Staat und Recht 1968, Seite 2017

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2017 (StuR DDR 1968, S. 2017); ten. Er organisierte jedoch auch in Mittel- und Kleinbetrieben die Bildung von Betriebsgewerkschaften oder den Zusammenschluß der in allen Betrieben Arbeitenden in einem Bezirk.1 SOHYO kämpfte um die Erweiterung der Grundrechte der arbeitenden Klassen, besonders um die volle Wiedererlangung der Grundrechte der im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Um diesen Zweck zu erreichen, nutzte SOHYO alle gegebenen Möglichkeiten, z. B. den politischen Wahlkampf, Auseinandersetzungen vor Gericht, Forderungen nach Vervollkommnung der Gesetzgebung u. a. SOHYO führte auch die Kämpfe der Bauern und Fischer gegen die Enteignungen, mit deren Hilfe Gelände für amerikanische Truppenübungsplätze beschafft werden sollte. Er spielte eine führende Rolle im Rahmen des Kampfes zur Ächtung der Atom- und Wasserstoffbombe und stand an der Spitze der Volksbewegung gegen den Sicherheitsvertrag zwischen Japan und den USA. Die Lage der Arbeiter und der Gewerkschaften sowie ihre Rechte bis zum Jahre I960 lassen sich zusammenfassend folgendermaßen einschätzen: a) Bei den japanischen Arbeitern handelte es sich in der Regel, besonders vor dem zweiten Weltkrieg, um die nichterwerbsberechtigten Kinder der Bauern. Sie arbeiteten in den Städten, um der Verarmung der Dörfer entgegenzuwirken, kehrten jedoch wieder in ihre Heimat zurück, wenn sie wegen einer industriellen Krise entlassen werden mußten. Infolgedessen faßten die Arbeiter weder in den Dörfern noch in den Städten festen Fuß und waren gezwungen, einmal hier, einmal dort ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Auch nach der Bodenreform im Jahre 1946, die die Verpachtung abschaffte und das Ackerland den Pächtern als Eigentum ließ, sowie der Reform des Erbrechts in Japan, durch die alle ehelichen Kinder gleichmäßig als Erben berechtigt wurden, blieb diese Lage in der Praxis unverändert. Hierin lag eine wesentliche Ursache der niedrigen Löhne und der unmodernen Verhältnisse am Arbeitsplatz. Auch bildete dies eine Brutstätte des japanischen Faschismus. b) Die Arbeiter bekamen in der Regel niedrige Löhne. Das gilt jedenfalls für die Beschäftigten in den Klein- und Mittelbetrieben, die Teil großer, zu billigen Preisen produzierender Unternehmen waren. Dort waren die Arbeiter kaum gewerkschaftlich organisiert. In den Großbetrieben dagegen wurden wesentlich höhere Löhne gezahlt (umgerechnet 400 450 Mark Durchschnittsmonatslohn). Aber auch in den großen Betrieben gab es Unterschiede in der Höhe des Lohnes bei gleicher Arbeit. Das beruhte auf den Besonderheiten unseres Lohnsystems: In Japan gab es keine Eingruppierung nach der Qualifikation, ausgenommen bei den im öffentlichen Dienst Beschäftigten, sondern der Lohn bestand meistens aus dem niedrigen Grundlohn als Zeitlohn, dem Leistungszuschlag als Stücklohn und den sonstigen Zuschüssen, die je nach dem Alter, der Schulbildung und den Beschäftigungsjahren gezahlt wurden. Das Anfangsgehalt, für das man kurz nach dem Verlassen der Schule arbeiten mußte, war für jeden besonders niedrig. Außerdem wurden erst im Juli und Dezember jedes Jahres jeweils ungefähr ein Viertel des Jahreslohnes in der Form des Leistungszuschlages gezahlt. Einen Zuschuß in Höhe von ungefähr 8 % des gesamten Lohnes, den man in einem Betrieb bis zum Alter von 55 Jahren als der Dienstaltersgrenze bekommen hat, erhält man erst zu diesem Zeitpunkt. Dieses Lohnsystem hatte die Funktion, den Arbeiter bis zu seinem 55. Lebensjahr an denselben Betrieb zu binden, um die hochqualifizierte Arbeitskraft billig kaufen und die Arbeitsleistung nach Intensität und Quantität erhöhen zu können. 1 Das entspricht etwa der „Amalgamated Union“ oder der „General Union“ in Eng-2017 land. 7 StR;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur verbunden, die für feindliche Provokationen, für die Organisierung von Grenzzwischenfällen, für die Durchführung ungesetzlicher Grenzübertritte und andere subversive Handlungen an unserer Staatsgrenze ausgenutzt werden können.

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