Staat und Recht 1968, Seite 2014

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2014 (StuR DDR 1968, S. 2014); Industrie erstrebten die Unternehmer Anschluß an die internationale Konkurrenz durch Verkauf der Erzeugnisse zu billigen Preisen sowie die Anhäufung eines möglichst hohen Gewinns. Die Arbeitsbedingungen waren infolgedessen sehr hart, und der Arbeitnehmerschutz war unzureichend. Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes gab es nur das Gewerbegesetz und einige Verordnungen, durch die die Aufsichtsbeamten Verwarnungen aussprechen konnten. Gegen diese schlechten Arbeitsbedingungen vorzugehen war den Arbeitern wegen des Koalitionsverbots nach § 17 des sogenannten Friedenspolizeigesetzes (diese Bestimmung wurde im Jahre 1926 abgeschafft) nicht möglich. Damals wurden die stellungsuchenden Arbeiter durch Zwischenhändler zu unerlaubt hohen Gebühren vermittelt. Zudem nahmen die Arbeitnehmer von den Zwischenhändlern vielfach Vorschuß auf, um über Fahrgeld für die Fahrt zur Arbeitsstätte sowie über Mittel für die Arbeitskleidung zu verfügen. Dies war besonders bei Töchtern von Bauern der Fall, wenn sie Arbeit, meistens als Spinnerin, suchten. Die Arbeitszeit währte lange, und die Löhne waren niedrig. Weibliche Arbeitnehmer wurden gezwungen, in einem Arbeiterinnenheim unter der strengen Aufsicht des Arbeitgebers zusammenzuleben. Die gesetzlich vorgesehene Kündigungsmöglichkeit, die nach § 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches Japans von 1896 (BGJ) geregelt ist, besaß keine Realität. Die Arbeiterinnen konnten meist den Betrieb nicht verlassen, da der laufende Lohn nicht ausreichte, um die aus den Vorschußzahlungen herrührenden Schulden zu begleichen. Seit 1895 datieren die Gesetzgebungsarbeiten für das Gewerbegesetz, das eine Art Arbeitsschutzgesetz nach dem Vorbild der europäischen Länder war. In erster Linie bezweckte es die Sicherung eines gesunden militärischen Nachwuchses. Wegen der starken Opposition der Unternehmer wurde das Gesetz erst wesentlich später (gegen 1911) erlassen. Die damalige Verfassung, die der preußischen nachgebildet war, enthielt keinen Artikel über die Grundrechte der Arbeitnehmer. Trotz der überaus schlechten sozialen Bedingungen gab es damals auch in Japan Gewerkschaften (Post, Druck und Papier, Eisenbahn u. a.). Sie organisierten Streiks gegen die grausamen Arbeitsbedingungen, die den von Friedrich Engels in seinem Werk „Die Lage der arbeitenden Klasse in England“ (1845) beschriebenen weitgehend ähnelten. Vor dem ersten Weltkrieg war in Japan der sozialreformistische Gewerk-schaftsbund tätig. Nach dem ersten Weltkrieg entwickelte sich die Gewerkschaftsbewegung im Rahmen der Demokratisierung und unter dem Einfluß der russischen Oktoberrevolution rasch weiter. Damals wurden bei uns auch die Kommunistische Partei, die Arbeiter-und-Bauern-Partei und die Sozialdemokratische Partei gegründet, die unter den Arbeitern zunehmend an Einfluß gewannen. Das allgemeine Wahlrecht wurde unter Ausschluß der Frauen nach dem ersten Weltkrieg eingeführt. Die genannten politischen Parteien schufen ihren Gewerkschaftsbund und initiierten bedeutende Streiks. Des öfteren kam es zu Zusammenstößen zwischen den Arbeitern und der Polizei. Im Jahre 1926 wurde zwar das Koalitionsverbot beseitigt, aber es gab noch keinen besonderen Schutz für die Koalition. Daher geschah es häufig, daß die Arbeiter, die sich in einer Vereinigung zusammenschlossen oder einen Streik durchführten, wegen angeblichen Verstoßes gegen das allgemeine Strafrecht (Drohung, Erpressung oder Betriebsstörung) bestraft wurden und Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung im Sinne des Zivilrechts leisten mußten. Auch konnten die Arbeiter wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens fristlos entlassen werden (§ 628 BGJ). Außerdem wurden viele Koali- 2014;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2014 (StuR DDR 1968, S. 2014) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2014 (StuR DDR 1968, S. 2014)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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