Staat und Recht 1968, Seite 1990

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1990 (StuR DDR 1968, S. 1990); auf Propagandamittel, „deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist“, verspricht kaum eine einschränkende Wirkung, da erfahrungsgemäß diese Kriterien mit der Regierungspolitik identifiziert werden. Auf diese Weise können alle der Regierung nicht genehmen Auffassungen unabhängig davon, ob sie politische Grundfragen oder die aktuelle Tagespolitik betreffen, bekämpft werden, wenn sie u. a. auch von der KPD vertreten werden. Unterstrichen werden diese Bedenken durch die jüngste politische Spruchpraxis in der Bundesrepublik. In einem Verfahren vor der politischen Strafkammer beim Landgericht München gegen 4 westdeutsche Bürger wegen Verstoßes gegen das KPD-Verbot, in dem es vorrangig um die Frage ging, ob man der KPD auch heute noch verfassungsfeindliche Ziele nachsagen könne, gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, daß die KPD noch immer verfassungswidrige Ziele verfolge, weil sie zum Marxismus-Leninismus stehe, der auch die Forderung nach der Diktatur des Proletariats einschließe.34 Dabei stützte sich die Strafkammer auf das Gutachten eines „Sachverständigen“ vom Verfassungsschutzamt, der entsprechend plädiert hatte.35 Gegenstand der Spruchpraxis waren also letztlich nicht bestimmte Verhaltensweisen, sondern war die Weltanschauung der Betroffenen. 6. Einen unmittelbaren Ausbau erfahren die strafrechtlichen Grundlagen für die weitere Einschränkung und gegebenenfalls Liquidierung des Streikrechts trotz irreführender gegenteiliger Beteuerungen. Ihm kommt symptomatische Bedeutung für die Unglaubwürdigkeit der im Art. 9 der Notstandsverfassung gegebenen „Zusicherung“ zu, daß sich Notstandsmaßnahmen „nicht gegen Arbeitskämpfe richten dürfen, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden.36 Der bisherige Tatbestand der „staatsgefährdenden Sabotage“ (§ 90) wurde im Achten Strafrechtsänderungsgesetz nicht nur erweitert (§88), sondern noch durch eine zusätzliche Bestimmung ergänzt, die die „Vorbereitung von Sabotagehandlungen“ unter Strafe stellt (§87). Wie die bisherige Praxis lehrt, können diese Bestimmungen von monopolhörigen Richtern dazu benutzt werden, unter die darin umschriebenen „Störhandlungen“ auch Streiks zu subsumieren und damit strafrechtlich zu unterbinden. Es würde in solchen Fällen nach den Tatbeständen genügen, daß durch den Streik „Unternehmen oder Anlagen, die für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind oder die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen, ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsgemäßen Zwecken entzogen werden“ und der Streikteilnehmer „sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik einsetzt“. Wie eng der Zusammenhang mit der Notstandsverfassung ist, verdeutlicht die im § 92 dafür gegebene Legaldefinition. Danach sind unter „Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik“ solche Bestrebungen gegen „die äußere oder innere Sicherheit“ zu verstehen.37 34 vgl. Bericht über die 15. Arbeitstagung des Initiativ-Ausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen am 27. und 28. 1. 1968 in Frankfurt a. M., S. 25. 35 vgl. ebenda. 36 vgl. J. Henker / A. Winkler, a. a. O., S. 1100. 37 So wiesen G. Schwarz / H. Weber u. a. auf der Grundlage der Debatten in der „Großen Strafrechtskommission“ nach, daß es für die Konstruktion einer Strafbarkeit z. B. ausreichend wäre, wenn die KPD bzw. einzelne ihrer Mitglieder einen Streik unterstützen oder sich Gewerkschaften in der DDR mit den Streikenden solidarisch;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begangen haben, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter Operative Personenkontrolle zu stellen. RückfluBinformation Form der Informierung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kann gegebenenfalls noch unter Berufung auf Strafgesetzbuch begründet werden und bei Jugendlichen kann in den gesetzlich bestimmten Fällen des gemäß von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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