Staat und Recht 1968, Seite 2015

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2015 (StuR DDR 1968, S. 2015); tionsbildungen und Koalitionstätigkeiten durch Eingreifen der Unternehmer,, der Polizei und gedungener Raufbolde verhindert, bevor im Wege eines ordentlichen Verfahrens über die Zulässigkeit der Koalition entschieden werden konnte. Anders als nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Gewerkschaft auf Initiative von außen, von den Funktionären der Industriegewerkschaft, gegründet. In Japan besaß die Berufsgewerkschaft wenig Tradition. Während einerseits, wie erwähnt, § 17 des sogenannten Friedenspolizeigesetzes abgeschafft wurde, wurden andererseits zur gleichen Zeit das Schlichtungsgesetz und das Gesetz über das Verbot kollektiver Gewalt erlassen. Diese Gesetze, besonders aber das letztere, liefen in der Praxis darauf hinaus, die kollektiven Handlungen, insbesondere die Kampfmaßnahmen der Arbeiter, zu kontrollieren. Nebenbei bemerkt: Während kurz nach dem zweiten Weltkrieg fast alle faschistischen Unterdrückungsgesetze aufgehoben wurden, blieb u. a. das Gesetz über das Verbot der kollektiven Gewalt wirksam und hat nach wie vor den gleichen Einfluß wie vor dem Krieg. Alle Entwürfe des Gewerkschaftsgesetzes erlangten aufgrund der Einmischung seitens der Kapitalisten vor 1945 keine Gesetzeskraft. Während der Kriegszeit wurden die Gewerkschaften von der faschistischen Regierung durch militärpolizeiliche Maßnahmen aufgelöst. Da in den Fabriken nur Jugendliche, Ältere, Frauen und Schüler arbeiteten, konnte der Kampf gegen die außerordentlich schlechten Arbeitsbedingungen nur schwer organisiert werden. 2. 1945 bis 1960 Unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg, vor der Annahme der neuen Verfassung im Jahre 1946, hatte die Gewerkschaft unter dem Einfluß der Besatzungsmacht, die nicht direkt unser Land regierte, Vereinigungs- und Kampffreiheit : Das Gewerkschaftsgesetz, das grundsätzlich den Entwürfen vor dem zweiten Weltkrieg folgte, wurde im Jahre 1945 zum erstenmal ratifiziert. Dies war nach dem zweiten Weltkrieg der erste Schritt zur „Befreiungsgesetzgebung“. Er bildete einerseits einen Vorteil für die arbeitenden Klassen zur Führung des Befreiungskampfes, andererseits sollte er dazu dienen, die revolutionär gesonnenen Arbeiter zu beschwichtigen. Die Arbeiterklasse vereinigte sich auf der Grundlage des Koalitions- und Streikrechts sehr schnell und bereitete den Generalstreik um bessere Lebensbedingungen und die Demokratisierung der Betriebe vor. Die Verfassung von 1946, die bis heute in Kraft ist, fixierte erneut das Recht der Koalitionsfreiheit sowie das Recht, gemeinsam zu verhandeln und zu handeln. Im Jahre 1946 wurde das Schlichtungsgesetz beschlossen, das die Schlichtung aufgrund des Antrages der streitigen Parteien regelte. Im Jahre 1947 wurden das Arbeitsstandardgesetz, das die Mindestarbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitspausen, Kündigungsschutz, Arbeitsschutz u. a. regelte, sowie das Ar-beitsvermitt-ungsgesetz und das Arbe.tslosenVersicherungsgesetz erlassen. Als ersten Angriff gegen die Arbeiterklasse unterdrückte die damalige Besatzungsmacht die Tätigkeit der Kommunisten und der unter ihrem Einfluß stehenden Gewerkschaften (1947). Damit wurde die Bewegung zum Generalstreik abgefangen. Es folgten das al gemeine Verbot des Streiks und die Beschränkung der Verhand ungen über die Arbeitsbedingungen aller im öffentlichen Dienst Beschäftigten (durch Befehl der Besatzungsmacht Nr. 201 und Gesetzesänderung). Das war der zweite Angriff der Besatzungsmacht auf die Kräfte des Fortschritts in Japan. Kurz nach dem zweiten Weltkrieg gab es in Japan zwei Gewerkschaftsverbände: den Industriegewerkschaftsbund (SANBETSU) und den Generalgewerkschaftsbund (SODOMEI). Die Vorstandsmitglieder dieser Gewerk-;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung stellen die Untersuchungsorgane stets in Rechnung, daß die bürgerlichen Oustiz- und Polizeiorgane den Beweiswert mate reeller- Beweismittel gegenüber ideellen Bewe qof tma überbewerten. Des weiteren gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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