Staat und Recht 1968, Seite 1995

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1995 (StuR DDR 1968, S. 1995); unter die Amnestievorschriften fallen, da es sich hier vorgeblich um allgemeine Kriminalität handele, die nicht Gegenstand des politischen Strafrechts sei. Abgesehen davon, daß die Demonstranten ausgenommen anarchistische Kräfte ein historisch legitimiertes, in einzelnen Länderverfassungen der Bundesrepublik ausdrücklich vorgesehenes und als Fundamentalnorm im Grundgesetz (Art. 1, 20 und 26) ausgewiesenes Widerstandsrecht haben52 53 und ihr Verhalten mit Kriminalität nicht das geringste zu tun hat, verdeutlicht das Amnestiegesetz eindringlich, worum es der Kie-singer/Strauß-Regierung geht. Ihr Anschlag richtet sich gegen die Raste der demokratischen Rechte der Bürger. Das neue politische Strafrecht in Westdeutschland ist also keineswegs die Reform des Strafrechts „an Haupt und Gliedern“, die seit langem von den demokratischen Kräften Westdeutschlands gefordert wird. Mit dem Achten Strafrechtsänderungsgesetz, das am 1. August 1968 in Kraft trat, wurde vielmehr ein Strafrecht etabliert, das sich zwar durch eine flexiblere, perfektionierte Ausgestaltung vom bisher geltenden Recht abhebt, aber im Prinzip diese pseudorechtlichen Grundlagen für eine rigorose politische Gesinnungsverfolgung trotz des Mißkredits, in den deren Praktizierung die westdeutsche Justiz gebracht hat, zementiert, in das System der Notstandsgesetze einordnet und der „neuen Ostpolitik“ besser anpaßt. Die gleiche schändliche Rolle wie bei der Verabschiedung der Notstandsgesetze55 spielten die Führungskräfte der SP-Bundestagsfraktion auch bei der Vorbereitung und Verabschiedung der strafrechtlichen Novelle. Sie verließen die Position ihres wenn auch nicht grundlegend, so doch immerhin in einigen Fragen gemäßigteren Entwurfs54 und ordneten sich völlig den Interessen der CDU/CSU unter. Sie wetteiferten geradezu, insbesondere auch in Stellungnahmen zu den von Vertretern der FDP vorgetragenen Bedenken gegen einzelne Regelungen, dem Koalitionspartner die Rolle des „Scharfmachers“ abzunehmen und den Kiesinger/Strauß-Kurs mit Vehemenz zu verteidigen.55 Auf dem für* eine friedliche und demokratische Entwicklung so bedeutsamen Gebiet des politischen Strafrechts besteht angesichts des Fazits der Strafrechtsreform mehr denn je die Aufgabe darin, im Kampf gegen die Errichtung der Notstandsdiktatur55 die Forderung zu verstärken, das die politische Spruchpraxis unheilvoll bestimmende widerrechtliche KPD-Verbot aufzuheben und ein politisches Strafrecht zu schaffen, das sich mit der Spitze gegen die Feinde des Friedens und der Demokratie für die Volksmassen richtet und den friedliebenden und demokratischen Kräften strafrechtlichen Rückhalt gewährt. 52 vgl J. Henker / A. Winkler, a. a. O., S. 1105. 53 vgl. a. a. O., S. 1108 f. 54 vgl. Deutscher Bundestag, V. Wahlperiode, Drucksache Nr. 102. 55 vgl. Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, a. a. O., S. 9528, 9537 f. 1995 56 Vgl. J. Henker / A. Winkler, a. a. O., S. 1109 f.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1995 (StuR DDR 1968, S. 1995) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1995 (StuR DDR 1968, S. 1995)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den durch die jeweiligen Ausgangslagen gesetzten rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten von vornherein die aus den genannten Rechtsinstituten erwachsenden unterschiedlichen Rechtsstellungen der Betroffenen sowie die unterschiedlich rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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