Staat und Recht 1968, Seite 1984

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1984 (StuR DDR 1968, S. 1984); Ein weiteres demokratisches Aushängeschild bildete die Teilnahme der „Alternativprofessoren“ an den letzten Beratungen des Sonderausschusses. Das verabschiedete Gesetz läßt aber keinen Zweifel daran: Die Grundgedanken des SP- und des Alternativentwurfs, die in vielen Fragen gemäßigter bzw. liberaler konzipiert waren wenngleich auch in ihnen die antikommunistische Grundlinie des Staatsschutzrechts unangetastet blieb , waren nicht bestimmend für seine Ausgestaltung. 2. Als prägnantester Ausdruck ür die stärkere Orientierung des politischen Strafrechts an den Forderungen des westdeutschen Grundgesetzes wird die Neuaufnahme von Strafbestimmungen über den sogenannten Friedensverrat (§ 80) und die Aufstachelung zum Friedensverrat (§ 80 a) bezeichnet, die auf Vorschläge der genannten Professoren gestützt wird.12 Die Schaffung dieser Strafbestimmungen 19 Jahre nach Annahme des Grundgesetzes, das im Art. 26 den Bonner Staat verpflichtet, bestimmte den Frieden gefährdende Handlungen in Konkretisierung der entsprechenden völkerrechtlichen Normen unter Strafe zu stellen, ordnet sich in die Bestrebungen der herrschenden Kräfte ein, ihren durch die Atomkriegspolitik international und national strapazierten Ruf aufzuwerten. Die Weltöffentlichkeit und die eigene Bevölkerung soll glauben gemacht werden, daß Bonn nunmehr eine friedliche Außenpolitik betreibe. Auch das gehört zur psychologischen Kriegführung. Während Refaschisierung und Gewaltanwendung als notwendige Bedingungen der Innenpolitik der Kiesinger/ Strauß-Regierung kaum noch zu verbergen sind, kommt es für diese Regierung heute mehr denn je darauf an, das Geheimnis der Kriegsvorbereitung so tief und so lange wie möglich zu wahren und den Anschein zu erwecken, als gehörten der Aufbau der militärisch-industriellen wie auch der geistigen Grundlagen für eine Aggressions- und Erpressungspolitik durch den westdeutschen Imperialismus und seine Gier nach Atomwaffen zu den selbstverständlichen Attributen eines „gleichberechtigten“ Landes. Die gesamte Politik der westdeutschen Regierung beweist jedoch, daß sie schon heute daran arbeitet, die menschenfeindlichen und aggressiven Pläne der nach Vorherrschaft in Europa strebenden westdeutschen Monopole, die namentlich von Strauß formuliert wurden und werden, zu verwirklichen. Sie sind die Ursache der internationalen Spannungen, die Grundlage der Politik der Expansion und Aggression nach außen sowie des Abbaus der Demokratie und der Refaschisierung im Innern.13 Dementsprechend bleibt auch die Ausgestaltung der zitierten Strafbestimmungen weit hinter dem im Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes festgelegten Verfassungsauftrag zurück, nach dem Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, strafrechtlich zu verfolgen sind. Sie beziehen sich nur auf Kriege, an denen die Bundesrepublik beteiligt ist, wenn dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik herbeigeführt wird. Der Vorschlag der 16 Professoren, die dem Bonner Gesetzgeber jahrelange „Verfassungsverletzung durch Unterlassung“ bescheinigten, ging weiter, ob- 12 Danach wird für denjenigen lebenslanges Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter 10 Jahre angedroht, der einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik herbeiführt. Mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten soll bestraft werden, wer im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches öffentlich in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften u. ä. zum Angriffskrieg aufstachelt. 13 vgl. D. Zboralski, „Das imperialistische Programm der Kiesinger-Strauß-Regierung“, Deutsche Außenpolitik, 1967, S. 542 ff. 1984;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1984 (StuR DDR 1968, S. 1984) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1984 (StuR DDR 1968, S. 1984)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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