Staat und Recht 1968, Seite 2011

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2011 (StuR DDR 1968, S. 2011); Engels gibt an dieser Stelle eine eingehende marxistische Analyse der Entstehung des Rechts und der Rechtswissenschaft. Zur offiziellen Rechtswissenschaft, die natürlich zu seiner Zeit eine bürgerliche war, sagt er: „Diese vergleicht in ihrer weitern Entwicklung die Rechtssysteme verschiedner Vö'ker und verschiedner Zeiten miteinander, nicht als Abdrücke der jedesmaligen ökonomischen Verhältnisse, sondern als Systeme, die ihre Begründung in sich selbst * finden (Hervorhebung von mir H. M.). Die Vergleichung setzt Gemeinsames voraus: dieses findet sich, indem die Juristen (d. h. die bürgerlichen ! H. M.) das mehr oder weniger Gemeinschaftliche aller dieser Rechtssysteme als Naturrecht zusammenstellen. Der Maßstab aber, an dem gemessen wird, was Naturrecht ist und nicht, ist eben der abstrakteste Ausdruck des Rechts selbst: die Gerechtigkeit. Von jetzt an ist also die Entwicklung des Rechts für die Juristen und die, die ihnen aufs Wort glauben, nur noch das Bestreben, die menschlichen Zustände, soweit sie juristisch ausgedrückt werden, dem Ideal der Gerechtigkeit, der ewigen Gerechtigkeit immer wieder näherzubringen.“2 Aus den zitierten Gedanken geht eindeutig hervor, daß die von den Autoren angeführte und Engels unterstellte Aussage gerade eine solche ist, mit der sich Engels auseinander setzt : Die These von der „Gerechtigkeit als abstraktestem Ausdruck des Rechts“ ist die der bürgerlichen Juristen, die das Recht nicht aus den realen gesellschaftlichen Verhältnissen ableiten, sondern aus dieser „ewigen Gerechtigkeit“, die eben deshalb der abstrakteste Ausdruck dieser bürgerlichen Rechtsvorstellung ist. Engels wird von den Autoren also im Grunde das unterstellt, was er bekämpft: die bürgerliche Rechtsauffassung. Unter einer solchen Fehlinterpretation von Engels leidet im weiteren dann auch die gerade bei einer Kategorie wie der der Gerechtigkeit erforderliche wissenschaftliche Eindeutigkeit der von den Autoren versuchten Differenzierung der Kategorie der Gerechtigkeit der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtswissenschaft von dem bürgerlich-juristischen Konzept einer „ewigen“ Gerechtigkeit als Grundlage und Maßstab des Rechts. Die Autoren zitieren zwar in ihrem Beitrag (S. 586, leider nur in einer Fußnote) die Aussagen von Engels über die jeweils klassenmäßige Ausprägung der Gerechtigkeitsvorstellungen in den Ausbeutergesellschaften. Sie lassen jedoch die Schlußfolgerung aus, die Engels aus dieser Tatsache zieht: „Die Vorstellung von der ewigen Gerechtigkeit wechselt also nicht nur mit der Zeit und dem Ort, sondern selbst mit den Personen, und gehört zu den Dingen, worunter Jeder etwas anderes versteht'.“3 Damit hebt Engels die Unbrauchbarkeit dieser von ihm bekämpften bürgerlich-juristischen Position von der „Gerechtigkeit“ als Grundlage und Maßstab des Rechts für eine wissenschaftliche Erkenntnis der Wirklichkeit nachdrücklich hervor. „Wenn im gewöhnlichen Leben“, schreibt Engels, „bei der Einfachheit der Verhältnisse, die da zur Beurteilung kommen, Ausdrücke wie recht, unrecht, Gerechtigkeit, Rechtsgefühl auch in Beziehung auf gesellschaftliche Dinge ohne Mißverständnis hingenommen werden, so richten sie in wissenschaftlichen Untersuchungen über ökonomische Verhältnisse dieselbe heillose Verwirrung an, die z. B. in der heutigen Chemie entstehn würde, wollte man die Ausdrucksweise der phlogistischen Theorie beibehalten. Noch schlimmer wird die Verwirrung, wenn man, wie Proudhon, an dies soziale Phlogiston, die ,Gerechtigkeit’, glaubt .“4 2 a. a. O., S. 276 f. 3 a. a. O., S. 277 2011 4 ebenda;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2011 (StuR DDR 1968, S. 2011) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 2011 (StuR DDR 1968, S. 2011)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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