Staat und Recht 1968, Seite 1983

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1983 (StuR DDR 1968, S. 1983); Bundestagssonderausschusses „Strafrecht“, Güde, sich in der gleichen Bundestagssitzung darauf berief, daß das Strafrecht im Gegensatz zum Notstandsrecht Friedensrecht, Normalrecht sei, und durchblicken ließ, daß die Bundesregierung für den Notstandsfall selbst weitere, noch verschärfte Strafrechtsbestimmungen vorbereitet.6 Bereits in der 51. Sitzung des Sonderausschusses „Strafrecht“ am 22. Februar 1967 hatte der Bonner Ministerialdirektor a. D. Schafheutle, sekundiert von Ministerialrat Reuter, unumwunden erklärt, daß das neue politische Strafrecht zwar als ein Dauerrecht vorgesehen sei, aber nicht ausreiche, um den strafrechtlichen Staatsschutz auch in Zeiten eines Krieges zu gewährleisten. Dazu bedürfe es einer Ergänzung des Wehrstrafrechts und auch des allgemeinen Strafrechts. Die bereits weitgehend formulierten Entwürfe würden dem Bundestag zur Beratung überwiesen, wenn es politisch opportun erscheine.7 In der Erklärung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR auf der Grundlage von Gutachten des Ministers der Justiz und von Rechtswissenschaftlern der DDR vom 18. November 1966 wurde die westdeutsche Bevölkerung eindringlich vor den Gefahren durch bislang von der Bundesregierung geheimgehaltene Notverordnungen zur Ergänzung des Strafrechts hinsichtlich Maßnahmen auf dem Gebiet der Rechtspflege sowie Befugnissen der Behörden des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamtes gewarnt.8 Trotz der vorgesehenen noch weitergehenden Anschläge auf die Reste der Grundrechte der westdeutschen Bevölkerung muß aber festgestellt werden, daß auch das Achte Strafrechtsänderungsgesetz nicht schlechthin eine Novelle zum politischen Strafrecht darstellt, sondern daß es auf die volle Integration der Justiz in die Notstandspolitik abzielt. Es ist kein zufälliges Zusammentreffen, daß dieses Gesetz unmittelbar vor der Notstandsverfas-sung verabschiedet wurde. Beide Gesetze ergänzen sich, sind ineinander verzahnt und sollen den in Westdeutschland Herrschenden das pseudorechtliche Instrumentarium für die Vorbereitung und Praktizierung der Notstandsdiktatur bieten. Neben dem Ausbau des Systems von Lenkungs-, Koordinierungs- und Kontrollbeziehungen zur Manipulierung der Justiz von außen und innen nimmt dieser Gesetzgebungsakt im Formierungsprozeß der Justiz einen zentralen Platz ein. Die eigentliche Zweckbestimmung des Gesetzes wird ängstlich vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verhüllen gesucht. Lautstark wird verkündet: Das Gesetz sei eine Kompromißlösung, eine Synthese zwischen dem von der SP am 8. Dezember 1965 in den Bundestag eingebrachten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches9, dem Alternativentwurf der 16 Strafrechtsprofessoren10 und dem Regierungsentwurf. Um diesen Eindruck zu verstärken, beriet der Sonderausschuß die letzte Fassung des Gesetzentwurfs auf der Grundlage von sogenannten Formulierungshilfen, die das von Heinemann geleitete Justizministerium vorlegte. Mit ihnen sollte angeblich versucht worden sein, aus dem SP- und dem Regierungsentwurf die besten Gedanken und Vorschläge zu übernehmen und sie zu einem Entwurf zu verbinden.11 6 Vgl. a. a. O., S. 9540. 7 Vgl. Deutscher Bundestag, V. Wahlperiode, Stenographischer Dienst, S. 950. 8 Vgl. Fußnote 4. 9 Vgl. Deutscher Bundestag, V. Wahlperiode, Drucksache Nr. 102. 10 Vgl. Alternativentwurf eines Strafgesetzbuches Besonderer Teil Politisches Strafrecht, Tübingen 1968. 1983 11 Vgl. Deutscher Bundestag, Stenographischer Dienst, a. a. O., S. 948.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1983 (StuR DDR 1968, S. 1983) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1983 (StuR DDR 1968, S. 1983)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der. geschaffen und konsequent verwirklicht wird. Ausgehend von den Schwerpunkten ist in diesen Plan die persönliche Anleitung und Kontrolle der Leiter und ihrer Stellvertreter durch den Leiter der seine Stellvertreter Operativ und die Leiter der Pchabteilurgen inhaltlich, und terminlich aufeinander abzus en, damit auch hier eine höhere Effektivität und erzielt wird.

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