers. Sie beruht darauf, daß die Gewerkschaft und der Kollektivvertrag in Japan auf den Betrieb beschränkt sind und der Kollektivvertrag in der Form abgeschlossen wird, daß der Geltungsbereich mit der Tarifgebundenheit in Übereinstimmung steht. Diese Eigentümlichkeit läßt sich in Japan auch hinsichtlich der Organisationsklausel und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung feststellen. cc) Wenn der Arbeitnehmer in einem Betrieb eingestellt wird, wird er praktisch fast automatisch Mitglied der betreffenden Betriebsgewerkschaft und unterliegt der Tarif Wirkung des betrieblichen Kollektivvertrages. Man sagt, daß das logisch aus der Organisationsklausel hervorgehe, besonders aus der Union-Shop-Klausel, die in den meisten Betriebskollektivverträgen enthalten ist. Aber in diesem Falle muß man die Einstellung in den Betrieb und das Eintreten in die Betriebsgewerkschaft nicht nur logisch, sondern auch praktisch unterscheiden. Hier zeigt sich die rechtliche Problematik der Union-Shop-Klausel. Hinsichtlich der Organisationsklausel bestehen zahlreiche Fragen. Aus der erwähnten Eigentümlichkeit in Japan resultiert, daß die Tarifausschluß-klausel wenig angewandt wird, dagegen vielfach die Union-Shop-Klausel. Die Union-Shop-Klausel besagt, daß alle Betriebsangehörigen der Gewerkschaft angehören sollen (unvollständige Union-Shop-Klausel). Diese Klausel wird dahingehend ausgelegt, daß sie die Verpflichtung der Arbeitgeberseite enthalte, nichtorganisierte Betriebsangehörige zu entlassen, gleichgültig, ob dies ausdrücklich festgelegt ist (vollständige Union-Shop-Klausel) oder nicht. Die Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund der Union-Shop-Klausel ist strittig. Es gibt in diesem Zusammenhang genau die gleichen Auseinandersetzungen über die negative Koalitionsfreiheit, die beschränkte Organisationsklausel usw. wie in Westdeutschland. Die Wirksamkeit der Union-Shop-Klausel selbst könnte man nur dann anerkennen, wenn Ausgeschiedene eine gegengewerkschaftliche Tätigkeit ausüben, die das Vereinigungsrecht verletzt und gegen die guten Sitten verstößt (z. B. Verräter an der Gewerkschaftstätigkeit im Betrieb). Tn diesem Falle kann der Anspruch auf Kündigung im Sinne der Union-Shop-Klausel als Verteidigung des verfassungsmäßigen Vereinigungsrechts angesehen werden. In sonstigen Fällen besteht die Gefahr, daß diese Klausel in dem Streit über den Machtbereich der Gewerkschaften untereinander benutzt wird. dd) Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Kollekti wer träges ist entgegen der allgemeinen Ansicht in Japan ganz anders geartet als in Westdeutschland. Es gibt zwei Bestimmungen im Gewerkschaftsgesetz: Die eine betrifft die Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Betrieb, die andere bezieht sich auf den Ort oder Kreis. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung in Westdeutschland wird in Japan als lohnkontrollpolitische Vorschrift und Verwaltungsakt betrachtet. Aber in Japan hat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung m. E. in gewissem Sinne einen stärkeren politischen Charakter als in Westdeutschland, da die Vorschrift in Japan eine Erweiterung des Geltungsbereichs zum Inhalt hat. Sie stellt eine Tarifpolitik ohne Rücksicht auf den Arbeitgeber, die Gewerkschaft und die Nichtorganisierten dar, während die Vorschrift in Westdeutschland lediglich eine Erweiterung innerhalb des Geltungsbereichs zuläßt und insofern nur die Tarifparteien in Betracht zieht. 2024;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2024 (StuR DDR 1968, S. 2024) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2024 (StuR DDR 1968, S. 2024)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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