Staat und Recht 1968, Seite 1955

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1955 (StuR DDR 1968, S. 1955); keineswegs gemindert wird. Daran wird deutlich, daß es sich bei der Qualifizierung der Baubilanzierung nicht ausschließlich um die Einführung und Anwendung ökonomisch-mathematischer Modelle handelt. Diese vermögen die Partnerbeziehungen nur dann zu optimieren, wenn zuvor die Beziehungen selbst bilanziert sind. Das aber muß an der Koordinierung der Perspektivpläne der Partner gemessen werden und zeigt, welche Bedeutung der Entwicklung des Bauwesens als Faktor der Qualifizierung der Baubilanzierung zukommt. Die Verbindung der Vorbereitungs- und Durchführungsphase mittels langfristiger Investitionsleistungsverträge sowie der Beginn der Baubilanzierung in der zweiten Etappe der Vorbereitung resultieren noch aus folgendem: Die Bauauftraggeber und -nehmer bestimmen Inhalt und Umfang der Vorbereitungsunterlagen grundsätzlich im langfristigen Investitionsleistungsvertrag selbst,42 so daß schon deshalb keine absolute Trennung zwischen Vorbereitung und Durchführung möglich ist. Ferner hat der Gesetzgeber in den Investitionsgrundsätzen lediglich den spätest zulässigen Zeitpunkt bestimmt, zu dem das jeweilige Vorhaben in die Pläne der Partner sowie in die Bilanzen für den gesamten Zeitraum der Realisierung auf genommen wird. Dies hat nach Abschluß der Vorbereitung und nach Abschluß der Verträge über die Durchführung zu geschehen und bezieht sich auf den Plan des Jahres, in welchem mit der Realisierung begonnen wird.43 Hieraus folgt, daß mit dem Beginn der Baubilanzierung nicht generell bis zum Abschluß der Vorbereitung zu warten ist. Ferner ist der Schluß zu ziehen, daß die Partner die Vorschriften der Investitionsgrundsätze hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem mit der Bilanzierung des jeweiligen Vorhabens zu beginnen ist und zu dem die gegenseitig übernommenen Verpflichtungen detailliert und planwirksam werden sollen, im langfristigen Investitionsleistungsvertrag konkretisieren müssen. Der Beginn der Baubilanzierung sowie die Sicherung ihrer kontinuierlichen Durchführung und Konkretisierung bedürfen aber auch deshalb der vertraglichen Regelung, weil die Partner in ihrer Zusammenarbeit grundsätzlich von der maximal benötigten Baukapazität ausgehen.44 Die Konkretisierung ist schon cfeshalb notwendig. Sie ist ein Prozeß, der sich nach bisherigen Erkenntnissen in der Regel bis in die Realisierungsphase erstreckt und dem Einfluß wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse des gesamten Zeitraumes unterliegt. Die langfristige und kontinuierliche Baubilanzierung folgt aus dem Erfordernis, daß der Perspektivplan zum Hauptsteuerungsinstrument entwickelt wird und auch in der Baubilanzierung der Grundgedanke des ökonomischen Systems des Sozialismus, die Verbindung der zentralen Planung in den Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit der Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten, zur vollen Wirksamkeit gelangt.43 Bilanzkampagnen und für alle Bauvorhaben gleichermaßen verbindliche und undifferenzierte Bilanztermine widersprechen dem nicht nur, sondern haben sich als Hemmnis für die erweiterte Reproduktion der gesamten Volkswirtschaft erwiesen, insbesondere auch für die Entwicklung des Bauwesens. Die Dynamik der wissenschaftlich-technischen Revolution verlangt, daß die Betriebe ihre Investitionen, ausgehend von der Eigenerwirtschaftung der 42 vgl. ebenda. 43 vgl. Abschn. II Zif. 8 der Investitionsgrundsätze, a. a. O. 44 vgl. Abschn. II Zif. 6 b der Investitionsgrundsätze, a. a. O. 195 5 45 Vgl. Abschn. I Ziff. 1 der Baubilanzierungsgrundsätze, a. a. O. 3:;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei und des Staates dargestellt werden. Die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen und oie Anwendung strafrechtlicher Sanktionen auf staatsfeindliche und andere kriminelle Handlungen Jugendlicher, die Ausdruck oder Bestandteil des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren. Der inoffizielle vermittelt - wie der offizielle - Gewißheit darüber, daß die im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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